Wichtige Tipps für Eltern zur Bildschirmnutzung von Kindern

Ein Verband verschiedener medizinischer Fachgesellschaften hat eine über 50 Seiten starke Leitlinie veröffentlicht, die dabei helfen soll, schadhaft wirkende Nutzung von Smartphone, Tablet und anderen Bildschirmmedien vorzubeugen.

Die Tipps für Eltern, Jugendliche, Lehrerinnen und Lehrer sind gleich am Anfang zu finden:

Allgemeiner Leitsatz ist dabei:

Je weniger Bildschirmzeit, desto besser.

Eltern sollen informiert und unterstützt werden,…

  • Kinder unter 3 Jahren von jeglicher passiven und aktiven Nutzung von Bildschirmmedien fernzuhalten.
  • falls sie ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren an die Nutzung von Bildschirmmedien heranführen möchten, dies höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen zu gestatten, und nicht ohne Anwesenheit der Eltern.
  • Kindern im Alter von 6 bis 9 Jahren die freizeitliche Nutzung von Bildschirmmedien höchstens 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen zu gestatten.
  • Kindern unter 9 Jahren keine eigene Spielkonsole zugänglich zu machen.
  • Bildschirmmedien nicht zur Belohnung, Bestrafung oder Beruhigung einzusetzen.
  • während des Essens, insbesondere der gemeinsamen Mahlzeiten, keine Bildschirmmedien zu nutzen und bei der Nutzung von Bildschirmmedien nicht zu essen.
  • sich für die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder zu interessieren und diese kritisch zu begleiten.
  • die Gefahr einer problematischen Nutzung von Onlinemedien zu beachten (einschließlich evtl. Suchtentwicklung), die Bildschirmnutzung Heranwachsender regelmäßig, gegebenenfalls gemeinsam, zu reflektieren sowie im Zweifel anerkannte Tests zu nutzen und im Bedarfsfall professionelle Hilfe zu suchen.

Eltern und Geschwister sollen informiert und unterstützt werden,…

  • sich ihrer eigenen Vorbildfunktion für die aktive und passive Bildschirmnutzung bewusst zu sein.
  • in Gegenwart von jüngeren Familienmitgliedern auf die Nutzung von Bildschirmmedien zu verzichten.

Eltern und Lehrer*innen sollen informiert und unterstützt werden, auf digitalen Fernunterricht wann immer möglich zu verzichten.

Und warum sind diese Tipps notwendig?

Die Risiken und das Schädigungspotential für Kinder und Jugendliche, so das Ergebnis dieser Leitlinie sind enorm.

Als die zwölf Hauptrisiken und Risikogruppen werden benannt:

  • Übergewicht
  • Schlafstörungen
  • Augenerkrankungen
  • Entwicklungsstörungen (Feinmotorik, Grobmotorik, Sprache)
  • Bindungsstörung
  • Verhaltensstörungen
  • Internetnutzungsstörungen (Internetsucht)
  • Mobbing und sexuelle Belästigung
  • Glücksspiel
  • Strahlung
  • Bildschirmmedien in der Schwangerschaft
  • Bildschirmmedien und Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Aus aktuellem Forschungsstand Handlungsempfehlungen erarbeitet

Das Ziel der vorliegenden Leitlinie ist es, einen Überblick zum aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand in Bezug auf dysregulierten Bildschirmmediengebrauch in der Kindheit und Jugend sowie den damit verbundenen Risiken und Umgangsmöglichkeiten darzustellen.

Darauf aufbauend werden Empfehlungen von Expert*innen zur Prävention von zeitlich, inhaltlich oder funktional problematischer Nutzung von Bildschirmmedien durch Kinder und Jugendliche und ihre Bezugspersonen innerhalb der pädiatrischen Versorgung aufgestellt. Diese sollen die Beziehung zwischen Exptert*in und Patient*in bzw. Klient*in unterstützen und konkrete Handlungsempfehlungen für den Einsatz und Umgang mit Bildschirmmedien geben.

Starker Bezug zur Verantwortung und Mitwirkung der Eltern

Weiterhin werden interessierten Eltern ebenfalls Empfehlungen zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in der Familie gegeben. Dies umfasst:

  1. Möglichkeiten, wie Eltern einerseits direkt durch verbale Vereinbarungen und Regeln, andererseits durch Nutzung von technischem Kinderschutz auf Hardware oder Softwareebene regulierend auf den digitalen Medienkonsum ihrer Kinder einwirken können,
  2. wie Eltern indirekt über eine Stärkung allgemeiner Erziehungskompetenzen, sowie Anregungen für eine aktive bildschirmfreie Alltagsgestaltung für Kinder unterstützt werden, alltagstaugliche Alternativen zum Bildschirm als „Babysitter“, „Streitschlichter“, „Belohnung/Bestrafung“ etc. zu entwickeln, und
  3. der elterliche Medienkonsum reguliert werden kann, um eine Gefährdung der Beziehungs- und Bindungsqualität zwischen Eltern und insbesondere ihren kleinen Kindern zu vermeiden. 

Herausgeber der “Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend” (PDF; 1,3 MB) sind:

  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. (DGSMP)
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
  • Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit (GAIMH)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi)
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD) 
  • Fachverband Medienabhängigkeit e.V.

Mit Material der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. Das Aufmacherbild stammt von Andi Graf auf Pixabay

Wettbewerb: Braucht der Mensch Arbeit?

Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten. – Braucht der Mensch Arbeit?

Liebe Schüler*innen,

die folgenden Fragen sollen zum Weiterdenken anregen und könnten in Euren Beitrag zur Leitfrage „Braucht der Mensch Arbeit?“ einfließen:

Wie könnten die Städte und das Arbeitsleben in der Zukunft aussehen? Wie sollte eine nachhaltige Lebens- und Arbeitswelt gestaltet sein? Leben wir, um zu arbeiten oder arbeiten wir, um zu leben?

Ihr seid herzlich eingeladen, am Schülerwettbewerb der PhilosophieArena teilzunehmen und eure Gedanken zu teilen. Wir freuen uns über Essays, Kunstwerke oder Filme, Eurer Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt! Die Frist für Einreichungen ist der 08.10.2023.

Teilnahmebedingungen und Preise

Teilnehmen können alle Schüler*innen aus den Jahrgängen der 5. bis 13. Klassen, die in Deutschland, Österreich oder Schweiz zur Schule gehen. Zur Teilnahme eingeladen sind auch alle deutschen Schulen in Europa. Der Wettbewerb steht allen mit gleichen Chancen offen, die die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs erfüllen. Die Teilnehmer*innendaten werden entsprechend den Bestimmungen der DSGVO behandelt und nicht zu kommerziellen Zwecken weitergegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Unter Beachtung der Klassenstufe werden 15 Beiträge mit einem Preisgeld in Höhe von je 100€ gewürdigt. Ihre Verfasser*innen werden zudem zu einer Preisverleihung eingeladen. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Bei Interesse und mit der Zustimmung der Verfasser*in werden die Arbeiten auch publiziert.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit zum Schülerwettbewerb gibt es beim Deutschen Netzwerk Wirthschaftsethik.

Schreibwettbewerb für Kinder

Kinder im Alter bis zu 14 Jahren sind aufgerufen, einen literarischen Beitrag zum Thema “Mein Planet” einzureichen.

Zugelassen sind Beiträge von Kindern aus den Landkreisen Friesland, Wittmund oder der Stadt Wilhelmshaven. Der Inhalt eures Textes sollte etwas mit unserem Planeten zu tun haben, um dessen Zukunft wir Menschen des 21. Jahrhunderts uns Sorgen machen.

Landschreiber-Wettbewerb

Der Text kann ein kleiner Aufsatz oder auch ein Gedicht sein. Es spielt keine Rolle, ob er handschriftlich oder getippt eingereicht wird. Wichtig ist, dass der Text selbst verfasst ist. Wenn euch jemand von den Erwachsenen dabei helfen möchte, sagt ihr einfach, dass das unfair gegenüber den anderen Kindern wäre. 

Euern Text schickt ihr einfach per E-Mail bis Ende Juni des Jahres an info@landschreiber-wettbewerb.de. Was wir dazu noch brauchen: euern Namen und das Dorf oder die Stadt, in der ihr wohnt. 

Weitere Informationen gibt es unter landschreiber-wettbewerb.de.

Eckart von Hirschhausen spricht auf dem Deutschen Schulleitungskongress 2023

Kundig, engagiert und durchaus amüsant. Eckart von Hirschhausen spricht pointiert zum Thema Klimakrise und Bedeutung der Schulen.

Es dauert ein paar Minuten bis Dr. von Hirschhausen in Gang kommt und das Video ist technisch nicht hundertprozentig gelungen – mit einigen stillen Zeiten zwischendrin – aber es lohnt sich dabeizubleiben. Es gibt Inspirationen, Motivation und wertvolle Informationen.

Sport verbessert Konzentration und Lebensqualität

Kinder laufen auf Sportplatz. Bild: LRA BGL / TU München

Studie mit Grundschulkindern belegt positive Wirkung körperlicher Fitness

Körperlich fitte Grundschulkinder fühlen sich besser und können sich besser konzentrieren. Sie schaffen eher den Sprung aufs Gymnasium als Kinder, die sportlich weniger leistungsfähig sind. Erstmals belegt dies eine Studie der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften an der Technischen Universität München (TUM). 

Regelmäßige Bewegung hält Kinder gesund und macht sie fit für die Schule. Die Vorteile von Sport sind in zahlreichen Studien belegt. Neu ist der Nachweis des Zusammenhangs von körperlicher Fitness, Konzentration und gesundheitsbezogener Lebensqualität von Grundschulkindern, den ein Forschungsteam der TU München jetzt erbracht hat.

An der Studie beteiligten sich 3285 Mädchen und 3248 Jungen aus dem Landkreis Berchtesgadener Land. Die Schlüsselkriterien, körperliche Kraft und Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurden von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nach international standardisierten Testverfahren bestimmt.

Es ist wichtig, Kinder frühzeitig motorisch zu fördern

Die Studienergebnisse zeigen: Je besser die Fitness der Kinder ist, umso besser können sie sich konzentrieren und umso höher ist auch ihre gesundheitsbezogene Lebensqualität. Dabei schnitten die Jungen bei den Fitnesstests besser ab, während die Mädchen bei den Konzentrations- und Lebensqualitätswerten überlegen waren.

Gleichzeitig erreichten übergewichtige und fettleibige Kinder bei allen Tests für die körperliche Fitness signifikant schlechtere Ergebnisse als unter- oder normalgewichtige Kinder. Insbesondere bei den adipösen Kindern waren auch die Werte für die gesundheitsbezogene Lebensqualität insgesamt, körperliches Wohlbefinden, Selbstwertgefühl sowie das Wohlbefinden in Freundschaften und Schule deutlich vermindert. 

Sport fördert Sprung aufs Gymnasium

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Studie: „Grundschulkinder mit einer guten körperlichen Fitness und Konzentrationsfähigkeit schaffen eher den Sprung auf das Gymnasium“, sagt Prof. Renate Oberhoffer-Fritz, Inhaberin des Lehrstuhls für Präventive Pädiatrie und Dekanin der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften.

„Umso wichtiger ist es, Kinder frühzeitig motorisch zu fördern, weil sich damit auch die Entwicklung der geistigen Fitness positiv beeinflussen lässt“, so Prof. Oberhoffer-Fritz weiter. Um hierfür flächendeckend ein geeignetes Angebot zu schaffen, sei ein Zusammenwirken von Eltern, Schulen, Gemeinden und Sportvereinen wichtig.

Dr. Thorsten Schulz, Leiter des Studienteams an der TUM ergänzt: „Die Studienergebnisse waren für den Landkreis Berchtesgadener Land und das regionale Netzwerk Gesundheitsregion-Plus unter anderem auch ein Anlass, seit 2019 an allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern der Region Gutscheine für ein Jahr Mitgliedschaft in einem Sportverein zu verteilen. Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie verschiedene Akteure zusammenarbeiten und Kinder zum Sport motivieren und verhelfen können.“

Publikationen:

K. Köble, T. Postler, R. Oberhoffer-Fritz, T. Schulz
Better Cardiopulmonary Fitness Is Associated with Improved Concentration Level and Health-Related Quality of Life in Primary School Children
J. Clin. Med., 2022, 11, 1326 – DOI: 10.3390/jcm11051326

Dies ist eine Presseinformation der TU München. Das Bild “Kinder laufen auf Sportplatz” ist von LRA BGL / TU München

Ausstieg aus den Corona-Schutzmaßnahmen

Lockern mit Augenmaß: Niedersachsen legt Fahrplan bis Mai vor – Schulfahrten ermöglichen, Tests reduzieren, keine Maske mehr im Unterricht 

Mit einem Neustart bei Klassenfahrten, dem schrittweisen Reduzieren der Testpflichten in Kitas und Schulen sowie sukzessiven Lockerungen bei der Maskenpflicht legt Niedersachsen einen konkreten Fahrplan für den Bildungsbereich vor. Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag in Hannover mitgeteilt hat. Die tägliche Testpflicht werde nach und nach bis Ende April in ein freiwilliges Testangebot überführt. Zudem werde ebenfalls in mehreren Zwischenschritten der Ausstieg aus der Maskenpflicht im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April umgesetzt. 

Der Plan für den Ausstieg in Niedersachsen

Kultusminister Tonne: „Unser Exit-Plan wird den Kindern und Jugendlichen angemessene, spürbare Erleichterungen und Freude im Schulalltag verschaffen. Das ist gut und richtig und notwendig. Wir lockern umfassend, aber wir lockern mit Augenmaß. Wir erleichtern den Schulalltag, schmeißen die Sicherheit aber nicht achtlos über Bord. Wir legen ein Gesamtkonzept vor, lassen aber Raum, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Den Schutz der Gesundheit und des Präsenzunterrichtes bringen wir in Einklang mit positiven Perspektiven und Erleichterungen für die Kinder und Jugendlichen. Dieser Exit-Fahrplan ist weitreichend, weitsichtig und verantwortungsvoll gleichermaßen.“ 

Der Exit-Fahrplan sieht Lockerungen in folgenden Bereichen und Schrittfolgen vor: 

I. Schulfahrten nach den Osterferien 

„Klassenfahrten sind das Highlight für sehr viele Schülerinnen und Schüler. Die soziale und emotionale Dimension dieser gemeinschaftlichen Erlebnisse ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dieses Signal gewartet. Ich bin sehr froh, dass wir eine verlässliche Perspektive für Klassenfahrten aufzeigen können. 

Mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung sollen nach den Osterferien stattfinden können. Erster Schultag nach der Osterpause ist der 20. April 2022. Bei den Planungen von Fahrten sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden. 

II. Schritt-für-Schritt-Reduktion bei Testungen 

Bis einschließlich Freitag, dem 4. März 2022, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten, da sich die Inzidenzen noch auf einem hohen Niveau bewegen. Ab Montag, dem 7. März 2022, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April 2022 gilt dann die auch bereits in der Vergangenheit praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche, in der Regel montags, mittwochs und freitags. 

Nach den Osterferien wird im Zeitraum 20. April 2022 bis 29. April 2022 zur gesteigerten Sicherheit auf tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler erhöht. Dieses Vorgehen nach einer Zeit mit Reisen und sehr vielen Kontakten hat sich bewährt und wird daher erneut angewandt. 

Die verbindlichen Testungen laufen dann aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt: Für alle Schülerinnen und Schüler werden Testkits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, wird anlassbezogen getestet. 

Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Ob und in welchem Umfang diese verlängert wird oder ausläuft und wieder auf freiwillige Angebote umgestellt wird, 

bleibt einer Erörterung mit den Trägerverbänden sowie der dann aktuellen Lagebewertung vorbehalten. 

III. Lockerungen bei der Maskenpflicht 

Ziel der Landesregierung ist, die Maskenpflicht am Platz für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Auf dem Weg dorthin sind Zwischenschritte notwendig, da die hohe Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung zweifelsfrei bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beachten ist. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März 2022 bestehen. 

Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschülerinnen und -schüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen (alle Jahrgänge im Primarbereich). 

In der Sicherheitsphase nach den Osterferien bleibt bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen die Maske auch im Unterricht notwendig. Ab dem 2. Mai 2022 entfällt auch hier die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Grundsätzlich kann und darf aber auf eigenen Wunsch und freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. 

In allen Lockerungsstufen gilt, dass, wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann in dieser Klasse oder Lerngruppe für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen ist. 

Auf den Gängen ist die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen, auf den Außengeländen und im Sport nicht. Dies sind die bestehenden, bewährten und bekannten Regelungen, die auch perspektivisch als hilfreich erachtet werden, um einen sicheren Präsenzbetrieb zu gewährleisten. 

Tonne forderte abschließend die Bundespolitik auf, die rechtlichen Voraussetzungen im Infektionsschutzgesetz für diese Pläne nach dem 19. März 2022 zu schaffen. 

Dies ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums