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Es ist tatsächlich so, dass Schülerinnen und Schüler am Tag nach diesen oder entsprechenden religiösen Feiern schulfrei bekommen können, wenn sie dieses vorher beantragen. Das ist dem Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ vom 1.11.2012 zu entnehmen (Punkt 5).