Elternmitarbeit in der Schule hat viele Facetten, einerseits die Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, in Cafeterien, Mensen und Schulbibliotheken, andererseits die institutionelle, gesetzlich festgelegte Elternmitwirkung. Die Eltern können und müssen bei wichtigen Entscheidungen mitwirken, sie haben die Chance, die Schule gemeinsam mit Schülern und Lehrern in den verschiedenen Schulgremien zu gestalten. Diese Chance sollten Sie nutzen.
In dieser Rubrik Eltern-Organisation finden Sie Texte, die von einer Arbeitsgruppe des Landeselternrats erstellt und in der Broschüre “Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen” publiziert worden sind. Diese Grundlagen werden hier zukünftig nach Bedarf durch regionale Erläuterungen ergänzt. Sollten Sie mal etwas nicht verstehen oder unglücklich formuliert finden, dann melden Sie sich bitte, damit wir den Text verbessern können.
Die Elternmitwirkung in Niedersachsen findet auf vier Ebenen statt. Im Folgenden werden die Funktionen der Gremien und die Aufgaben der Elternvertreter näher beleuchtet.
- Elternrat der Klasse. Welche Aufgaben haben Elternvertreter?
- Schulelternrat. Aufgaben und Wahlergebnisse. Wer vertritt die Eltern in verschiedenen Schulgremien?
- Stadtelternrat
- Gemeinde-, Stadt- und Kreiselternrat
- Landeselternrat
Über die Arbeit in den Elternräten hinaus können sich Eltern auch in weiteren Gremien beteiligen:
- Vertreter in Konferenzen. Welche Rechte haben Eltern bei der Klassenkonferenz, der Gesamtkonferenz oder den Fachkonferenzen?
- Besondere Rechte für Erziehungsberechtigte von ausländischen Schülern
- Arbeit im Schulvorstand