COVID-19 und die Schulen: Regeln ab dem 2. November

Der Kultusminister Grant Hendrik Tonne richtet sich in einem Anschreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten. Ab dem 2. November gelten folgende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen auch im Unterricht Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme anordnet oder allgemein, wenn im Landkreis, in dem die Schule liegt, der Inzidenzwert 50 überschritten wird. Eine Infektionsschutzmaßnahme dauert in der Regel 14 Tage. Der maßgebliche Inzidenzwert ist auf der täglich um 9 Uhr aktualisierten Website https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ einzusehen.
  • Wird der Inzidenzwert von 100 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten und ordnet das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an, dann tritt das Szenario B in Kraft, bei dem die Klasse getrennt wird. Der Unterricht findet wieder zur Hälfte mit viel Platz in der Schule und halb zu Hause statt.

In Grundschulen ist derzeit keine Maskenpflicht vorgesehen. Es gibt einige Sonderregeln z.B. für den Sportunterricht, besondere Unterrichtssituationen und besonders betroffene Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen erhalten Sie im Anschreiben an die Eltern (auch in einfacher Sprache) oder in einer Übersicht des Kultusministeriums.

Das Titelbild stammt von Alexandra Koch (Pixabay).

Schreibe einen Kommentar

siebzehn + sechzehn =