COVID-19: Wiedereröffnung der Schulen – Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

Die Wiedereröffnung der Schulen stellt unsere Schulen vor besondere Herausforderungen. Schülerinnen und Schüler können helfen, dass ein Unterricht und Schulaufenthalt möglich ist und dabei die Risiken für eine Ansteckung gering gehalten werden. Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule gibt dazu sinnvolle Hinweise:

Wichtigste Maßnahmen

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Ge- schmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggf. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gründliche Händehygiene
    Händewaschen 
    mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
    Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
    Eine Händedesinfektion ist in der Regel nicht notwendig. Die Schule informiert bei Bedarf über Anwendungsvorschriften.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Be- helfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht er- forderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
    Mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
    Trotz Mund-Nasen-Schutz oder Mund-Nasen-Bedeckung sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten (Weitere Hinweise).

Für die Schulen hat die Niedersächsische Landesschulbehörde eine Checkliste Niedersächsicher Rahmen-Hygieneplan Corona Schule veröffentlicht. Die Hygiene-Maßnahmen für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler finden Sie im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Da werden u.a. die Stichpunkte Lüftung, Reinigung, Nutzung der Sanitärbereiche, Pausenregeln, Sportunterricht, Wegeführung besprochen.

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