Wäre das nicht schön, wenn der Ruf „Hitzefrei“ durch die Schule geht, sobald die Quecksilbersäule eine bestimmte Gradzahl überschreitet? So ist das leider nicht geregelt. Wer wann über Hitzefrei entscheidet ist im Runderlass “Unterrichtsorganisation” vom 20.12.2013 vorgegeben.
Wer kann Hitzefrei bekommen?
Hitzefrei kann es nur in Schulen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I geben. In der Oberstufe oder in der berufsbildenden Schule gibt es keine Hitzefrei-Regelung.
Wer entscheidet über Hitzefrei?
Die Schulleiterin oder der Schulleiter können für einzelne oder alle Klassen Hitzefrei geben.
Wann wird Hitzefrei gegeben?
Die Schulleitung kann Hitzefrei geben, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
Wer muss informiert werden?
Der Träger der Schülerbeförderung muss unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler sind in geeigneter Weise über das Verfahren zu unterrichten.
Was ist mit der Betreuung der Kinder?
Schülerinnen und Schüler, die trotz eines angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, müssen beaufsichtigt werden. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Unterrichts müssen Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Schülerinnen und Schüler an der Grundschule dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.
Die genauen Formulierungen finden Sie im Runderlass des MK v. 20.12.2013„Unterrichtsorganisation“.