Schulfahrplan für Busse ab Montag

Ab dem kommenden Montag (27.4.2020) fahren die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf den Linien im Landkreis Wittmund wieder nach dem Schulfahrplan. Das teilt die Wittmunder Kreisverwaltung mit. Die im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen werden im Zuge der andauernden Coronavirus-Krise aber entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Risiko der Ansteckung im ÖPNV zu minimieren.

Mundschutz ist Pflicht

Gemäß der Vorgaben der niedersächsischen Landesregierung gilt es, bei der Benutzung des ÖPNV ab sofort einen geeigneten Mundschutz zu tragen. Zutritt zu den Linienbussen wird nur noch den Fahrgästen gewährt, die eine Mund-Nase-Abdeckung tragen. Diese Abdeckung sollte entweder eine Stoff-Bedeckung (das kann auch ein Schal oder Tuch sein) oder eine Schutzmaske sein, die  erst nach dem Verlassen des Busses wieder abgesetzt werden darf. Diese Abdeckung ist von jedem Fahrgast selbst mitzubringen. Weitere Informationen werden in den Fahrzeugen und auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen bekannt gegeben.  

Geänderte Verbindungen

Der Landkreis Wittmund bittet darum, sich vor Fahrtantritt über die Verbindung zur Schule zu informieren. Durch die Übernahme der Linienverkehre der Fa. Janssen Reisen durch die Fa. Edzards Reisen haben sich zum Schulbeginn einige Verbindungen geändert. Wann der Bus fährt, erfahren Nutzer auf www.fahrplaner.de , in der FahrPlaner-App, am Aushangfahrplan an den Haltestellen oder telefonisch unter 04971/92580 sowie bei der Mobilitätszentrale des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter der Telefonnummer 04461/94900 (info@vej-bus.de) .

Bei Bedarf der Durchführung von Sonderbeförderungen nehmen Eltern und/oder Erziehungsberechtigte bitte eigenständig wieder Kontakt mit den vom Landkreis Wittmund beauftragten und bisher genutzten Taxiunternehmen auf. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen werden auch hier getroffen. Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Wittmund können generell erfragt werden unter der Email-Adresse schuelerbefoerderung@lk.wittmund.de sowie unter den Telefonnummern 04462-861152 oder 04462-861146.

Dies ist eine Presseinformation des Landkreises Wittmund.

COVID-19: Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

Junge beim Homeschooling

Fahrplan der Wiedereröffnung

22. AprilHome Learning
27. AprilAbschlussklassen der allgemein- und berufsbildenden Schulen
4. Mai4. Klassen
11. Mai12. Klassen
18. Mai3. Klassen, 9. & 10. Klassen
Fahrplan für die Wiederaufnahme des Schulunterrichts

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden.

Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen.

„Mit den jetzt getroffenen Entscheidungen wollen wir den Schulen und Kitas Planungssicherheit und einen Fahrplan für die kommenden Wochen und Monate geben. Bei den Schulöffnungen gehen wir vor nach dem Prinzip, erst die Klassen, die Prüfungen ablegen müssen, dann im nächsten Schritt die älteren Jahrgänge der einzelnen Schulformen, dann die jüngeren. Dies alles geschieht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Der Schutz der Gesundheit muss an erster Stelle stehen“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. 

Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020. 

Lernen zu Hause

Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim Home Learning soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden. „Uns ist bewusst, dass das Home Learning den regulären schulischen Unterricht nicht vollwertig und vollumfänglich ersetzen kann. Gleichwohl besteht weiter die Schulpflicht und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern können und dabei Nachteile für einzelne Lernende möglichst vermieden werden. Wir haben hier volles Vertrauen in die Kompetenz der niedersächsischen Lehrkräfte, die gerade in dieser schwierigen Zeit hervorragende Arbeit leisten“, fügt Tonne hinzu.

Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver wird derzeit das Angebot erweitert, um Schülerinnen und Schülern zusätzlich Selbstlernangebote, (digitale) Unterrichtseinheiten und -materialien, Links zu geeigneten (kostenfreien) Internetseiten und Online-Lernplattformen, Apps und ähnliches für alle Schulformen und Fächer bereitzustellen. Mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) wird ab Anfang Mai allen niedersächsischen Schulen ein kostenloses und barrierefreies Lernmanagement-System angeboten. 

Hygienekonzept für Schulen

Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, soll es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept für die Schulen geben. Dieses bedarf der Umsetzung durch die Schulträger. Das Verfahren soll unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Das Niedersächsische Kultusministerium wird kurzfristig einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.

Schichtarbeit für Schülerinnen und Schüler

Zusätzlich ist für die Zeit bis zu den Sommerferien ein umschichtiges Verfahren im Präsenzunterricht vorgesehen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in kleineren Lerngruppen zu unterrichten und entlasten zugleich Schulen als auch Lehrkräfte. Darüber hinaus entlasten wir mit dieser Maßnahme auch die Schülerbeförderung. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter die Möglichkeiten eines täglichen oder wöchentlichen Wechsels. Die Schule wählt dafür ein Modell aus und erstellt einen entsprechenden Plan. 

Dieser Text basiert auf einer Presseinformation des Kultusministeriums

COVID-19: Wer hilft den Nachbarn im Landkreis Wittmund?

Kermit kauft für Nachbarn in der Sesamstraße ein. Bild von Alexas_Fotos bei Pixabay.

Der Landkreis Wittmund baut derzeit eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe auf. Vielleicht haben ältere Schülerinnen und Schüler Interesse, sich hier zu engagieren? Weitere, konkrete Hinweise hierzu werden in der kommenden Woche auf der Internetseite der Kreisbehörde unter den aktuellen Informationen rund um COVID-19 zu finden sein.

Frau Pfister und Frau Schneider übernehmen diese Koordinierung und stehen unter 04462/861065 oder 04462/861063 oder per Mail unter nachbarschaftshilfe@lk.wittmund.de für Anfragen zur Verfügung.

Hier erhalten Sie alle Unterlagen, die für die Anmeldung und den Start der Koordinierung erforderlich sind. Im Einzelnen handelt es sich um:

Wie kommen die Formulare zurück an die Koordinierungsstelle?

Das einfachste Verfahren wäre, wenn Sie das ausgefüllte Registrierungsformular, den Leitfaden, die Datenschutzeinwilligung sowie die Vertraulichkeitserklärung einscannen und alles an die E-Mail-Adresse nachbarschaftshilfe@lk.wittmund.de zurücksenden.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch auf dem Postweg an folgende Adresse senden: Landkreis Wittmund
Koordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe
Am Markt 9
26409 Wittmund.

Die Koordinierungsstelle setzt sich dann telefonisch zu einem kurzen Kennenlerngespräch mit Ihnen in Verbindung.

Falls Sie die Unterlagen statt per E-Mail lieber per Post erhalten möchten, teilen Sie dies bitte der Koordinierungsstelle mit.

Zielgruppe der künftig vom Kreis organisierten Nachbarschaftshilfe sind Personen, die tagesaktuell dringende Unterstützung zur Bewältigung des Alltags (z.B. Einkauf, Apothekengänge, Verpflegung der Haustiere usw.) benötigen. Diese können sich genauso wie Personen, welche ihre Unterstützung anbieten wollen, bei den Mitarbeiterinnen der neuen Koordinierungsstelle melden.

COVID-19: Tipps für Grundschuleltern

Grundschuleltern haben Fragen zum Lernen zu Hause.  Anregungen des Grundschulverbands 

In vielen Fällen haben die Schulen, haben die Lehrerinnen und Lehrer den Eltern Anregungen und Hinweise gegeben und auf Schulbücher, Arbeitshefte, bestehende Arbeitspläne und anderes verwiesen. Davon abgesehen ist die Schulschließung auch eine Chance, dass Kinder einmal etwas mehr selbstbestimmt tun können, was ihnen wichtig ist, und nicht immer nur nach Erwachsenen- Wünschen lernen müssen. Also: Eltern können anregen, vorschlagen, mitmachen, aber sie sollen vor allem die Kinder fragen, was SIE interessiert, was sie wissen und tun wollen, und dann zu gemeinsamen Absprachen kommen. 

Was kann Eltern darüber hinaus für das Lernen ihres Kindes zu Hause empfohlen werden? 

Ideal wäre, wenn sich das heimische Lernen auf das konzentrieren könnte, was in der Regel meist zu kurz kommt.
Ganz vorne an steht das Lesen: Abhängig von der Lesestufe, in der sich ein Kind befindet, kann das Aktivitäten vom Vorlesen bis zum eigenständigen Lesen, über Partnerlesen und gegenseitiges Vorlesen umfassen. Vor allem sollte ein Lesestoff gewählt werden, der die Interessen des Kindes trifft (Bilderbuch, Sachbuch, Abenteuergeschichten usw.). Und: Es ist sinnvoll, sich mit dem Kind über das Gelesene auszutauschen, über mögliche Fortführungen oder alternative Lösungsmöglichkeiten zu diskutieren.

KONKRET: Zur Beschaffung von Lesestoff empfehle ich am liebsten die Gemeindebücherei (z.B. Stadtbücherei Wittmund, Mediothek Friedeburg, Stadtbücherei Esens). Die haben aber im Zuge der Ansteckungsvermeidung geschlossen. Kennen Sie schon die Onleihe? Hier bekommen Sie Kinderbücher und Kinderzeitschriften für Ihr Tablet, Smartphone oder Ihren ebook-Reader. Falls Sie noch nicht dabei sind, erreichen Sie Ihre Bibliothek vielleicht telefonisch, um sich für die Onleihe freischalten zu lassen.

Günstige Bücher bekommen Sie z.B. bei booklooker oder medimops, manchmal auch bei Ebay oder Ebay Kleinanzeigen.

Aufgaben und Spiele zum Kopfrechnen: Plus und Minus im Zahlenraum bis 20, 100, 1000, sowie kleines Einmaleins und das konzentriert 10 bis 15 Minuten pro Tag. Hierbei könnten und sollten auch die Kinder den Geschwistern oder Erwachsenen Aufgaben stellen.

Gesellschaftsspiele: Geübt werden Regelverhalten, soziale Fähigkeiten, Problemlöseverhalten, Strategieentwicklung, Ausdauer und Konzentration. Auch selbst ausgedachte Rollenspiele, sich verkleiden, Theater spielen macht nicht nur Spaß, sondern fördert soziale und sprachliche Fähigkeiten. 

Knobelaufgaben aus unterschiedlichen Sachbereichen stärken das logische Denken, regen zu gemeinsamen Gesprächen über Lösungswege an und machen meist der ganzen Familie Spaß.

Bauen und Konstruieren (z. B. auch nach Bauanleitungen) mit Lego, Holzbausteinen und anderen Materialien, die zu Hause vorhanden sind, schulen technisches Verständnis, räumliches Vorstellungsvermögen, Handgeschicklichkeit, Feinmotorik, Wahrnehmung, Ausdauer, Geduld u.v.m. Zu gelungenen Bauwerken schreiben viele Kinder auch gerne die Bauanleitungen für andere auf. 

Kreative Aufgaben und Künstlerisches wie Malen, Falten, Kneten u.a., wiederum abhängig vom Alter des Kindes, regen die Beobachtungsfähigkeit durch das Analysieren von Vorlagen (also die Wahrnehmung) an, stärken das Selbstbewusstsein durch konkrete Ergebnisse und verführen zum ausdauernden Verweilen, da es nicht um starre Übungsaufgaben geht. Der Fokus liegt dabei auf Erfahrungen in Bereichen, die der Grundschulverband mit „allseitiger Bildung“ umschreibt. Ein Lied einstudieren, ein Gedicht lernen, eine szenische Darstellung einüben für und mit den Eltern vermittelt emotionale Erlebnisse. In manchen Elternhäusern bieten sich dabei sicher neue Erfahrungen im Miteinander. 

Allerhand erstaunliches zu entdecken beim Natur-Ausflug.

Ausflüge in die Natur ermöglichen sportliche Aktivitäten, aber auch die Beobachtung von Tieren und Pflanzen (s. u.). Was man nicht kennt, worüber man mehr wissen will, kann man fotografieren und zu Hause in Lexika, in Sachbüchern oder im Internet recherchieren. Interessant ist auch das Angebot “Naturdetektive” des Bundesamts für Naturschutz.

Insgesamt kann man sagen: Es geht nicht um ein Lernen um des Lernens willen, sondern um sinnvolle Aktivitäten für die Kinder, bei denen sie immer auch etwas lernen können. Auch das Schreiben von Briefen und Einkaufszetteln, die dann tatsächlich gebraucht werden, sind schon für Erstklässler sinnvolle Herausforderungen. Wörter, die noch nicht so gut lesbar sind, können von den Eltern dann auch in der “Erwachsenenschrift”, also in korrekter Form dazu geschrieben werden, um anderen das Lesen zu erleichtern. 

Grundsätzlich muss bedacht sein, dass Eltern zu Hause nicht den Schulunterricht ersetzen und simulieren sollten. Sie haben andere Beziehungen als Lehrkräfte zu den Kindern und sollten authentisch in ihrer Rolle bleiben. Ihre Rolle können sie aber bewusst nutzen, um durch das gemeinsame Tun mit ihrem Kind über den gewählten Lerninhalt hinaus emotionale und soziale Erfahrungen zu stärken. 

Grundschulverband

Welchen Ablauf braucht das häusliche Lernen? Muss es dem Schulrhythmus angepasst werden?

Für Kinder ist ein Rhythmus im Tagesablauf wichtig – auch zu Hause – und selbst an den Wochenenden haben die meisten Familien einen vereinbarten Zeitrhythmus, also bestimmte Zeiten des Aufstehens, für die Mahlzeiten, für eine Beschäftigung, auch für Freizeit oder selbstbestimmte Zeit. Diese Strukturen gelten für die Familie. Der schulische Rhythmus, geprägt durch Unterrichtszeiten, Pausen, Übungs- und Bewegungszeiten zusammen mit anderen Kindern, gehört in die Schule und passt zu den schulischen Abläufen. Eine Übertragung in den Familienalltag ist keinesfalls sinnvoll. 

Beschäftigungs- und Lernsituationen unter Aufsicht der Eltern sind intensiver. Sie treffen einmal das familiäre Beziehungsgefüge und beruhen in der Regel auf einer Eins-zu-Eins Betreuung. Besonders zu Hause gilt (und hier besonders in der vorliegenden Ausnahmesituation), dem Kind Raum und Zeit zu lassen, seine Selbständigkeit zu stützen und die Belastbarkeit aller in dieser besonderen Lage zu beachten. Davon leiten sich die Beschäftigungen und die Arbeitszeiten ab. Dafür lässt sich keine grundsätzliche Empfehlung geben, denn die Spanne der Arbeitsdauer ist keine Altersfrage, sondern eine Frage der individuellen Entwicklung und zuweilen auch der Stimmungslage des Kindes. Es soll schon das Bewusstsein dafür bewahren, dass es jetzt nicht Ferien hat, sondern nur nicht in die Schule gehen darf und deswegen eben daheim etwas „arbeiten“ muss. 

Eine Kollision mit Wünschen der Kinder in der schulfreien Phase, mehr Zeit und Gelegenheit für digitale Medien zu bekommen, ist wahrscheinlich vorprogrammiert. Regeln, die an Wochenenden gelten, sollten überprüft werden und wenn wir von Rhythmus sprechen, müssen darin auch Absprachen über Zeiten an digitalen Geräten vereinbart werden. Vielleicht ermöglicht die Sondersituation den Eltern, mit ihrem Kind die eine oder andere Medienzeit gemeinsam zu verbringen. Es gibt im Fernsehen und im Internet z. B. interessante Filme für Kinder über Natur, Geografie und das Leben in anderen Ländern und Gesellschaften, die die Weltsicht der Kinder erweitern können, wenn die Eltern mit ihnen zusammen schauen und mit ihren Kindern über das Gesehene auch sprechen. 

Die erzwungene Verlangsamung des Alltagslebens bietet an der Stelle eventuell auch Chancen. Und, so lange Kind und/oder Familie nicht unter Quarantäne stehen, können die Erfahrungsräume ein Stück in die Natur ausgeweitet werden, Spaziergänge im Wald, Radfahren, Tiere beobachten … Dabei sammelt das Kind die authentischen Erfahrungen, die besonders in städtischen Räumen kaum noch oder immer eingeschränkter von den Kindern gemacht werden können. 

Empfehlungen für Aktivitäten hat der Grundschulverband in einem PDF Dokument zusammengestellt.

Dies sind Informationen des Grundschulverbandes, mit regionalen Ergänzungen durch Jan Herrmann.

Landesweiter Unterrichtsausfall angeordnet

Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschließungen angeordnet – Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge

An öffentlichen allgemein und berufsbildenden Schulen findet ab dem kommenden Montag (16.03.2020) kein Unterricht statt. Nach bisherigem Stand soll die Maßnahme bis zum 18.04.2020 gelten. Ausnahme: Für Abiturientinnen und Abiturienten findet ab dem 15.04.2020 Unterricht statt. Auch an Schulen in freier Trägerschaft wird kein Unterricht stattfinden.

Notbetreuung gewährleistet

Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege bleiben ebenfalls bis zum 18.04.2020 geschlossen. Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden (Ergänzung: Härtefälle anderer Elterngruppen werden nach Auskunft von Herrn Tonne bei der Landespressekonferenz auch berücksichtigt). Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden. 

Der Landkreis Wittmund teilt mit, dass die Schülerbeförderung wie gehabt bis zum ursprünglichen Beginn der Osterferien, also bis zum 27.03.2020, fortgeführt wird. 

Diese Entscheidungen hat die Niedersächsische Landesregierung aufgrund des Infektionsgeschehens rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 gefällt. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Eine entsprechende fachaufsichtliche Weisung hat das Niedersächsische Gesundheitsministerium an Landkreise, Kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben. 

„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“ 

Die Betriebsuntersagung für Kindertageseinrichtungen, Horte und Einrichtungen der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege hat keinen Einfluss auf Finanzhilfezahlungen. 

Für die Schulen bedeutet die Maßnahme, dass der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. 

Schulleitungen, Lehrkräfte sowie sonstige schulische Bedienstete im Landesdienst haben grundsätzlich gemäß ihres individuellen Stunden- oder Einsatzplans ihrer Anwesenheitsverpflichtung in der Schule nachzukommen und dort außerunterrichtliche Aufgaben zu übernehmen. Die Schulleitung kann entscheiden, ob Lehrkräfte – insbesondere Schwerbehinderte und Teilzeitkräfte – mit Wahrnehmung von außerunterrichtlichen Aufgaben zu Hause betraut werden. Daraus folgt: Die verbeamteten Lehrkräfte behalten bei der angeordneten Unterrichtsuntersagung ihren Anspruch auf Besoldung. Auch für angestellte Lehrkräfte besteht der Anspruch auf Zahlung des Entgelts fort. 

Abschlussprüfungen, Abitur und Notenvergabe sind sichergestellt

Die Notenvergabe wird sichergestellt, ebenso wie die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I und das Abitur. Die Schulen werden über die Details in Sondererlassen informiert. „Keiner Schülerin und keinem Schüler wird ein Nachteil entstehen. Wir stellen uns so auf, dass unterschiedliche Szenarien hinsichtlich der Abschlussarbeiten und Zentralabiturprüfungen umgesetzt werden können. Diese Szenarien sehen vor, dass Maßnahmen für den Ausfall einzelner Schülerinnen und Schüler, einzelner Schulen bis hin zu allen Schulen in Niedersachsen berücksichtigt werden. Dabei werden je nach Szenario auch einzelne Prüfungstermine verschoben. Selbstverständlich werden Lösungen gefunden, die jedem Prüfling die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ermöglichen.“

Alle Schulfahrten bis zu den Sommerferien müssen abgesagt werden

Das Niedersächsische Kultusministerium hat außerdem angewiesen, dass sämtliche Schulfahrten ins In- und Ausland, Studienfahrten, Tagestouren, Schüleraustausche und der Besuch durch ausländische Besuchergruppen, die für den Zeitraum ab sofort bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, von der Schulleitung abgesagt werden müssen. Zur Vermeidung oder Reduzierung von Stornierungskosten sollen Schulen zunächst versuchen, die Reise in einen Zeitraum nach den Sommerferien zu verschieben.

Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bereit. Für den Landkreis Wittmund ist das: 

Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück
0541 77046-444
service-os@nlschb.niedersachsen.de

Dies ist eine Presseinformation des Kultusministeriums.

Weitere Informationen dazu, wie jeder Niedersachse durch Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zum Schutz älterer und beeinträchtigter Menschen beitragen kann bietet die Landesregierung.

COVID-19: Schulausfall und nun?

Was passiert, wenn Schulen geschlossen werden, um eine Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus zu verlangsamen?

Auf diesen Fall geht das Land Niedersachsen in seinen “Hinweisen für Berufstätige” ein:

Bleibt die Schule oder Kita Ihres Kindes aufgrund des Coronavirus geschlossen, müssen Sie sich zunächst um eine andere Betreuungsmöglichkeit kümmern. Gibt es nachweislich keine andere Betreuungsmöglichkeit, gibt es im Notfall die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben und sich um ihre Kinder zu kümmern. Sie sollten allerdings immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine gemeinsame Lösung wie (unbezahlten) Urlaub oder Homeoffice finden. 

Hinweise für Berufstätige

Weitere Hinweise zur Hygiene, zum Umgehen mit Verdachtsfällen u.v.m. finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus