Schulgesundheitsfachkräfte sind sinnvoll, machbar und finanzierbar

Wie Schulgesundheitsfachkräfte an Grundschulen Inklusion leben, Bildungschancen erhöhen und Entlastung schaffen. Gemeinsame Forderung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

Egal ob ein aufgeschürftes Knie nach der großen Pause, Übelkeit während des Unterrichts oder gesundheitliche Aufklärungsmaßnahmen: Der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften entlastet das System Eltern und Schule. Die medizinisch ausgebildeten Fachkräfte können vielfältig eingesetzt werden und spielen außerdem eine entscheidende Rolle in der Lebenswelt von Kindern mit chronischen Erkrankungen.

Wie Schulgesundheitsfachkräfte die Inklusion von Kindern mit einer Diabetes Typ 1-Erkrankung möglich machen, Lehrende im Schulbetrieb entlasten und Sicherheit für Eltern bieten, diskutierten Expertinnen und Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) heute auf einer Pressekonferenz. Sie sprachen sich dafür aus, dass Prävention und Gesundheitsförderung an Bildungseinrichtungen gesundheitspolitisch vorangetrieben werden müssten, damit chronisch Kranke und deren Angehörige eine angemessene Unterstützung sowie bessere Bildungschancen erhalten.

Doch auch wenn erste Pilotprojekte in Hessen und Brandenburg Erfolge erzielten, fehle auf Bundesebene bei den politischen Entscheidern noch immer ein klares Bekenntnis und der entschiedene Wille zur Durchsetzung. Gemeinsam formulierten die Referentinnen und Referenten den dringenden Appell, den Mehrwert durch die Unterstützung von Fachkräften anzuerkennen und deswegen bundesweit einheitliche Regelungen zu treffen.

Inklusion und Integration von Kindern mit der Diagnose Diabetes Typ 1

Sie müssen besonders auf ihre Ernährung achten, sich regelmäßig den Blutzucker messen und auch Insulin spritzen: Durchschnittlich eines von 500 Kindern in Deutschland erhält die Diagnose Diabetes Typ 1. Für die jungen Betroffenen und auch ihre Eltern ändert sich danach das Leben grundlegend. „Wenn Kinder an einem Diabetes erkranken, müssen sie ihr Essen, die körperliche Bewegung und die Insulindosierung aufeinander abstimmen. Zumindest im Grundschulalter sind Kinder damit häufig überfordert“, weiß Professor Dr. med. Andreas Neu, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und kommissarischer ärztlicher Direktor an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Tübingen. „Allein die Interpretation ihrer Blutzuckerwerte stellt Kinder vor große Herausforderungen: Kann ich problemlos zu Mittag essen, wenn mein Blutzucker zuvor bei 167 liegt? Welche Insulindosierung passt zu diesem Blutzuckerwert?“ Fragen wie diese können meist auch Lehrerinnen und Lehrer nicht beantworten, denn die Gesundheitsversorgung gehört weder zu ihren Aufgaben, noch sind sie dafür ausgebildet. Das hat oft schwerwiegende Folgen: „Es gibt hierzulande noch keine ausreichenden und flächendeckenden Maßnahmen zur Inklusion und Integration von Kindern mit der Diagnose Diabetes Typ 1 in Bildungseinrichtungen. Das führt dazu, dass die jungen Patientinnen und Patienten immer wieder vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden“, erklärt Neu.

Eine Lösung für Überforderung der Eltern

Oft schränken dann die Eltern, meist die Mütter, ihre Berufstätigkeit ein (15 Prozent Arbeitsstopp, 21 Prozent Zeitarbeit), um ihren Kindern zu helfen. 46 Prozent der betroffenen Familien berichten über relevante finanzielle Einbußen. Die zusätzlichen täglichen Aufgaben können zu alltäglichen, emotionalen und körperlichen Belastungen und Überforderung der Eltern führen. Eine Lösung für dieses Dilemma gibt es: Schulgesundheitsfachkräfte. „Um die Diskriminierung von chronisch Erkrankten zu beenden und Kindern mit Diabetes Typ 1 eine reguläre Beschulung zu ermöglichen, setzen wir uns für diese medizinisch ausgebildeten Fachkräfte an allen Grundschulen ein. Denn sie können Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen adäquat versorgen und Eltern sinnvoll unterstützen“, sagt Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Vielfaltige Einsatzmöglichkeiten in der Schule

Dieser Forderung schließt sich Udo Beckmann, der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), an. Er ist davon überzeugt, dass neben Schülerinnen und Schülern mit chronischen Krankheiten auch Lehrkräfte von den Schulgesundheitsfachkräften profitieren: „Aktuell benötigt fast ein Viertel der Kinder eine weitergehende medizinische oder therapeutische Unterstützung.“ Das hat eine begleitende Studie zum Modellprojekt „Schulgesundheitsfachkräfte“ der AWO Potsdam ergeben. „Wir sprechen also nicht von Einzelfällen, die Förderbedarf in einem oder mehreren Förderschwerpunkten haben oder Assistenz bei der Medikamentengabe benötigen.“ Der VBE sehe deswegen die Verantwortung, Kindern mit chronischer Erkrankung den Schulbesuch zu ermöglichen, nicht bei den Lehrkräften. „Die Politik ist in der Pflicht, die dafür notwendigen Bedingungen zu schaffen und ein professionelles Schulgesundheitsmanagement mit dafür ausgebildeten Schulgesundheitsfachkräften zu etablieren und zu finanzieren“, so Beckmann. Dies trage nicht nur der stetig steigenden Anzahl an chronisch erkrankten Kindern Rechnung, sondern fördere das Gesundheitsbewusstsein von Kindern allgemein.

Wichtiger Zusatznutzen: Gesundheitsprävention

Denn das medizinisch geschulte Personal ist auch allgemein ansprechbar in Gesundheitsfragen. Stehen keine Notfälle an, konzipieren die Schulgesundheitsfachkräfte Projekte, die die Gesundheit fördern, wie zur Ernährung, Bewegung oder der Mundhygiene oder auch Präventionsprojekte zum Suchtmittel- oder Medienkonsum. „Angebote wie diese haben in dem Brandenburger Modellprojekt große Wirkungen auf Schülerinnen und Schüler entfaltet – bis hin in die Elternhäuser. So gaben beispielsweise gut 70 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler an, sich häufiger die Zähne zu putzen, seit die Schulgesundheitsfachkraft an der Schule tätig ist. Über die Hälfte stellte fest, sie würden sich seither mehr bewegen“, sagt Beckmann. 

Schulgesundheitsfachkräfte sind sinnvoll, mach- und finanzierbar

Eine Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen hat eingesetzte Schulgesundheitsfachkräfte evaluiert – mit einem eindeutigen Ergebnis: das Implementieren von Schulgesundheitsfachkräften ist sinnvoll, mach- und finanzierbar. Es fördert überdies die Inklusion von Kindern mit chronischen Erkrankungen. Zusätzlich entlasten sie das Schulsystem und tragen zur finanziellen Sicherheit von Familien bei. Die Experten sind sich einig: „Auch volkswirtschaftlich sind Schulgesundheitsfachkräfte eine lohnende Investition.“

Die Presseunterlagen zur Pressekonferenz finden Sie unter:  https://www.ddg.info/pressekonferenzen/inklusion-statt-ausgrenzung-warum-wir-kinder-mit-chronischen-krankheiten-wie-diabetes-an-deutschen-grundschulen-nicht-allein-lassen-duerfen

Quellen:

  • Informationen zum Modellprojekt Schulgesundheitsfachkräfte der AWO: Mehr Gesundheit im Schulalltag | Schulgesundheitsfachkräfte (schulgesundheitsfachkraft.de)
  • C. Maulbecker-Armstrong et Al.: Schulgesundheitsfachkräfte in Deutschland – Vom Modell zum Regelangebot in zwei Bundesländern, Gesundheitswesen 2022: 84: 280–284
  • A. D-Hindenberg et Al.: Long-term Occupational Consequences for Families of Children with Type 1 Diabetes: The mothers take the burden, Diabetes Care 2021:44:2656-2663
  • H. Sassmann: Wer ist gestresst, wann, warum und wie sehr? Elterliche Belastungen und Bedürfnisse in der Betreuung von Kindern mit Typ 1 Diabetes, Poster DDG 0522

Ausstieg aus den Corona-Schutzmaßnahmen

Lockern mit Augenmaß: Niedersachsen legt Fahrplan bis Mai vor – Schulfahrten ermöglichen, Tests reduzieren, keine Maske mehr im Unterricht 

Mit einem Neustart bei Klassenfahrten, dem schrittweisen Reduzieren der Testpflichten in Kitas und Schulen sowie sukzessiven Lockerungen bei der Maskenpflicht legt Niedersachsen einen konkreten Fahrplan für den Bildungsbereich vor. Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag in Hannover mitgeteilt hat. Die tägliche Testpflicht werde nach und nach bis Ende April in ein freiwilliges Testangebot überführt. Zudem werde ebenfalls in mehreren Zwischenschritten der Ausstieg aus der Maskenpflicht im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April umgesetzt. 

Der Plan für den Ausstieg in Niedersachsen

Kultusminister Tonne: „Unser Exit-Plan wird den Kindern und Jugendlichen angemessene, spürbare Erleichterungen und Freude im Schulalltag verschaffen. Das ist gut und richtig und notwendig. Wir lockern umfassend, aber wir lockern mit Augenmaß. Wir erleichtern den Schulalltag, schmeißen die Sicherheit aber nicht achtlos über Bord. Wir legen ein Gesamtkonzept vor, lassen aber Raum, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Den Schutz der Gesundheit und des Präsenzunterrichtes bringen wir in Einklang mit positiven Perspektiven und Erleichterungen für die Kinder und Jugendlichen. Dieser Exit-Fahrplan ist weitreichend, weitsichtig und verantwortungsvoll gleichermaßen.“ 

Der Exit-Fahrplan sieht Lockerungen in folgenden Bereichen und Schrittfolgen vor: 

I. Schulfahrten nach den Osterferien 

„Klassenfahrten sind das Highlight für sehr viele Schülerinnen und Schüler. Die soziale und emotionale Dimension dieser gemeinschaftlichen Erlebnisse ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dieses Signal gewartet. Ich bin sehr froh, dass wir eine verlässliche Perspektive für Klassenfahrten aufzeigen können. 

Mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung sollen nach den Osterferien stattfinden können. Erster Schultag nach der Osterpause ist der 20. April 2022. Bei den Planungen von Fahrten sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden. 

II. Schritt-für-Schritt-Reduktion bei Testungen 

Bis einschließlich Freitag, dem 4. März 2022, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten, da sich die Inzidenzen noch auf einem hohen Niveau bewegen. Ab Montag, dem 7. März 2022, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April 2022 gilt dann die auch bereits in der Vergangenheit praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche, in der Regel montags, mittwochs und freitags. 

Nach den Osterferien wird im Zeitraum 20. April 2022 bis 29. April 2022 zur gesteigerten Sicherheit auf tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler erhöht. Dieses Vorgehen nach einer Zeit mit Reisen und sehr vielen Kontakten hat sich bewährt und wird daher erneut angewandt. 

Die verbindlichen Testungen laufen dann aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt: Für alle Schülerinnen und Schüler werden Testkits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, wird anlassbezogen getestet. 

Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Ob und in welchem Umfang diese verlängert wird oder ausläuft und wieder auf freiwillige Angebote umgestellt wird, 

bleibt einer Erörterung mit den Trägerverbänden sowie der dann aktuellen Lagebewertung vorbehalten. 

III. Lockerungen bei der Maskenpflicht 

Ziel der Landesregierung ist, die Maskenpflicht am Platz für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Auf dem Weg dorthin sind Zwischenschritte notwendig, da die hohe Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung zweifelsfrei bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beachten ist. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März 2022 bestehen. 

Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschülerinnen und -schüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen (alle Jahrgänge im Primarbereich). 

In der Sicherheitsphase nach den Osterferien bleibt bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen die Maske auch im Unterricht notwendig. Ab dem 2. Mai 2022 entfällt auch hier die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Grundsätzlich kann und darf aber auf eigenen Wunsch und freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. 

In allen Lockerungsstufen gilt, dass, wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann in dieser Klasse oder Lerngruppe für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen ist. 

Auf den Gängen ist die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen, auf den Außengeländen und im Sport nicht. Dies sind die bestehenden, bewährten und bekannten Regelungen, die auch perspektivisch als hilfreich erachtet werden, um einen sicheren Präsenzbetrieb zu gewährleisten. 

Tonne forderte abschließend die Bundespolitik auf, die rechtlichen Voraussetzungen im Infektionsschutzgesetz für diese Pläne nach dem 19. März 2022 zu schaffen. 

Dies ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums

Losgewinne für unsere Fördervereine

Fördervereine stellen an unseren Schulen wichtige Elemente des Schullebens dar. Sie ermöglichen den Schulen Anschaffungen, die anders häufig nicht möglich gewesen wären. Mal wird der Schulhof verschönert, mal werden Reisekosten bezuschusst, mal Schulmaterialien angeschafft.

Einmal jährlich veranstaltet die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse ein Losverfahren, bei dem ostfriesischen Vereinen stattliche Geldsummen zukommen. Während der Hauptgewinn mit 2.670 Euro nur einmal verteilt wird, gibt es 48 mal ein Preisgeld von 267 Euro. Die Chancen stehen also gar nicht schlecht, wenn sich Eltern hier beteiligen und die Fördervereine ihrer Schulen als Empfänger benennen.

Unter www.ostfriesische-brandkasse.de/puzzle sollen drei Bilder nacheinander auf ein darunter liegendes Bild gezogen werden. Danach öffnet sich das Teilnahmeformular. Als letztes ist dort der Vereinsname und der Vereinssitz einzutragen.

Das Puzzle ist noch bis zum 24. Mai erreichbar. Die Veranstaltung ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Kreiselternrates seriös und empfehlenswert. Das sollte aber natürlich jede oder jeder für sich bewerten, bevor persönliche Angaben abgeschickt werden.

COVID-19 und die Schulen: Regeln ab dem 2. November

Der Kultusminister Grant Hendrik Tonne richtet sich in einem Anschreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten. Ab dem 2. November gelten folgende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen auch im Unterricht Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme anordnet oder allgemein, wenn im Landkreis, in dem die Schule liegt, der Inzidenzwert 50 überschritten wird. Eine Infektionsschutzmaßnahme dauert in der Regel 14 Tage. Der maßgebliche Inzidenzwert ist auf der täglich um 9 Uhr aktualisierten Website https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ einzusehen.
  • Wird der Inzidenzwert von 100 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten und ordnet das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an, dann tritt das Szenario B in Kraft, bei dem die Klasse getrennt wird. Der Unterricht findet wieder zur Hälfte mit viel Platz in der Schule und halb zu Hause statt.

In Grundschulen ist derzeit keine Maskenpflicht vorgesehen. Es gibt einige Sonderregeln z.B. für den Sportunterricht, besondere Unterrichtssituationen und besonders betroffene Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen erhalten Sie im Anschreiben an die Eltern (auch in einfacher Sprache) oder in einer Übersicht des Kultusministeriums.

Das Titelbild stammt von Alexandra Koch (Pixabay).

Bedenklicher Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen

„Vierter Deutscher Kinder- und Jugendsportbericht” setzt auf ganzheitlichen Ansatz zur Bewegungs­förderung 

  • 80 Prozent der Heranwachsenden erreicht nicht die von der WHO empfohlenen 45 Minuten Bewegungszeit pro Tag
  • Inaktivität im Kindesalter hat gesundheitliche Konsequenzen und kann zu niedriger Lebenserwartung führen
  • Sport wirkt sich positiv auf chronisch kranke Kinder aus
  • Physical Literacy soll Leitprinzip im deutschen Kinder- und Jugendsport werden

Es gehört zum Grund­verständnis aller Menschen, dass Sport zu einer gesunden Lebensweise beiträgt. Dies gilt insbesondere für die Kindes- und Jugendentwicklung: Der natürlich gegebene Bewegungs­drang von Kindern ist die Voraussetzung für eine gesund­heitliche Entwicklung. Trotz allem steigt die Anzahl der Befunde, wie Übergewicht oder motorische Defizite, die auf ein unzureichendes Pensum an Bewegung bei Kindern und Jugendlichen hinweisen.

Der „Vierte Deutsche Kinder- und Jugendsportbericht”, der von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung initiiert wurde, verdeutlicht die Risiken von Inaktivität und diskutiert den Bedarf des Konzepts der Physical Literacy als ganzheitlichen Ansatz zur Bewegungs­förderung im Sinne einer bewegungsbezogenen Gesundheitskompetenz.

Bewegung im Entwicklungskontext

Wichtig für das Verständnis der kindlichen und jugendlichen Entwicklung ist, Kinder nicht als kleine Erwachsene zu kategorisieren. Entwicklungsprozesse körperlicher, psychischer und kognitiver Art können nicht einfach vom Erwachsenen auf den Heranwachsenden übertragen werden. Unabhängig davon ist in der Entwicklung von Kindern das Wechselspiel zwischen aktivem Handeln und Interaktion eines Individuums mit seiner Umwelt, an die es sich anpasst, ein entscheidender Faktor.

Gerade im Kindesalter spielt dabei die Rolle der Familie und im engeren Kreis der Eltern eine wichtige Funktion. Die familiäre Vorbildfunktion spielt eine entscheidende Rolle für die sportliche Entwicklung von Kindern. Doch auch Einflussfaktoren wie Kindertagesstätten und Kindergärten, Schulen oder das steigende digitale Angebot sind entscheidend für die Aktivität bzw. Inaktivität von Kindern und Jugendlichen. Denn:

Mehr als 80 Prozent der Heranwachsenden in Deutschland erfüllt die Bewegungs­empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO nicht. Besonders dramatisch trifft dies auf weibliche Jugendliche zu.

Vierter Deutscher Kinder- und Jugendsportbericht

Für die einzelnen Altersgruppen lassen sich mitunter Bewegungsempfehlungen ableiten: Säuglinge und Kleinkinder sollten in ihrem natürlichen Bewegungsdrang nicht gehindert werden. Hier gilt es, Eltern bzw. Betreuungs­personen zu sensibilisieren. Für Kinder im Grundschulalter haben Studien herausgefunden, dass eine ausreichende Bewegung zu einer besseren Gewichtsentwicklung, aber auch zu Zufriedenheit und prosozialem Verhalten beitragen. Positiv beeinflussend wirken hier:

  • die Teilnahme am Sportunterricht,
  • die aktive Gestaltung des Schulwegs,
  • das Nachgehen von sportlichen Hobbies auch im familiären Kontext sowie
  • die Reduktion von Medienzeiten und Mediengeräten in Kinderschlafzimmern auf ein Minimum. 

Gesundheitliche Folgen von Inaktivität vs. Chancen von Bewegungsförderung 

Kinder und Jugendliche in Deutschland bewegen sich immer weniger und entwickeln als Folge davon immer mehr Überge­wicht. Das beeinträchtigt nicht nur die physische, psychische und soziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, sondern könnte auch zu einer niedrigeren Lebenserwartung führen, wie dies z. B. Studien in den USA bereits gezeigt haben. Wir wissen heute erheblich mehr über den Gesund­heitsnutzen von Bewegung und Sport in Kindheit und Jugend als noch vor wenigen Jahren, z. B. über die Kommunikation der verschiedenen Organsysteme wie Muskel, Gehirn und Fettmasse sowie die zentrale Rolle von Sport und Bewegung in diesem Zusammenhang.

Fakt ist: Sport und Bewegung haben nicht nur einen physischen Nutzen, sondern auch positive Effekte auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Besonders sinnvoll sind dabei Programme, die körperliche und koordinative Anforderungen miteinander kombinieren. Sport und Bewegung bieten auch Chancen für chronisch kranke Kinder und Jugendliche: In Abhängigkeit des jeweiligen Zustandes wirken Sport und Bewegung direkt positiv auf den Krankheitsverlauf und führen zu psychischer Stabilisierung, Steigerung der Lebensqualität sowie sozialer Integration. 

Physical Literacy als Leitprinzip im deutschen Kinder- und Jugendsport 

Gesundheitsorientierter Kinder- und Jugendsport in Deutschland sollte sich verstärkt am Konzept der Physical Literacy orientieren, so wie dies international bereits häufig üblich ist. Es sollte ein Grundpfeiler bzw. eine fest verankerte Zieldimension von Sportunterricht in Deutschland sein.

Im aktuellen wissenschaftlichen Kontext wird Physical Literacy als bewegungsbezogene Gesundheitskompetenz diskutiert. Der Begriff „Literacy” meint die Fähigkeit des Lesens und Schreibens sowie auch das Text- und Sinnverständnis, Vertrautheit mit Literatur und anderen schriftbezogenen Medien (inkl. Internet) und die Kompetenzen im Umgang mit der Schriftsprache. Schon vor einigen Jahren wurde hiervon ausgehend der Begriff „Health Literacy” geprägt. Zunächst schrieb die wissenschaftliche Forschung diesem Begriff die kognitive und soziale Fähigkeit zu, die eine Person dazu befähigt, Zugang zu (medizinischen) Informationen zu erhalten, zu verstehen und gesundheitsförderlich zu nutzen. Mittlerweile wird der Begriff vielmehr mit der kritischen Analyse und der Bewertung von (medizinischen) Informa­ tionen in Verbindung gebracht, wodurch die Gesundheits­ kompetenz und die Bildung in einem Zusammenhang stehen. In Weiterentwicklung zur Physical Literacy werden jene Bereiche erfasst, die zu einem aktiven Lebensstil beitragen. 

Hierzu gehören neben der Motivation und der Selbstwirk­samkeit auch das Wissen über den (gesundheitlichen) Nutzen. Physical Literacy hat daher eine erhebliche Bedeutung für den Kinder- und Jugendsportbereich. 

Der „Vierte Deutsche Kinder- und Jugendsportbericht” fordert, die praktische Umsetzung des Konzepts weiter auszuarbeiten. Denkbar ist die Vermittlung einer entsprechenden Grundhaltung, so dass die Selbstwirksamkeit, Motivation und vor allem auch das Vertrauen in die sportliche Betätigung zu einem besseren Verständnis für den gesundheitsbringenden Nutzen beiträgt. Hierzu benötigt es, so der Bericht, qualifiziertes Personal, damit Kinder und Jugendliche eigeninitiativ und vor allem spielerisch ihren Alltag mit Bewegungsfreude gestalten möchten. Daneben sollten auch Eltern den gesundheitsbewussten Bewegungs­drang ihrer Kinder fördern, um die Vorbildfunktion in der frühen Entwicklung zu nutzen. 

Dies ist eine Presseinformation der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. Der vierte Deutsche Kinder- und Jugendsportbericht wurde in Zusammenarbeit mit der Sporthochschule Köln erstellt. 

Wo klappt’s (nicht) mit dem Lüften

Das Kultusministerium hat informiert, dass das Thema Lüften auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen ein zentraler Bestandteil der Hygiene an Schulen sei:

“Wir in Niedersachsen orientieren uns dabei an der Faustformel 20-5-20: 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Stoßlüften und 20 Minuten Unterricht. Dieser Rhythmus lässt sich gut in den Ablauf einer Schulstunde integrieren und kann einen wichtigen präventiven Beitrag gegen die Verbreitung des Virus leisten.”

Der Landeselternrat zweifelt nach einzelnen Berichten aus Schulen an, dass das so überall umgesetzt werden könne und erhebt zur Zeit den Stand von Lüftungsmöglichkeiten an Schulen in Niedersachsen. Wir wollen diese Umfrage im Landkreis Wittmund unterstützen und bitten alle Eltern, folgende Fragen zu prüfen und uns mitzuteilen.

ACHTUNG: Durch die Angabe von Kontaktdaten ermöglichen Sie uns Rückfragen. Ihre Kontaktdaten (Name, Email, Tel.) und die Angabe zur Klasse bleiben beim Kreiselternrat Wittmund und werden nicht weitergeleitet. Sie können gerne auch andere Wege (Telefon, Email) nutzen. Alle Daten beim Kreiselternrat Wittmund werden nach Ablauf der Umfrage, spätestens aber am 15.12.2020 gelöscht.

    Haben Sie Kenntnis von Schulen bei denen das Lüften definitiv nicht umgesetzt werden kann?
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