Resolution des Bundeselternrates: Schulqualität – Qualitätssicherung – Beteiligung

Der Bundeselternrat hat auf seiner Frühjahrsplenartagung vom 19.-21. Juni 2015 in Potsdam folgende Resolution zu Schulqualität und Evaluation verabschiedet.

Alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland sollen den für sie bestmöglichen Schulabschluss und Schulanschluss erreichen. Dafür brauchen wir eine hohe Schulqualität. Diese muss regelmäßig überprüft, gesichert und weiterentwickelt werden. Ein wesentliches Mittel dieses Steuerungsprozesses ist die Evaluation. Evaluation sorgt aber allein noch nicht für eine Veränderung der Schule, sie bildet nur den Ist-Zustand ab. Sie ist jedoch notwendig um Veränderungen sichtbar zu machen. Dieser Prozess sieht an jeder Schule anders aus. Er muss daher mit allen Gruppen der Schule gemeinsam gestaltet werden. In den vergangenen Jahren sind hierzu in den Bundesländern zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, es gilt diese weiter zu verbessern.

Alle Akteure in der Bildung wollen eine gute, demokratische Schule. Eine gute Schule findet ihren individuellen Weg aber erst, wenn die Schulentwicklung auf der Grundlage einer zielgenauen Evaluation durchgeführt wird. Hier sind insbesondere auch die Veränderungen der Schulen im Zuge der Inklusion zu beachten.
Schulentwicklungsberichte
Darüber hinaus können regelmäßige Schulentwicklungsberichte den Schulgemeinschaften die Motivation geben, den Weg für weitere Verbesserungen zu beschreiten. Dabei muss sichergestellt sein, dass auch die benötigten Ressourcen und die notwendige Unterstützung bereitgestellt werden!
Beteiligung von Eltern, Schülerinnen und Schülern
Die Beteiligung der gesamten Schulgemeinschaft ist wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses. Die Partizipation muss selbst Gegenstand der Evaluation und ein entscheidendes Qualitätskriterium einer Schule sein. Wir stellen fest, dass die Beteiligung von Eltern und SchülerInnen in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird, dies gilt insbesondere für die Schulentwicklung.
Der Bundeselternrat fordert:

  • Schulentwicklungskonzepte, die auf den individuellen Schulprogrammen basieren und regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden.
  • Evaluationen, die mit der Schulgemeinschaft auf Augenhöhe entwickelt und umgesetzt werden und alle Gruppen evaluieren, bis hin zur Schulaufsicht.
  • Eltern und SchülerInnen an Evaluationsteams teilnehmen zu lassen und entsprechend zu qualifizieren.
  • Schulentwicklungsberichte, welche die Stärken der Schule hervorheben und Wege aufzeigen, den Schwächen gemeinsam zu begegnen.
  • von der Schulverwaltung, auf Schulentwicklungsberichte mit passenden Zielvereinbarungen, Maßnahmen und Ressourcen zu reagieren und dies der Schulgemeinschaft gegenüber transparent und verständlich darzustellen.
  • die gesetzliche Verankerung der Beteiligung von Eltern und SchülerInnen auf allen Ebenen der Schulentwicklung.
  • ein Mitbestimmungsrecht der Eltern- und SchülerInnenvertretungen an der Erstellung und Änderung von Vorschriften und Verordnungen, sowie eine aktive Beteiligung am Schulgesetzgebungsprozess.

Evaluation auf der Grundlage der demokratischen Partizipation bietet die reelle Chance, Schulqualität nachhaltig zu verbessern. Für eine hohe Motivation der gesamten Schulgemeinschaft müssen positive Veränderungen sichtbar gemacht werden.

Dies ist eine Mitteilung des Bundeselternrates.

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