Der Elternabend

1. Wer lädt zum Elternabend ein?

Sie (und nicht der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin!) laden die Eltern Ihrer Klasse zu mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein und Sie leiten die Versammlung. Nur zu den Wahlen beim ersten Elternabend in der Klasse lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein.

2. Termin finden

Die Termine sprechen Sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer/ ggf. dem Hausmeister ab, bevor Sie die Einladung schreiben. Ebenso können Sie andere Lehrer oder Dritte (s.u.) einladen.

3. Bekommen alle Eltern die Einladung?

Wenn Sie die Einladung über die Kinder der Klasse verteilen, denken Sie an einen Rückmeldezettel, insbesondere bei Wahlen ist er erforderlich.

4. Kommunikationswege

Es empfiehlt sich, einen E-Mail-Verteiler der Eltern untereinander einzurichten, über den Sie Einladungen, Protokolle, Informationen aus dem Schulelternrat und anderes den Eltern Ihrer Klasse mitteilen können. Viele Schulen haben über iServ ein eigenes Netzwerk über das Sie E-Mail-Verteiler einrichten (lassen) können.
Bitte bedenken Sie, dass nicht immer alle Eltern E-Mail nutzen oder z.B. wegen datenschutzrechtlicher Bedenken nicht an WhatsApp teilnehmen und finden Sie Wege, mit wichtigen Nachrichten tatsächlich alle Eltern zu erreichen.

5. Gestaltung des Elternabends

Als Thema von Elternabenden eignen sich “alle schulischen Fragen”, nicht aber Privatangelegenheiten von Lehrern oder Schülern (§96 NSchG). Das wären dann üblicherweise der Bericht des Klassenlehrers über die Klasse, die Planung von Klassenfahrten, Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, aber natürlich auch die Gestaltung des Unterrichts.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Eltern Inhalt, Planung und Gestaltung ihres Unterrichts und die Notengebung zu erläutern (§ 96 Abs. 4 NSchG). Daher sollten Sie außer dem Klassenlehrer auch die anderen Lehrkräfte nach und nach zu den Elternabenden einladen.

Besondere Themen und Gäste für den Elternabend (Beispiele):

 

  • Verkehrssituation vor der Schule (Polizei)
  • Leseförderung (Buchhändler/in)
  • Musikalische Förderung (Vertreter/in der Musikschule)
  • Sportliche Förderung (Vertreter/in von Sportvereinen)
  • Hausaufgaben – Lernmotivation – Prüfungsangst (Psychologe/in)
  • Möglichkeiten der Elternvertretung (Elterntrainer)
  • Sicher im Internet (Präventionsrat)
  • (Cyber-) mobbing (Präventionsrat)

Über diese schulinternen Belange hinaus gibt es aber auch schulexterne Themen, die auf einen Elternabend gehören: z.B. Mobbingprävention, Umgang mit Suchtmitteln, Leseförderung oder häuslicher Medienkonsum und Lernerfolg. Hierzu können auch Fachleute eingeladen werden (Präventionsrat, Ärzte, Sozialarbeiter etc.).

Vorlagen für mögliche Einladungen und auch Tipps zum Ablauf eines Elternabends finden Sie auf der Internetseite des Landeselternrates (Rubrik “Infos zur Elternarbeit“).

Noch mehr Elterntreffen

Viele Klassen, besonders im Grundschulbereich, aber auch in anderen Schulformen haben zusätzlich zu den Elternabenden noch Elternstammtische, damit sich auch die Eltern besser kennen lernen. Sie können „Ihre Eltern“ ja fragen, ob dafür ein Bedarf besteht.

Beispiele für mögliche Einladungen und auch Tipps zum Ablauf eines Elternabends finden Sie auf der Internetseite des Landeselternrates.

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