Elternrat der Klasse

Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft. Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden ab Klasse 1 für jeweils zwei Schuljahre Klassenelternvertreter (Vorsitzender/e und Stellvertreter/in) gewählt, in Klassen mit jahrgangsübergreifendem Unterricht für ein Jahr. Außerdem werden Vertreter und Stellvertreter für die Klassenkonferenz gewählt (siehe dort). Es empfiehlt sich, dass einer der beiden Klassenelternvertreter auch Mitglied der Klassenkonferenz ist, um so die Kommunikation zwischen den Gremien zu gewährleisten.

Bei den Wahlen halten Sie sich bitte an die Elternwahlordnung (EWO).

Häufig gibt es Unsicherheiten, wer wählbar ist. Der Wahlleiter und der Schriftführer sind selbstverständlich wie alle anderen Erziehungsberechtigten wählbar. Dies gilt auch für Lebenspartner der Mutter/des Vaters, die nicht Elternteil des Schülers sind. Siehe dazu: § 91 Wahlen in Verbindung mit § 55 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Allerdings gilt in den Klassenelternschaften: Pro Kind haben Erziehungsberechtigte grundsätzlich nur eine Stimme, auch wenn beide anwesend sein sollten.

Was erwartet Sie nach Ihrer Wahl zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden in der Klasse Ihres Kindes?

  • Die anderen Eltern erwarten, dass Sie ihre Interessen und die ihrer Kinder vertreten.
  • Die Schulleitung und die Lehrkräfte sehen in Ihnen einen Ansprechpartner, wenn es allgemeine Probleme in der Klasse gibt.
  • Sie sind eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern geworden.

Ihre Aufgaben sind im Schulgesetz in den §§ 88 – 96 NSchG beschrieben. Sie (und nicht der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin!) laden die Eltern Ihrer Klasse zu mindestens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein und Sie leiten die Versammlung. Nur zu den Wahlen beim ersten Elternabend in der Klasse lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein. Die Termine sprechen Sie mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer/ ggf. dem Hausmeister ab, bevor Sie die Einladung schreiben. Ebenso können Sie andere Lehrer einladen. Wenn Sie die Einladung über die Kinder der Klasse verteilen, denken Sie an einen Rückmeldezettel, insbesondere bei Wahlen ist er erforderlich. Es empfiehlt sich, einen E-Mail-Verteiler der Eltern untereinander einzurichten, über den Sie Einladungen, Protokolle, Informationen aus dem Schulelternrat und anderes den Eltern Ihrer Klasse mitteilen können.

Immer wiederkehrendes Thema eines Elternabends wird der Bericht des Klassenlehrers über die Klasse sein, andere Themen sind u. a. die Planung von Klassenfahrten, Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, aber natürlich auch die Gestaltung des Unterrichts.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den Eltern Inhalt, Planung und Gestaltung ihres Unterrichts und die Notengebung zu erläutern (§ 96 Abs. 4 NSchG). Daher sollten Sie außer dem Klassenlehrer auch die anderen Lehrkräfte nach und nach zu den Elternabenden einladen. Viele Klassen, besonders im Grundschulbereich, aber auch in anderen Schulformen haben zusätzlich zu den Elternabenden noch Elternstammtische, damit sich auch die Eltern besser kennen lernen. Sie können „Ihre Eltern“ ja fragen, ob dafür ein Bedarf besteht.

Beispiele für mögliche Einladungen und auch Tipps zum Ablauf eines Elternabends finden Sie auf der Internetseite des Landeselternrates.

Wenn alle Eltern einverstanden sind, können Sie den Klassenlehrer bitten, eine Liste aller Kinder mit Adressen und Telefonnummern zu verteilen. Alle Eltern können so leichter miteinander Kontakt aufnehmen. An den/die Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in der Klasse darf die Schule Namen, Anschriften und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten übermitteln. Sie als Vorsitzender der Klassenelternschaft haben auch ein Recht auf die Telefonnummern der in Ihrer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte. Sie dürfen diese Telefonnummern nicht weitergeben, aber viele Lehrer geben ihre Telefonnummer/E-Mailadresse allen Eltern.

Der Vorsitz in der Klasse bedeutet nicht, dass Sie jetzt alles in der Klasse und für die Klasse machen müssen. Einige Aufgaben werden Sie sicherlich übernehmen, um mit gutem Beispiel voranzugehen, aber scheuen Sie sich auch nicht davor, andere Eltern direkt anzusprechen, damit diese Sie unterstützen. Einige Eltern werden Sie auch bei Problemen ansprechen, die sie oder ihre Kinder mit einer Lehrkraft oder der Schule allgemein haben. Versuchen Sie in Gesprächen mit anderen Eltern oder auch Ihrem Kind herauszufinden, ob dies ein Problem ist, das viele oder sogar die Mehrzahl der Kinder oder Eltern betrifft oder ein Einzelproblem darstellt. Allgemeine Probleme gehören auf einen Elternabend und müssen dort mit dem oder den betreffenden Lehrern besprochen werden.

Persönliche Einzelprobleme sollten Sie nicht zu Ihren Problemen machen. Sie können diese Eltern unterstützen, indem Sie Kontakt zu den Lehrern herstellen und die Eltern, wenn sie unsicher sind und wenn es gewünscht wird, zu dem Gespräch begleiten. Sie stellen damit eine gewisse Öffentlichkeit her, in der Gespräche besser verlaufen können. Ergreifen Sie dabei keine Partei, Ihre Anwesenheit ist ausreichend. Denken Sie auch daran, dass Sie über das Besprochene Stillschweigen wahren müssen.

Bei großen, lang anhaltenden Problemen sollten Sie empfehlen, einen Schulpsychologen oder einen Mediator einzuschalten. Machen Sie dabei nichts, von dem Sie sich überfordert fühlen.

Aus dem „Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen“, herausgegeben vom Landeselternrat Niedersachsen. Den kompletten Leitfaden können Sie beim Landeselternrat herunterladen.