Worauf basieren die „Kopfnoten“ (Arbeits- und Sozialverhalten)?

Dazu gibt der Zeugniserlass im Abschnitt 3.7 Auskunft.

Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

  • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
  • Ziel- und Ergebnisorientierung
  • Kooperationsfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Sorgfalt und Ausdauer
  • Verlässlichkeit

Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

  • Reflexionsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
  • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
  • Übernahme von Verantwortung
  • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens

Für die Bewertung sind fünf Abstufungen vorgesehen, die aber nach Beschluss der Gesamtkonferenz von der Klassenkonferenz (im Benehmen mit dem Schulelternrat) auch frei formuliert werden könnten:

  • „verdient besondere Anerkennung” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen
  • „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht
  • „entspricht den Erwartungen” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht
  • „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht
  • „entspricht nicht den Erwartungen” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Details und Weitere Informationen finden Sie im Runderlass d. MK v. 5.12.2011: Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen.
Wirtschaft fordert Kopfnoten
Insbesondere die Wirtschaft ist an den Kopfnoten im Zeugnis interessiert. Im Jahr 2012 ging die Aussage des DIHK-Präsident Hans-Heinrich Driftmann durch die Presse, dass die Informationen zu Sozialkompetenzen – wie Betragen, Fleiß und Ordnung – es Betrieben erleichtern würden, auch Jugendlichen mit schlechten Schulnoten eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu geben.
Landeselternrat sieht Probleme
Der Landeselternrat lehnt die aktuelle Praxis der Kopfnotenvergabe ab (Beschluss vom 14.06.2013). Eine Ungleichbehandlung in der Feststellung der Kopfnoten müsse durch einheitlich standardisierte Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Beurteilung der fachbezogenen Leistungen in den Zeugnissen orientiert sich zunehmend an Standards, die wissenschaftlich begründet und teilweise länderübergreifend vereinbart worden sind. Dem gegenüber stehen Verhaltensbeurteilungen, die häufig unsystematisch, zufällig und subjektiv sind.
Der Landeselternrat kann Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens in Zukunft nur akzeptieren, wenn sie fundiert, wissenschaftlich evaluiert und allgemein anerkannt sind. (Schreiben des Landeselternrats vom 26.07.2013 an das Kultusministerium)

Wie viel Hausaufgaben darf mein Kind bekommen?

Der Hausaufgabenerlass erklärt den Sinn von Hausaufgaben und gibt vor, wie Hausaufgaben in den Unterricht eingebettet werden sollen.

Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind

  • im Primarbereich: 30 Minuten,
  • im Sekundarbereich I: 1 Stunde,
  • im Sekundarbereich II: 2 Stunden.

In Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben bereits in der Schule erledigt werden. An Halbtagsschulen sollen an Schultagen mit Nachmittagsunterricht die erwähnten Zeiten unterschritten werden, wenn für den nächsten Tag Hausaufgaben gegeben werden.

Außer Lektüren dürfen im Primarbereich keine Hausaufgaben über das Wochenende gegeben werden. Im Sek. I Bereich wird mit der Formulierung “grundsätzlich keine Hausaufgaben” eine seltene Ausnahme vom Wochenend-Hausaufgabenverbot ermöglicht.

Ausführlich und genau finden Sie die Angaben im Runderlass d. MK v. 22.3.2012
Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen
33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266) – VORIS 22410 –