Details für zukünftiges Abitur in Niedersachsen vorgestellt

Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat am Donnerstag vor Journalisten in Hannover weitere Details für das neue, moderne Abitur nach 13 Jahren vorgestellt. Im Mittelpunkt der Abiturreform, die zum Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten und die Schuljahrgänge 5, 6, 7 und 8 einbeziehen soll, stehen Entlastungen, weniger Stress und eine bessere Förderung von Schülerinnen und Schülern in den Sekundarbereichen I und II an den niedersächsischen Gymnasien:

1. Weniger Wochenstunden
Die Schuljahrgänge 5 bis 10 sollen den Sekundarbereich I des Gymnasiums bilden. Der 10. Jahrgang zählt allein zum Sekundarbereich I, die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird wieder im 11. Schuljahrgang geführt. Schülerinnen und Schüler in beiden Sekundarbereichen haben maximal 30 Schülerpflichtwochenstunden pro Jahrgang. „Das bedeutet zunächst weniger Stress durch eine geringere Stundentafel. Dennoch bleibt infolge des zusätzlichen Jahres in der Sekundarstufe I nun auch mehr Zeit zum Lernen und für die Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Die fehlende Zeit für bestimmte Themen ist dann wieder vorhanden“, so Heiligenstadt.

2. Weniger Einbringungsverpflichtungen
Die verpflichtende Anzahl der Kurse in der Qualifikationsphase, deren Schulhalbjahresergebnisse in die Abiturgesamtqualifikation eingebracht werden müssen, wird von den zurzeit geltenden 36 Kursen auf 32 Kurse reduziert. Das entspricht der KMK- Vereinbarung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung. Heiligenstadt: „Die Verringerung der Einbringungsverpflichtung der Kurse ermöglicht eine kleinere Anzahl von Belegungskursen und damit auch wieder weniger Stress und deutlich entlastete Stundenpläne auch in der Oberstufe mit mehr Zeit für andere Projekte. Das ist gut für das Lern- und Arbeitsklima in der Oberstufe.“

3. Klarere Unterscheidung im Kurssystem
Dem Wunsch nach einer klareren Unterscheidung der Anforderungen in Kursen auf erhöhtem beziehungsweise grundlegenden Anforderungsniveau soll Rechnung getragen werden, indem Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau künftig fünf Wochenstunden umfassen, Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau (mit Ausnahme von Sport als Belegungsfach und dem Seminarfach) künftig mit drei Wochenstunden unterrichtet werden. Damit wird den Schülerinnen und Schülern eine deutlichere Schwerpunktsetzung ermöglicht. „Durch die Erhöhung der Wochenstunden für die Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau können Inhalt und Stoff aus den Kerncurricula in der Oberstufe intensiver behandelt werden. Das bedeutet eine größere Möglichkeit der Vertiefung und es gibt den Lehrkräften mehr Zeit, auf Fragen von Schülerinnen und Schülern einzugehen“, erläuterte die Kultusministerin.

4. Weniger Klausuren
Die Anzahl der Klausuren in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird deutlich reduziert. Eine mögliche Anbindung der Facharbeit an ein Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau und eine daraus resultierende Veränderung des Seminarfachs ermöglicht eine weitere Reduzierung der schriftlichen Arbeiten. Andere Formen der Leistungsfeststellung im Rahmen der Mitarbeit im Unterricht werden ermöglicht. Dies ermöglicht eine Verringerung um bis zu sieben Klausuren in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Kultusministerin Heiligenstadt: „Das entlastet und befreit vom Lernstress nur für Klausuren und verringert für die Lehrkräfte den Korrekturaufwand. Wir möchten es Schülerinnen und Schülern außerdem auch auf Wunsch ermöglichen, die vierte schriftliche Prüfung in dem Prüfungsfach auf grundlegendem Anforderungsniveau durch eine Prüfung in Gestalt einer so genanten Präsentationsprüfung zu ersetzen.“

Kultusministerin Heiligenstadt unterstrich, dass es eine quantitative Ausweitung des Lernstoffs nicht geben werde. „Wir wollen echte Entlastungen und mehr Zeit für unsere Schülerinnen und Schüler zum Lernen und zum Leben. Wenn wir jetzt wieder mehr Stoff in die Kerncurricula pressen würden, dann würden wir die geäußerte Kritik am geltenden G8 nicht ernst nehmen und auch die Ergebnisse der Expertenrunde ignorieren.“ Zukünftig solle in den Lehrplänen eine stärkere Studien- und Berufswahlorientierung vornehmlich in der Einführungsphase erreicht werden, so die Ministerin. „Infolge erweiterter studien- und berufswahlorientierender Maßnahmen an den Gymnasien werden Studien- und Berufswahlentscheidungen auf sicherer Grundlage getroffen. Das kann dazu beitragen, die Zahl der Studienabbrüche beziehungsweise Ausbildungsabbrüche zu verringern.“
Durch die Umstellung auf die dreizehnjährige Schulzeitdauer bis zum Abitur ab dem Schuljahr 2015/2016 wird den Schulen und den Schulträgern ausreichend Zeit für die Vorbereitung gegeben. Mit der Einbeziehung der Jahrgänge 5, 6, 7 und 8 zu diesem Zeitpunkt werden auch alle Schülerinnen und Schüler erfasst, die bei einer Umstellung schon zum kommenden Schuljahr 2014/2015 in den Klassen 5 – 7 sind.
„Mit diesen Umstellungen macht sich das Land Niedersachsen auf den Weg zu einem modernen Abitur nach 13 Jahren: Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte werden deutlich entlastet, gleichzeitig wird die hohe Qualität des niedersächsischen Abiturs gesichert, die Einhaltung der Bildungsstandards garantiert und der länderübergreifende Abiturvergleich nicht beeinträchtigt“, erklärte Heiligenstadt abschließend.

Dies ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Weitere Details zum zukünftigen G9 entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung “Kultusministerin Frauke Heiligenstadt stellt Konzept für ein modernes Abitur nach 13 Jahren („G9“) in Niedersachsen vor” (PDF, 53 KB)

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Abschlussbericht der Expertenkommission „Gymnasien gemeinsam stärken” (PDF, 181 KB)

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