Landkreis Wittmund unterstützt Familien mit geringem Einkommen

Möglichst alle Kinder im Wittmunder Kreisgebiet sollen dabei sein

Gerade jetzt, zu Beginn des neuen Jahres, kennen viele Familien das drängende Problem: Die zu erwartenden Kosten für kommende Klassenfahrten, aber auch laufende Kosten für Vereinsbeiträge, den Musikunterricht der Kinder und ggf. auch die Nachhilfe in der Schule belasten das monatliche Familien-Budget zusätzlich und ganz erheblich. Und so manch eine Familie stellt sich daher die Frage: Können wir uns die anstehende Klassenfahrt für unsere Tochter oder unseren Sohn überhaupt noch leisten? Doch der Landkreis hilft unterstützend mit, gerade auch bei Familien mit geringem Einkommen. Darauf weist die Kreisverwaltung mit dieser Veröffentlichung hin.

Förderung für Familien “knapp über der Kante”

Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die vorher aufgeführten Aufwendungen Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zu beantragen. Aber Familien, die aktuell nicht im Leistungsbezug stehen, aber dennoch mit einem eher geringen Einkommen auskommen müssen, gingen hier in der Vergangenheit in der Regel leer aus. Genau da setzt das Projekt „Dabei sein“ an. Bereits seit dem August 2015 fördert der Landkreis Wittmund mit Mitteln der privaten Stiftung Marienheim Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Von der Klassenfahrt bis zur Musikschule

Zuwendungen aus diesem Topf gibt es für Klassenfahrten, zu den Kosten der Schülerbeförderung für Oberstufenschüler, zu einer angemessenen Lernförderung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (unter anderem etwa Vereinsbeiträge, Musikschulunterricht, etc.). In Einzelfällen können sogar Förderungen für Personen bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden, wenn sie eine allgemeinbildende Schule besuchen.

Nähere Informationen zu dem Projekt „Dabei sein“ gibt es auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter dem Stichwort „Dabei sein“. Dort können auch das betreffende Antragsformular, was auszufüllen und vorzulegen ist, und ein Einkommensrechner heruntergeladen werden.

Weitere telefonische Auskünfte erteilt auch gerne die zuständige Mitarbeiterin des Sozial- und Jugendamtes des Landkreises,  Frau Nicole Meiners (04462/861328).

Landkreis Wittmund: Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen

Es ist häufig ein Dilemma: Das eigene Einkommen liegt zwar knapp über den Grenzen für staatlich vorgesehene Unterstützung, aber trotzdem reicht es nicht, um den Kindern eine Teilnahme an Schulveranstaltungen oder kulturellem Leben zu bieten. Mit dem Projekt “Dabei sein” bietet der Landkreis Wittmund hier Unterstützung.

Gerade jetzt zu Beginn des Jahres kennen viele Familien das Problem: Die Kosten für Klassenfahrten, Vereinsbeiträge, Musikunterricht der Kinder und ggf. auch Nachhilfe in der Schule belasten das monatliche Budget zusätzlich. Und so manch eine Familie stellt sich daher die Frage: Können wir uns die anstehende Klassenfahrt für unsere Tochter oder unseren Sohn überhaupt leisten? Doch der Landkreis hilft unterstützend mit, gerade auch bei Familien mit geringem Einkommen. 

Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, haben bereits die Möglichkeit, für die vorher aufgeführten Aufwendungen Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zu beantragen. Familien, die aktuell nicht im Leistungsbezug stehen, aber dennoch mit einem geringen Einkommen auskommen müssen, gingen in der Vergangenheit in der Regel leer aus. Genau hier setzt das Projekt „Dabei sein“ an. 

Bereits seit dem August 2015 fördert der Landkreis Wittmund mit Mitteln der privaten Stiftung Marienheim Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Zuwendungen gibt es für Klassenfahrten, zu den Kosten der Schülerbeförderung für Oberstufenschüler, zu einer angemessenen Lernförderung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (unter anderem etwa Vereinsbeiträge, Musikschulunterricht, etc.). 

Informationen zu dem Projekt „Dabei sein“ gibt es auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter dem Stichwort „Dabei sein“. Dort kann auch das betreffende Antragsformular und ein Einkommensrechner heruntergeladen werden. 

Weitere telefonische Auskünfte erteilt auch gerne die zuständige Mitarbeiterin des Sozial- und Jugendamtes des Landkreises, Nicole Meiners (04462/861328).

“Dabei sein” – Landkreis Wittmund unterstützt Familien mit geringem Einkommen

Viele Eltern kennen das Problem: Die Kosten für Klassenfahrten, für die Sportvereinsbeiträge oder den Musikunterricht der Kinder und auch für die Nachhilfe in Schulfächern belasten das monatliche Budget von Familien erheblich. Täglich muss mit spitzer Feder gerechnet werden – und so manch eine Familie stellt sich die generelle Frage: Können wir uns die Klassenfahrt für unseren Sohn oder unsere Tochter überhaupt leisten?

Genau hier setzt das neue Projekt des Landkreises Wittmund mit dem vielversprechenden Namen „Dabei sein“ an. Bislang hatten nur Familien, die bereits auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, die Möglichkeit, sogenannte Leistungen zur Bildung und Teilhabe ihrer Kinder bezuschusst zu bekommen. Seit Anfang August 2015 stehen nun auch für Familien mit geringem Einkommen Mittel aus dem Sonderfonds „Dabei sein“ zur Verfügung, um beispielsweise einen Zuschuss zur Klassenfahrt, zu Vereinsbeiträgen oder den Kosten für die Nachhilfe oder die Schülerbeförderung zu erhalten.

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Landkreis streicht den Schulmittelfonds

Der Kreisschulausschuss hat beschlossen, den 2008 eingeführten Schulmittelfonds des Landkreises zu streichen. Der Harlinger Anzeiger berichtete am 3. Februar über diesen Entschluss. Finanzschwachen Familien wird die Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets empfohlen. Aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es Zuschüsse für Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld ll, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld- oder Kinderzuschläge beziehen.

Hinweise zum Abrufen von Unterstützung gibt eine Internetseite des Landkreises Wittmund.

Per Telephon kann man sich bei Frau Collmann (04462/86-1304), Frau Frerichs
(04462/86-1301) oder Frau Schillmüller (04462/884-229) informieren.