Landesweiter Unterrichtsausfall angeordnet

Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschließungen angeordnet – Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge

An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen findet ab dem kommenden Montag (16.03.2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden.

Notbetreuung gewährleistet

Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden (Ergänzung: Härtefälle anderer Elterngruppen werden nach Auskunft von Herrn Tonne bei der Landespressekonferenz auch berücksichtigt). Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden. 

Der Landkreis Wittmund teilt mit, dass die Schülerbeförderung wie gehabt bis zum ursprünglichen Beginn der Osterferien, also bis zum 27.03.2020, fortgeführt wird. 

Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben. 

„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“ 

Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen. 

Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. 

Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort. 

Abschlussprüfungen, Abitur und Notenvergabe sind sichergestellt

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Diese Szenarien sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“

Alle Schulfahrten bis zu den Sommerferien müssen abgesagt werden

Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.

Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bereit. Für den Landkreis Wittmund ist das: 

Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück
0541 77046-444
service-os@nlschb.niedersachsen.de

Dies ist eine Presseinformation des Kultusministeriums.

Weitere Informationen dazu, wie jeder Niedersachse durch Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zum Schutz älterer und beeinträchtigter Menschen beitragen kann bietet die Landesregierung.

COVID-19: Schulausfall und nun?

Was passiert, wenn Schulen geschlossen werden, um eine Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus zu verlangsamen?

Auf diesen Fall geht das Land Niedersachsen in seinen “Hinweisen für Berufstätige” ein:

Bleibt die Schule oder Kita Ihres Kindes aufgrund des Coronavirus geschlossen, müssen Sie sich zunächst um eine andere Betreuungsmöglichkeit kümmern. Gibt es nachweislich keine andere Betreuungsmöglichkeit, gibt es im Notfall die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben und sich um ihre Kinder zu kümmern. Sie sollten allerdings immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine gemeinsame Lösung wie (unbezahlten) Urlaub oder Homeoffice finden. 

Hinweise für Berufstätige

Weitere Hinweise zur Hygiene, zum Umgehen mit Verdachtsfällen u.v.m. finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Fehlstunden melden

Elterninitiative startet Internetportal für die Abbildung des tatsächlichen Unterrichtsausfalls an Niedersachsens Schulen

Nachdem in den letzten Tagen vielfach über den Lehrermangel und den damit verbundenen Unterrichtsausfall in Niedersachsens Schulen berichtet wurde, startet am heutigen Montag, den 14. August 2017, die Initiative „Jede Stunde zählt? Jetzt zählen wir!“. Unter www.fehlstunden-nds.de können Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer selbstständig den Unterrichtsausfall an den Schulen des Landes eintragen und hierdurch die tatsächlich ausgefallenen Stunden abbilden.

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