Ratschläge für die Schülerbeförderung

Da es immer wieder Probleme mit der Schülerbeförderung gibt, finden Sie hier ein paar Ratschläge.

  • Prüfen Sie insbesondere nach einem Jackenwechsel oder einer Schultaschenreinigung, ob Ihr Kind die Fahrkarte bei sich hat.
  • Deponieren Sie in der Schultasche Ihres Kindes eine kleine Notkasse. Leider müssen Sie damit rechnen, dass auch Ihr Fünftklässler stehen gelassen wird, wenn er die Fahrkarte vergessen hat und kein Busticket lösen kann. Sie können das ausgelegte Geld in der Zentrale des Busunternehmens gegen Vorlage der vergessenen Monatskarte und des gelösten Fahrscheins zurückbekommen. Für die Rückfahrt aus der Schule erhält Ihr Kind im Sekretariat der Schule eine Bescheinigung, die im Bus anerkannt wird.
  • Ermuntern Sie Ihre Kinder auch auf Schulkameraden zu achten, die stehen gelassen werden sollen. Vielleicht kann Ihr Kind mit guten Worten oder ein paar Münzen ja aushelfen.
  • Verleihen Sie niemals eine Monatskarte an einen anderen Schüler. Die Karten sind an Personen gebunden. Aufgrund solcher Vorfälle gehen einige Busunternehmen so streng mit unseren Kindern um.
  • Lassen Sie Ihr Kind auch nicht über die eingetragene Strecke hinaus mit der Monatskarte fahren. Darauf reagieren einige Busunternehmer ebenfalls sehr sensibel.

Leider ist bei einigen Busunternehmen die Angst vor Einnahmeverlusten durch angeblich verliehene Fahrkarten größer als die Sorge um das Wohl stehen gelassener Kinder. Auch das Bewusstsein, das man bei der Beförderung von Schülern eventuell ein nachhaltig gutes Verhältnis zu zukünftigen Kunden aufbauen könnte, scheint nicht immer vorhanden zu sein.

Schulbus_Zeichen_120Wußten Sie übrigens,

  • dass Sie einen Bus, der sich mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle nähert, nicht überholen dürfen,
  • und dass Sie an einem mit eingeschaltetem Warnblinker an einer Haltestelle haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) vorbeifahren dürfen. Fahrgäste dürfen dabei nicht behindert werden. Dies gilt auch auf der Gegenfahrbahn, sofern sie nicht baulich abgetrennt ist! (§20 StVO)
  • Mit dem Bus zur SchuleWeitere Hinweise zu den Anforderungen an die Busse und an die Fahrer, Schulbusregeln für Kinder und Jugendliche sowie zur Unfallvorbeugung finden Sie in der Broschüre “Mit dem Bus zur Schule” der Gesetzlichen Unfallversicherung