Umsetzung zur Inklusion

Der Landeselternrat begrüßt es ausdrücklich, dass sich das Land Niedersachsen nun endlich auf den Weg begibt, um die gesetzlichen Voraussetzungen zur schulischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen.
Es liegen Gesetzentwürfe von vier Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien vor. „Der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Umsetzung der schulischen Aspekte der Inklusion wäre ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller Parteien angemessen gewesen. Leider wird wieder einmal der Eindruck erweckt, dass auf dem Rücken von Schülern und Menschen mit Behinderungen parteipolitische Ränkespielchen betrieben werden, die nur der eigenen Profilierung mancher Politiker und Parteien dienlich sein sollen.“, so Pascal Zimmer, Vorsitzender des Landeselternrates.
Der Landeselternrat erwartet deshalb, dass sich die im Landtag vertretenen Parteien auf einen Gesetzentwurf einigen, der von einer großen Mehrheit aller Abgeordneten mitgetragen wird. Das Papier, das jetzt verabschiedet wird, darf nicht nach den nächsten Landtagswahlen zur Makulatur werden. Angesichts der großen gesellschaftlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der Inklusion muss jetzt ein Konsens unbedingt geschaffen werden.
Der Landeselternrat begrüßt ausdrücklich, dass durch die geplante Gesetzesänderung der Anspruch der Eltern, ihre Kinder mit Behinderungen an allgemein bildenden Schulen unterrichten zu lassen, sofern sie es möchten, im Schulgesetz festgeschrieben wird, er bemängelt aber, dass bisher keine untergesetzlichen Regelungen vorliegen.
Der Landeselternrat erkennt die Notwendigkeit an, bei der Umsetzung der Inklusion zunächst zweigleisig vorzugehen, auch wenn diese Zweigleisigkeit zeitweilig teurer und ressourcenintensiver ist. Die Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich ist ein langfristiger Prozess, der nun endlich in die Wege geleitet werden muss. Allen in Verantwortung stehenden Beteiligten sollte bewusst sein, dass die Umsetzung von Inklusion als Sparmodell von vornherein zum Scheitern verurteilt sein wird.
Der Landeselternrat kritisiert die Vorgaben in den §§ 59 und 61 des Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen aufs Schärfste. Diese Abschulungsmöglichkeiten, die zusätzlich für Kinder mit Handicap geschaffen wurden, setzen ein falsches Signal: „Ihr müsst Inklusion umsetzen, aber wenn ihr das nicht möchtet, braucht ihr es auch nicht“.
Der verbindliche Start der Inklusion an Niedersachsens Schulen muss für den Primarbereich unbedingt zum Schuljahr 2012/2013 erfolgen. Für den Sekundarbereich I sind Übergangsregelungen zu schaffen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wird eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung werden, die nur auf der Basis eines breiten Konsens zu bewältigen sein wird. Hier sollten Niedersachsens Landtagsabgeordnete mit einem guten Beispiel vorangehen und einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller fünf Fraktionen vorlegen und schnell beschließen.

Dies ist eine Pressemitteilung des Landeselternrates. Die vollständige Stellungnahme finden Sie beim Landeselternrat.

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