COVID-19: Schulausfall und nun?

Was passiert, wenn Schulen geschlossen werden, um eine Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus zu verlangsamen?

Auf diesen Fall geht das Land Niedersachsen in seinen “Hinweisen für Berufstätige” ein:

Bleibt die Schule oder Kita Ihres Kindes aufgrund des Coronavirus geschlossen, müssen Sie sich zunächst um eine andere Betreuungsmöglichkeit kümmern. Gibt es nachweislich keine andere Betreuungsmöglichkeit, gibt es im Notfall die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben und sich um ihre Kinder zu kümmern. Sie sollten allerdings immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine gemeinsame Lösung wie (unbezahlten) Urlaub oder Homeoffice finden. 

Hinweise für Berufstätige

Weitere Hinweise zur Hygiene, zum Umgehen mit Verdachtsfällen u.v.m. finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Hilfe bei Zeugnisfrust

Für sämtliche Fragen, Nöte, Ängste rund um das Zeugnis stellt die Niedersächsische Landesschulbehörde am Freitag, den 31. Januar 2020, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr wieder Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Schulpsychologie zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer 0551 309854-30 oder unter der E-Mail zeugnishotline@nlschb.niedersachsen.de können Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Ratsuchende ihre Fragen oder ihren Kummer loswerden. Für Antworten und Unterstützung sorgen dann am anderen Ende der Leitung Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Eine Information der Niedersächsischen Landesschulbehörde

Landkreis Wittmund unterstützt Familien mit geringem Einkommen

Möglichst alle Kinder im Wittmunder Kreisgebiet sollen dabei sein

Gerade jetzt, zu Beginn des neuen Jahres, kennen viele Familien das drängende Problem: Die zu erwartenden Kosten für kommende Klassenfahrten, aber auch laufende Kosten für Vereinsbeiträge, den Musikunterricht der Kinder und ggf. auch die Nachhilfe in der Schule belasten das monatliche Familien-Budget zusätzlich und ganz erheblich. Und so manch eine Familie stellt sich daher die Frage: Können wir uns die anstehende Klassenfahrt für unsere Tochter oder unseren Sohn überhaupt noch leisten? Doch der Landkreis hilft unterstützend mit, gerade auch bei Familien mit geringem Einkommen. Darauf weist die Kreisverwaltung mit dieser Veröffentlichung hin.

Förderung für Familien “knapp über der Kante”

Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die vorher aufgeführten Aufwendungen Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zu beantragen. Aber Familien, die aktuell nicht im Leistungsbezug stehen, aber dennoch mit einem eher geringen Einkommen auskommen müssen, gingen hier in der Vergangenheit in der Regel leer aus. Genau da setzt das Projekt „Dabei sein“ an. Bereits seit dem August 2015 fördert der Landkreis Wittmund mit Mitteln der privaten Stiftung Marienheim Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Von der Klassenfahrt bis zur Musikschule

Zuwendungen aus diesem Topf gibt es für Klassenfahrten, zu den Kosten der Schülerbeförderung für Oberstufenschüler, zu einer angemessenen Lernförderung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (unter anderem etwa Vereinsbeiträge, Musikschulunterricht, etc.). In Einzelfällen können sogar Förderungen für Personen bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden, wenn sie eine allgemeinbildende Schule besuchen.

Nähere Informationen zu dem Projekt „Dabei sein“ gibt es auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter dem Stichwort „Dabei sein“. Dort können auch das betreffende Antragsformular, was auszufüllen und vorzulegen ist, und ein Einkommensrechner heruntergeladen werden.

Weitere telefonische Auskünfte erteilt auch gerne die zuständige Mitarbeiterin des Sozial- und Jugendamtes des Landkreises,  Frau Nicole Meiners (04462/861328).

Die KIBUM und das Vorlesen

Was gibt's neues auf dem Buchmarkt für Kinder - Die KIBUM weiß Antwort

Ende Oktober hat die Stiftung Lesen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage zum Thema Vorlesen veröffentlicht. Danach lesen nur 42% der Väter regelmäßig vor. Berufstätige Mütter lesen mehr vor (73%) als nicht berufstätige Mütter (61%). In Elternhäusern mit formal niedriger Bildung wird nur in 49% der Fälle regelmäßig vorgelesen. Insgesamt lesen 32 Prozent der Eltern höchstens einmal pro Woche vor – und damit in den Augen der Studien-Initiatoren zu selten.

Vorlesen – Doping für den Schulerfolg und mehr

Seit Jahren weist die Stiftung Lesen darauf hin, dass Kinder, denen regelmäßig vorgelesen wird, leichter lesen lernen und häufig auch bessere Leser werden. Kinder, die gut lesen können, haben es in der Schule sehr viel leichter. Nicht nur im Fach Deutsch, sondern in allen Fächern, in denen regelmäßig Texte gelesen werden müssen. Noch dazu trägt regelmäßiges Vorlesen dazu bei, dass Kinder über einen größeren Wortschatz und bessere sprachliche Ausdrucksfähigkeit verfügen. Aber damit nicht genug. Kinder denen vorgelesen wird, entwickeln ihre Konzentrations- und Merkfähigkeit, sie üben ihre Fantasie und sammeln Wissen. Mit dem Buch – ob vorgelesen oder selbst gelesen – lernen Kinder, sich in andere Personen hineinzuversetzen. Ein wichtiger Baustein für die Entwicklung von Empathie. Und ganz zum Schluss vielleicht das gewichtigste Argument: das gemeinsame Lesen, Lachen und Erleben von Abenteuern stärkt die Bindung zwischen Eltern und Kindern und ist einfach eine schöne gemeinsam verbrachte Zeit.

Wie vorlesen?

Das Vorlesen von Büchern ist natürlich ein besonderer Genuss. Die Stiftung Lesen hat dieses Jahr aber darauf hingewiesen, dass man die Hürden nicht immer so hoch legen muss. Erst recht nicht dann, wenn einem selbst das Lesen schwer fällt. Auch das textungebundene Erzählen beim gemeinsamen Betrachten von Bilderbüchern schon bei sehr kleinen Kindern oder später das Vorlesen von kurzen digitalen Texten wären richtiges Vorlesen.

Was soll ich lesen?

Ein besonderes Problem können diejenigen haben, die täglich vorlesen. Denn immer mal wieder scheint es, dass man alle guten Autoren durch hat und sich eine gefährliche Vorleselücke anbahnt. Meist findet man dann über den Lieblingsverlag, über die Buchhandlung, über die Bibliothek wieder in neue Lesewelten. Aber das kann auch ein bisschen anstrengend sein. Wie gut, wenn man so etwas wie die Kinderbuchmesse in Oldenburg vor der Haustür hat

KIBUM in Oldenburg

Auf dem Weg zur Kinderbuchmesse in Oldenburg

Mit dem Niedersachsenticket bekommt man die Anfahrt für die ganze Familie recht günstig hin und hat schon bei der Fahrt Vorlesezeit. Vom Bahnhof sind es noch 1200 Meter zum Kulturzentrum “Peter Friedrich Ludwigs Hospital” (PFL), also gerade mal ein besserer Schulweg. Die KIBUM selbst kostet zum Glück keinen Eintritt, so dass die Fahrtkosten der einzig große Ausgabepunkt bleiben.

Im PFL gibt es Veranstaltungen, vor allem aber die Bücher selbst. Hier gibt es eine Buchmesse mit Hunderten aktueller Bücher für Kinder und Jugendliche. Sortiert nach Altersklassen stehen von Bilderbüchern bis zu Sachbüchern die Regale voll. Die Titel lachen einen an, man muss also in der Regel nicht die Buchrücken lesen. In allen Räumen sind Tische, Stühle und Sitzsacklandschaften aufgebaut. Überall liegen und sitzen Kinder, mal alleine, mal mit Eltern und lesen oder lassen sich vorlesen. Man kann hier Bücher testen und Anregungen für die Weihnachtswunschliste oder die Bibliotheksfernleihe oder das Buch des Monats sammeln.

Eine von fünf Wänden mit aktuellen Sachbüchern.

Harry Potter ist auch da

Einige prominente Personen bereichern die Veranstaltungen der Kinderbuchmesse. Rufus Beck liest aus Harry Potter und Jim Kay präsentiert die passenden Illustrationen. Überhaupt Jim Kay: Eine Auswahl von Bildern von Jim Kay wird in der Artothek gezeigt, die nur wenige Schritte von der PFL entfernt liegt. Das Illustrationswerk ist beeindruckend. Von Hogwarts bis zu den Drachen, Portraits von Hagrid, Ron und Ginny und Entwicklungszeichnungen eines Drachens oder mein Lieblingsbild: Die Küche der Weasleys. Zahlreiche Bilder sind zu bestaunen.

An dieser Stelle allerdings eine Warnung von Robert Habeck aus der KIBUM Eröffnungsfeier, die ich hier weiterreiche: Filme sind vorgedachte Interpretationen einer Geschichte, sie lassen keine anderen Personen, Gebäude, Szenerien zu. Nur Bücher wecken die Fantasie, eigene Welten entstehen zu lassen. Das gilt sicherlich auch für moderne, reich illustrierte Bücher, wie diese Harry Potter Bücher mit diesen beeindruckenden Illustrationen. Es kann also eine Empfehlung sein, die Bücher erst ohne Illustrationen zu lesen und danach die Filme zu sehen und die illustrierten Bücher zu kaufen.

Am 15. November ist bundesweiter Vorlesetag. An vielen Orten, auch in der Region, wird vorgelesen. Das könnte ein guter Start ins Vorlesen sein, wenn man das bisher zu Hause noch nicht macht. Es ist nie zu spät damit anzufangen.

Schülerbeförderung in Friedeburg

Schulbus an Haltestelle

Ein bestehendes Problem der Bildungsgerechtigkeit sind die Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II. Das betrifft insbesondere ländliche Regionen, in denen häufig Fahrtkosten anfallen. Umso schöner ist es, wenn Gemeinden hier hilfreich einspringen und auf freiwilliger Basis Kosten übernehmen. Die Gemeinde Friedeburg agiert hier vorbildlich.

Wie Detlef Kiesé im Anzeiger für Harlingerland vom 9. Oktober berichtet, haben sich Schulausschuss und Verwaltungsausschuss für eine Fortführung einer anteiligen Kostenübernahme ausgesprochen. Das ist umso erfreulicher, da durch die Rückbesinnung auf G9 demnächst 60 weitere Schülerinnen und Schüler den Kreis der Begünstigten erweitern.

Schülerinnen und Schüler können eine maximale Förderung von 1000,- Euro im Jahr bekommen und müssen dabei einen Eigenanteil von 25 Euro tragen. Antragsformulare gibt es bei der Gemeinde Friedeburg.

Schon seit dem Schuljahr 2013/2014 übernimmt die Gemeinde Friedeburg als freiwillige Leistung anteilig die Kosten für die Schülerbeförderung von Sek-II-Schülerinnen und Schülern.

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Schulbücher können ein großes Loch ins Portemonnaie reißen

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). 

Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liegt eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher ist folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gilt. 

Daher sind Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen. Dieser Mehrbedarf wurde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz eingeführt. 

Der Härtefall-Mehrbedarf soll Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt, und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist, Rechnung tragen und ist verfassungskonform auszulegen (BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – BVerfGE 125, 175; BVerfG vom 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 – BVerfGE 137, 34).

Aus der Kultushoheit der Länder folgt nichts anderes. Mögliche Konflikte zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Finanzierung der Schulbildung dürfen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden. 

Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.

Dies ist eine Presseinformation des Bundessozialgerichtes.

Siehe auch: