Grundlage unserer Arbeit an den Schulen ist das Niedersächsische Schulgesetz.
Eine hervorragende weitere Quelle für das Schulgesetz, vor allem aber für die Verordnungen und und noch viel mehr für die Erlasse ist die Internetseite “Schule und Recht in Niedersachsen“.
Auf der Website des niedersächsischen Kultusministeriums erfahren Sie Neuigkeiten zur Bildungspolitik. Besonders hilfreich sind aber auch die vielen herunterladbaren Grundlagenpapiere zu den einzelnen Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Oberschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Förderschule).
Häufige Fragen:
Kann mein Kind nach Konfirmation oder Erstkommunion schulfrei bekommen?
Es ist tatsächlich so, dass Schülerinnen und Schüler am Tag nach diesen oder entsprechenden religiösen Feiern schulfrei bekommen können, wenn sie dieses vorher beantragen. Das ist dem Runderlass “Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ vom 1.11.2012 zu entnehmen (Punkt 5).