Sek. II Schülerbeförderung

Das Niedersächsische Schulgesetz schreibt in §114 den Landkreisen und kreisfreien Städten keine Übernahme der Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe vor.

Damit müssen für Jugendliche, die z.B. die Oberstufe des NIGE oder der KGS besuchen, die Fahrtkosten privat übernommen werden. Löbliche Ausnahme ist die Gemeinde Friedeburg, die einen Anteil der Beförderungskosten auf Antrag übernimmt (Richtlinie über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II).

Leider stehen für dieses Tarifgebiet bei den Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs (Weser-Ems-Bus) keine näheren Angaben zu Preisen und Tarifzonen zur Verfügung. Nur die Antragsformulare sind dort zu finden.
Bitte nutzen Sie die Auskunft des ServiceCenter Jever, um die nötigen Informationen zu erfragen.

ServiceCenter Jever
Schlosserstraße 45, 26441 Jever
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Eine Sammelzeitkarte von Wittmund nach Esens (NIGE) kostet im Mai 2016 ca. 60 Euro pro Monat.