COVID-19: Wiedereröffnung der Schulen – Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

Die Wiedereröffnung der Schulen stellt unsere Schulen vor besondere Herausforderungen. Schülerinnen und Schüler können helfen, dass ein Unterricht und Schulaufenthalt möglich ist und dabei die Risiken für eine Ansteckung gering gehalten werden. Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule gibt dazu sinnvolle Hinweise:

Wichtigste Maßnahmen

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Ge- schmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggf. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gründliche Händehygiene
    Händewaschen 
    mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
    Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
    Eine Händedesinfektion ist in der Regel nicht notwendig. Die Schule informiert bei Bedarf über Anwendungsvorschriften.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Be- helfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht er- forderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
    Mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
    Trotz Mund-Nasen-Schutz oder Mund-Nasen-Bedeckung sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten (Weitere Hinweise).

Für die Schulen hat die Niedersächsische Landesschulbehörde eine Checkliste Niedersächsicher Rahmen-Hygieneplan Corona Schule veröffentlicht. Die Hygiene-Maßnahmen für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler finden Sie im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Da werden u.a. die Stichpunkte Lüftung, Reinigung, Nutzung der Sanitärbereiche, Pausenregeln, Sportunterricht, Wegeführung besprochen.

Schulfahrplan für Busse ab Montag

Ab dem kommenden Montag (27.4.2020) fahren die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf den Linien im Landkreis Wittmund wieder nach dem Schulfahrplan. Das teilt die Wittmunder Kreisverwaltung mit. Die im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen werden im Zuge der andauernden Coronavirus-Krise aber entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Risiko der Ansteckung im ÖPNV zu minimieren.

Mundschutz ist Pflicht

Gemäß der Vorgaben der niedersächsischen Landesregierung gilt es, bei der Benutzung des ÖPNV ab sofort einen geeigneten Mundschutz zu tragen. Zutritt zu den Linienbussen wird nur noch den Fahrgästen gewährt, die eine Mund-Nase-Abdeckung tragen. Diese Abdeckung sollte entweder eine Stoff-Bedeckung (das kann auch ein Schal oder Tuch sein) oder eine Schutzmaske sein, die  erst nach dem Verlassen des Busses wieder abgesetzt werden darf. Diese Abdeckung ist von jedem Fahrgast selbst mitzubringen. Weitere Informationen werden in den Fahrzeugen und auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen bekannt gegeben.  

Geänderte Verbindungen

Der Landkreis Wittmund bittet darum, sich vor Fahrtantritt über die Verbindung zur Schule zu informieren. Durch die Übernahme der Linienverkehre der Fa. Janssen Reisen durch die Fa. Edzards Reisen haben sich zum Schulbeginn einige Verbindungen geändert. Wann der Bus fährt, erfahren Nutzer auf www.fahrplaner.de , in der FahrPlaner-App, am Aushangfahrplan an den Haltestellen oder telefonisch unter 04971/92580 sowie bei der Mobilitätszentrale des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter der Telefonnummer 04461/94900 (info@vej-bus.de) .

Bei Bedarf der Durchführung von Sonderbeförderungen nehmen Eltern und/oder Erziehungsberechtigte bitte eigenständig wieder Kontakt mit den vom Landkreis Wittmund beauftragten und bisher genutzten Taxiunternehmen auf. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen werden auch hier getroffen. Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Wittmund können generell erfragt werden unter der Email-Adresse schuelerbefoerderung@lk.wittmund.de sowie unter den Telefonnummern 04462-861152 oder 04462-861146.

Dies ist eine Presseinformation des Landkreises Wittmund.