Angebote der VHS Friesland-Wittmund für Schülerinnen und Schüler

Die vhs startet am 12. Februar wieder einen Kurs zum 10-Finger-Tastschreiben in Esens.

Andere Angebote für Schülerinnen und Schüler beschäftigen sich mit dem Halten von Vorträgen und dem Umgang mit Prüfungsangst. Die vhs hat alle Informationen dazu auf einer Seite für Schülerinnen und Schüler zusammengestellt.

Außerdem sucht die VHS Dozent/-innen für Android oder iOS Smartphones. Vielleicht gibt es ältere Schülerinnen oder Schüler, die sich als Kursleitungen etwas dazuverdienen wollen? Alle Infos dazu auch auf der Website für Schüler

Umfrage: Politische Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen

Demokratische Gesellschaften leben von Beteiligung und Mitbestimmung. Aus diesem Grund ist es wichtig, jungen Menschen bereits früh ihre Rechte bewusst werden zu lassen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat nun eine Online-Umfrage zur „Politischen Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen“ gestartet. Alle, die in Niedersachsen wohnhaft und zwischen 10 und 27 Jahre alt sind, können bis zum 25. September 2023 an der Befragung teilnehmen. 

Die Ergebnisse sollen ein repräsentatives Bild über die politische Beteiligung junger Menschen ermöglichen. Im Fokus steht dabei vor allem die Frage, welche Beteiligungsmöglichkeiten junge Menschen kennen und welche sie sich für die Zukunft wünschen – in der Schule und außerhalb der Schule. 

Je mehr junge Menschen sich an der Umfrage beteiligen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Wir haben die Aktion über die SocialMedia-Kanäle beider Ministerien und andere Weg beworben, würden und aber sehr freuen, wenn Sie den unten eingefügten Link ebenfalls zeitnah (vor dem 25.9.23) auch über Ihre Mitglieder und nachgeordneten Gremien streuen können. 

Die Online-Umfrage steht ab sofort unter https://survey.lamapoll.de/Politische-Beteiligung-von-jungen-Menschen-in-Niedersachsen zur Verfügung und dauert rund 10 Minuten.

Erstellt wird der Bericht von dem in Düsseldorfer Institut „IMAP“, das bekannt ist für seine breite Erfahrung in der Demokratieforschung.

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gibt weitere Details.

Kostenlose Ausbildung zur Jugendleitung in Wittmund

Der Fachbereich Jugend und Soziales der Kreisverwaltung Wittmund bietet auch in diesem Jahr wieder die Ausbildung zum Jugendleiter bzw. zur Jugendleiterin an. Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die aktiv mit Kindern und Jugendlichen in einem Verein oder in einer Jugendgruppe als Betreuer/Betreuerin arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.

Die kostenlose Ausbildung findet in der JUUBA (Jugendherberge und Bildungszentrum Asel), Karl-Schaaf-Weg 3, 26409 Wittmund, statt. Die Teilnahme an einer Jugendleiterausbildung ist Voraussetzung für die Erlangung der anerkannten Jugendleiterkarte (JULEICA).

Die Ausbildung umfasst insgesamt zwei Wochenendseminare. Das erste Seminar findet vom 20.10. bis zum 22.10.2023 statt und der zweite Teil dann vom 17.11. bis zum 19.11.2023 (jeweils von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag).

Interessierte Jugendliche und Erwachsene können sich bis zum 04. Oktober 2023 beim Fachbereich Jugend und Soziales des Landkreises Wittmund, Dohuser Weg 34, 26409 Wittmund telefonisch oder per Kontaktformular anmelden. 

Wichtige Tipps für Eltern zur Bildschirmnutzung von Kindern

Ein Verband verschiedener medizinischer Fachgesellschaften hat eine über 50 Seiten starke Leitlinie veröffentlicht, die dabei helfen soll, schadhaft wirkende Nutzung von Smartphone, Tablet und anderen Bildschirmmedien vorzubeugen.

Die Tipps für Eltern, Jugendliche, Lehrerinnen und Lehrer sind gleich am Anfang zu finden:

Allgemeiner Leitsatz ist dabei:

Je weniger Bildschirmzeit, desto besser.

Eltern sollen informiert und unterstützt werden,…

  • Kinder unter 3 Jahren von jeglicher passiven und aktiven Nutzung von Bildschirmmedien fernzuhalten.
  • falls sie ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren an die Nutzung von Bildschirmmedien heranführen möchten, dies höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen zu gestatten, und nicht ohne Anwesenheit der Eltern.
  • Kindern im Alter von 6 bis 9 Jahren die freizeitliche Nutzung von Bildschirmmedien höchstens 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen zu gestatten.
  • Kindern unter 9 Jahren keine eigene Spielkonsole zugänglich zu machen.
  • Bildschirmmedien nicht zur Belohnung, Bestrafung oder Beruhigung einzusetzen.
  • während des Essens, insbesondere der gemeinsamen Mahlzeiten, keine Bildschirmmedien zu nutzen und bei der Nutzung von Bildschirmmedien nicht zu essen.
  • sich für die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder zu interessieren und diese kritisch zu begleiten.
  • die Gefahr einer problematischen Nutzung von Onlinemedien zu beachten (einschließlich evtl. Suchtentwicklung), die Bildschirmnutzung Heranwachsender regelmäßig, gegebenenfalls gemeinsam, zu reflektieren sowie im Zweifel anerkannte Tests zu nutzen und im Bedarfsfall professionelle Hilfe zu suchen.

Eltern und Geschwister sollen informiert und unterstützt werden,…

  • sich ihrer eigenen Vorbildfunktion für die aktive und passive Bildschirmnutzung bewusst zu sein.
  • in Gegenwart von jüngeren Familienmitgliedern auf die Nutzung von Bildschirmmedien zu verzichten.

Eltern und Lehrer*innen sollen informiert und unterstützt werden, auf digitalen Fernunterricht wann immer möglich zu verzichten.

Und warum sind diese Tipps notwendig?

Die Risiken und das Schädigungspotential für Kinder und Jugendliche, so das Ergebnis dieser Leitlinie sind enorm.

Als die zwölf Hauptrisiken und Risikogruppen werden benannt:

  • Übergewicht
  • Schlafstörungen
  • Augenerkrankungen
  • Entwicklungsstörungen (Feinmotorik, Grobmotorik, Sprache)
  • Bindungsstörung
  • Verhaltensstörungen
  • Internetnutzungsstörungen (Internetsucht)
  • Mobbing und sexuelle Belästigung
  • Glücksspiel
  • Strahlung
  • Bildschirmmedien in der Schwangerschaft
  • Bildschirmmedien und Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Aus aktuellem Forschungsstand Handlungsempfehlungen erarbeitet

Das Ziel der vorliegenden Leitlinie ist es, einen Überblick zum aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand in Bezug auf dysregulierten Bildschirmmediengebrauch in der Kindheit und Jugend sowie den damit verbundenen Risiken und Umgangsmöglichkeiten darzustellen.

Darauf aufbauend werden Empfehlungen von Expert*innen zur Prävention von zeitlich, inhaltlich oder funktional problematischer Nutzung von Bildschirmmedien durch Kinder und Jugendliche und ihre Bezugspersonen innerhalb der pädiatrischen Versorgung aufgestellt. Diese sollen die Beziehung zwischen Exptert*in und Patient*in bzw. Klient*in unterstützen und konkrete Handlungsempfehlungen für den Einsatz und Umgang mit Bildschirmmedien geben.

Starker Bezug zur Verantwortung und Mitwirkung der Eltern

Weiterhin werden interessierten Eltern ebenfalls Empfehlungen zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in der Familie gegeben. Dies umfasst:

  1. Möglichkeiten, wie Eltern einerseits direkt durch verbale Vereinbarungen und Regeln, andererseits durch Nutzung von technischem Kinderschutz auf Hardware oder Softwareebene regulierend auf den digitalen Medienkonsum ihrer Kinder einwirken können,
  2. wie Eltern indirekt über eine Stärkung allgemeiner Erziehungskompetenzen, sowie Anregungen für eine aktive bildschirmfreie Alltagsgestaltung für Kinder unterstützt werden, alltagstaugliche Alternativen zum Bildschirm als „Babysitter“, „Streitschlichter“, „Belohnung/Bestrafung“ etc. zu entwickeln, und
  3. der elterliche Medienkonsum reguliert werden kann, um eine Gefährdung der Beziehungs- und Bindungsqualität zwischen Eltern und insbesondere ihren kleinen Kindern zu vermeiden. 

Herausgeber der “Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend” (PDF; 1,3 MB) sind:

  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ)
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. (DGSMP)
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)
  • Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit (GAIMH)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi)
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs)
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD) 
  • Fachverband Medienabhängigkeit e.V.

Mit Material der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. Das Aufmacherbild stammt von Andi Graf auf Pixabay

Schulgesundheitsfachkräfte sind sinnvoll, machbar und finanzierbar

Wie Schulgesundheitsfachkräfte an Grundschulen Inklusion leben, Bildungschancen erhöhen und Entlastung schaffen. Gemeinsame Forderung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

Egal ob ein aufgeschürftes Knie nach der großen Pause, Übelkeit während des Unterrichts oder gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen: Der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften entlastet das System Eltern und Schule. Die medizinisch ausgebildeten Fachkräfte können vielfältig eingesetzt werden und spielen außerdem eine entscheidende Rolle in der Lebenswelt von Kindern mit chronischen Erkrankungen.

Wie Schulgesundheitsfachkräfte die Inklusion von Kindern mit einer Diabetes Typ 1-Erkrankung möglich machen, Lehrende im Schulbetrieb entlasten und Sicherheit für Eltern bieten, diskutierten Expertinnen und Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) heute auf einer Pressekonferenz. Sie sprachen sich dafür aus, dass Prävention und Gesundheitsförderung an Bildungseinrichtungen gesundheitspolitisch vorangetrieben werden müssten, damit chronisch Kranke und deren Angehörige eine angemessene Unterstützung sowie bessere Bildungschancen erhalten.

Doch auch wenn erste Pilotprojekte in Hessen und Brandenburg Erfolge erzielten, fehle auf Bundesebene bei den politischen Entscheidern noch immer ein klares Bekenntnis und der entschiedene Wille zur Durchsetzung. Gemeinsam formulierten die Referentinnen und Referenten den dringenden Appell, den Mehrwert durch die Unterstützung von Fachkräften anzuerkennen und deswegen bundesweit einheitliche Regelungen zu treffen.

Inklusion und Integration von Kindern mit der Diagnose Diabetes Typ 1

Sie müssen besonders auf ihre Ernährung achten, sich regelmäßig den Blutzucker messen und auch Insulin spritzen: Durchschnittlich eines von 500 Kindern in Deutschland erhält die Diagnose Diabetes Typ 1. Für die jungen Betroffenen und auch ihre Eltern ändert sich danach das Leben grundlegend. „Wenn Kinder an einem Diabetes erkranken, müssen sie ihr Essen, die körperliche Bewegung und die Insulindosierung aufeinander abstimmen. Zumindest im Grundschulalter sind Kinder damit häufig überfordert“, weiß Professor Dr. med. Andreas Neu, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und kommissarischer ärztlicher Direktor an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Tübingen. „Allein die Interpretation ihrer Blutzuckerwerte stellt Kinder vor große Herausforderungen: Kann ich problemlos zu Mittag essen, wenn mein Blutzucker zuvor bei 167 liegt? Welche Insulindosierung passt zu diesem Blutzuckerwert?“ Fragen wie diese können meist auch Lehrerinnen und Lehrer nicht beantworten, denn die Gesundheitsversorgung gehört weder zu ihren Aufgaben, noch sind sie dafür ausgebildet. Das hat oft schwerwiegende Folgen: „Es gibt hierzulande noch keine ausreichenden und flächendeckenden Maßnahmen zur Inklusion und Integration von Kindern mit der Diagnose Diabetes Typ 1 in Bildungseinrichtungen. Das führt dazu, dass die jungen Patientinnen und Patienten immer wieder vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden“, erklärt Neu.

Eine Lösung für Überforderung der Eltern

Oft schränken dann die Eltern, meist die Mütter, ihre Berufstätigkeit ein (15 Prozent Arbeitsstopp, 21 Prozent Zeitarbeit), um ihren Kindern zu helfen. 46 Prozent der betroffenen Familien berichten über relevante finanzielle Einbußen. Die zusätzlichen täglichen Aufgaben können zu alltäglichen, emotionalen und körperlichen Belastungen und Überforderung der Eltern führen. Eine Lösung für dieses Dilemma gibt es: Schulgesundheitsfachkräfte. „Um die Diskriminierung von chronisch Erkrankten zu beenden und Kindern mit Diabetes Typ 1 eine reguläre Beschulung zu ermöglichen, setzen wir uns für diese medizinisch ausgebildeten Fachkräfte an allen Grundschulen ein. Denn sie können Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen adäquat versorgen und Eltern sinnvoll unterstützen“, sagt Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Vielfaltige Einsatzmöglichkeiten in der Schule

Dieser Forderung schließt sich Udo Beckmann, der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), an. Er ist davon überzeugt, dass neben Schülerinnen und Schülern mit chronischen Krankheiten auch Lehrkräfte von den Schulgesundheitsfachkräften profitieren: „Aktuell benötigt fast ein Viertel der Kinder eine weitergehende medizinische oder therapeutische Unterstützung.“ Das hat eine begleitende Studie zum Modellprojekt „Schulgesundheitsfachkräfte“ der AWO Potsdam ergeben. „Wir sprechen also nicht von Einzelfällen, die Förderbedarf in einem oder mehreren Förderschwerpunkten haben oder Assistenz bei der Medikamentengabe benötigen.“ Der VBE sehe deswegen die Verantwortung, Kindern mit chronischer Erkrankung den Schulbesuch zu ermöglichen, nicht bei den Lehrkräften. „Die Politik ist in der Pflicht, die dafür notwendigen Bedingungen zu schaffen und ein professionelles Schulgesundheitsmanagement mit dafür ausgebildeten Schulgesundheitsfachkräften zu etablieren und zu finanzieren“, so Beckmann. Dies trage nicht nur der stetig steigenden Anzahl an chronisch erkrankten Kindern Rechnung, sondern fördere das Gesundheitsbewusstsein von Kindern allgemein.

Wichtiger Zusatznutzen: Gesundheitsprävention

Denn das medizinisch geschulte Personal ist auch allgemein ansprechbar in Gesundheitsfragen. Stehen keine Notfälle an, konzipieren die Schulgesundheitsfachkräfte Projekte, die die Gesundheit fördern, wie zur Ernährung, Bewegung oder der Mundhygiene oder auch Präventionsprojekte zum Suchtmittel- oder Medienkonsum. „Angebote wie diese haben in dem Brandenburger Modellprojekt große Wirkungen auf Schülerinnen und Schüler entfaltet – bis hin in die Elternhäuser. So gaben beispielsweise gut 70 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler an, sich häufiger die Zähne zu putzen, seit die Schulgesundheitsfachkraft an der Schule tätig ist. Über die Hälfte stellte fest, sie würden sich seither mehr bewegen“, sagt Beckmann. 

Schulgesundheitsfachkräfte sind sinnvoll, mach- und finanzierbar

Eine Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen hat eingesetzte Schulgesundheitsfachkräfte evaluiert – mit einem eindeutigen Ergebnis: das Implementieren von Schulgesundheitsfachkräften ist sinnvoll, mach- und finanzierbar. Es fördert überdies die Inklusion von Kindern mit chronischen Erkrankungen. Zusätzlich entlasten sie das Schulsystem und tragen zur finanziellen Sicherheit von Familien bei. Die Experten sind sich einig: „Auch volkswirtschaftlich sind Schulgesundheitsfachkräfte eine lohnende Investition.“

Die Presseunterlagen zur Pressekonferenz finden Sie unter:  https://www.ddg.info/pressekonferenzen/inklusion-statt-ausgrenzung-warum-wir-kinder-mit-chronischen-krankheiten-wie-diabetes-an-deutschen-grundschulen-nicht-allein-lassen-duerfen

Quellen:

  • Informationen zum Modellprojekt Schulgesundheitsfachkräfte der AWO: Mehr Gesundheit im Schulalltag | Schulgesundheitsfachkräfte (schulgesundheitsfachkraft.de)
  • C. Maulbecker-Armstrong et Al.: Schulgesundheitsfachkräfte in Deutschland – Vom Modell zum Regelangebot in zwei Bundesländern, Gesundheitswesen 2022: 84: 280–284
  • A. D-Hindenberg et Al.: Long-term Occupational Consequences for Families of Children with Type 1 Diabetes: The mothers take the burden, Diabetes Care 2021:44:2656-2663
  • H. Sassmann: Wer ist gestresst, wann, warum und wie sehr? Elterliche Belastungen und Bedürfnisse in der Betreuung von Kindern mit Typ 1 Diabetes, Poster DDG 0522

Ausstieg aus den Corona-Schutzmaßnahmen

Lockern mit Augenmaß: Niedersachsen legt Fahrplan bis Mai vor – Schulfahrten ermöglichen, Tests reduzieren, keine Maske mehr im Unterricht 

Mit einem Neustart bei Klassenfahrten, dem schrittweisen Reduzieren der Testpflichten in Kitas und Schulen sowie sukzessiven Lockerungen bei der Maskenpflicht legt Niedersachsen einen konkreten Fahrplan für den Bildungsbereich vor. Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag in Hannover mitgeteilt hat. Die tägliche Testpflicht werde nach und nach bis Ende April in ein freiwilliges Testangebot überführt. Zudem werde ebenfalls in mehreren Zwischenschritten der Ausstieg aus der Maskenpflicht im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April umgesetzt. 

Der Plan für den Ausstieg in Niedersachsen

Kultusminister Tonne: „Unser Exit-Plan wird den Kindern und Jugendlichen angemessene, spürbare Erleichterungen und Freude im Schulalltag verschaffen. Das ist gut und richtig und notwendig. Wir lockern umfassend, aber wir lockern mit Augenmaß. Wir erleichtern den Schulalltag, schmeißen die Sicherheit aber nicht achtlos über Bord. Wir legen ein Gesamtkonzept vor, lassen aber Raum, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Den Schutz der Gesundheit und des Präsenzunterrichtes bringen wir in Einklang mit positiven Perspektiven und Erleichterungen für die Kinder und Jugendlichen. Dieser Exit-Fahrplan ist weitreichend, weitsichtig und verantwortungsvoll gleichermaßen.“ 

Der Exit-Fahrplan sieht Lockerungen in folgenden Bereichen und Schrittfolgen vor: 

I. Schulfahrten nach den Osterferien 

„Klassenfahrten sind das Highlight für sehr viele Schülerinnen und Schüler. Die soziale und emotionale Dimension dieser gemeinschaftlichen Erlebnisse ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dieses Signal gewartet. Ich bin sehr froh, dass wir eine verlässliche Perspektive für Klassenfahrten aufzeigen können. 

Mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung sollen nach den Osterferien stattfinden können. Erster Schultag nach der Osterpause ist der 20. April 2022. Bei den Planungen von Fahrten sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden. 

II. Schritt-für-Schritt-Reduktion bei Testungen 

Bis einschließlich Freitag, dem 4. März 2022, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten, da sich die Inzidenzen noch auf einem hohen Niveau bewegen. Ab Montag, dem 7. März 2022, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April 2022 gilt dann die auch bereits in der Vergangenheit praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche, in der Regel montags, mittwochs und freitags. 

Nach den Osterferien wird im Zeitraum 20. April 2022 bis 29. April 2022 zur gesteigerten Sicherheit auf tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler erhöht. Dieses Vorgehen nach einer Zeit mit Reisen und sehr vielen Kontakten hat sich bewährt und wird daher erneut angewandt. 

Die verbindlichen Testungen laufen dann aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt: Für alle Schülerinnen und Schüler werden Testkits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, wird anlassbezogen getestet. 

Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Ob und in welchem Umfang diese verlängert wird oder ausläuft und wieder auf freiwillige Angebote umgestellt wird, 

bleibt einer Erörterung mit den Trägerverbänden sowie der dann aktuellen Lagebewertung vorbehalten. 

III. Lockerungen bei der Maskenpflicht 

Ziel der Landesregierung ist, die Maskenpflicht am Platz für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Auf dem Weg dorthin sind Zwischenschritte notwendig, da die hohe Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung zweifelsfrei bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beachten ist. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März 2022 bestehen. 

Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschülerinnen und -schüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen (alle Jahrgänge im Primarbereich). 

In der Sicherheitsphase nach den Osterferien bleibt bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen die Maske auch im Unterricht notwendig. Ab dem 2. Mai 2022 entfällt auch hier die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Grundsätzlich kann und darf aber auf eigenen Wunsch und freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. 

In allen Lockerungsstufen gilt, dass, wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann in dieser Klasse oder Lerngruppe für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen ist. 

Auf den Gängen ist die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen, auf den Außengeländen und im Sport nicht. Dies sind die bestehenden, bewährten und bekannten Regelungen, die auch perspektivisch als hilfreich erachtet werden, um einen sicheren Präsenzbetrieb zu gewährleisten. 

Tonne forderte abschließend die Bundespolitik auf, die rechtlichen Voraussetzungen im Infektionsschutzgesetz für diese Pläne nach dem 19. März 2022 zu schaffen. 

Dies ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums