Der Kreiselternrat zu Gast in Reepsholt

Grundschule Reepsholt. Bild J. Bornholdt-Haack

Die Sitzung des Kreiselternrates fand am 29. Juni in der Grundschule Reepsholt statt. Dreizehn Elternvertreterinnen und Elternvertreter aus dem Landkreis Wittmund sind zusammengekommen, um die Schule kennenzulernen, sich über die aktuelle Situation in den Schulen auszutauschen und über die Qualität von Schulbüchern zu sprechen.
Von Jenny Bornholdt-Haack.

Schulhof der Grundschule Reepsholt. Bild J. Bornholdt-Haack

Nach Eröffnung durch den Vorsitzenden Jan Hermann, fand eine Führung durch die Schule mit der Direktorin Nicole Felsmann statt. Frau Felsmann präsentierte die Unterrichtsräume und den Schulhof und berichtete über den Schulalltag in dieser einzügigen Schule. Ein wohlwollender Neid breitete sich bei den Elternvertretern aus dem Landkreis Wittmund aus, als so besondere Einrichtungen wie das Lesekino, der Schulgarten oder das Lesenest vorgestellt wurden. Diese Projekte werden mit großem Engagement der schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Der Schulalltag wird aber darüber hinaus durch die beachtenswerte finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Friedeburg erleichtert. Keiner der anwesenden Elternvertreter konnte aus seiner Gemeinde von einer ähnlich intensiven Förderung berichten. So nahmen die Elternvertreter einige gute Ideen und Wünsche in ihre eigenen Schulen mit.

Danach wurde die reguläre Sitzung abgehalten.

Diese umfasste einen Austausch über den aktuellen Stand der Planungen für den Herbst bezüglich Corona, Unzulänglichkeiten bei der Schülerbeförderung und die Umsetzung der inklusiven Beschulung. Gerade die Inklusion bereitet in einigen Schulen immer noch große Sorgen. Die schlechte Unterrichtsversorgung führt zu starken Belastungen und auch immer wieder zu Zuständen, die einen normalen Unterricht kaum zulassen. Angesichts dieser Situation ist es unverständlich, dass auch die Versorgung der Förderschulen mit pädagogischen Fachkräften eingeschränkt wird. Der Kreiselternrat hatte im Kreisschulausschuss auf die Situation an der Förderschule Wittmund hingewiesen. Der Landkreis Wittmund hatte sich daraufhin beim Land Niedersachsen für eine bessere Versorgung eingesetzt und nun eine sehr ernüchternde Antwort erhalten, in der auf die ausgeschöpften Mittel im Landeshaushalt verwiesen wird.

Schulbücher

Ein zentrales Thema des Abends waren die Schulbücher. Wie werden in den Schulen die Bücher genutzt? Gibt es mehr Kopien als Buchseiten? Eine aktuelle Dissertation hat sich mit der Qualität von Schulbüchern beschäftigt. Wie sieht es nun bei den Schulbüchern im Landkreis Wittmund aus? Kommen die Bücher bei den Schülerinnen und Schülern an? Ein Augenmerk der Diskussion fiel auf das Thema Qualitätsentwicklung. Welche Fachkonferenzen melden den Fachverlagen, wenn Fehler vorliegen, oder Kapitel unpassend für den Unterricht erscheinen? Und nicht alle Elternvertretungen, die sich in Fachkonferenzen engagieren, bekommen drei Wochen vor der Abstimmung die fraglichen Bücher zur Ansicht überreicht wie es der Schulbucherlass vorsieht.

Ausblick

Auch zukünftig ist es geplant, die Sitzungen in den Schulen des Landkreises abzuhalten. Das gibt dem Kreiselternrat einen Einblick in den Schulalltag, eine Übersicht über die Herausforderungen an den Schulen und immer wieder Anregungen, die Elternvertretungen in ihre eigenen Schulen mitnehmen können.

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Schulbücher können ein großes Loch ins Portemonnaie reißen

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). 

Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liegt eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher ist folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gilt. 

Daher sind Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen. Dieser Mehrbedarf wurde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz eingeführt. 

Der Härtefall-Mehrbedarf soll Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt, und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist, Rechnung tragen und ist verfassungskonform auszulegen (BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – BVerfGE 125, 175; BVerfG vom 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 – BVerfGE 137, 34).

Aus der Kultushoheit der Länder folgt nichts anderes. Mögliche Konflikte zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Finanzierung der Schulbildung dürfen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden. 

Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.

Dies ist eine Presseinformation des Bundessozialgerichtes.

Siehe auch: