Hilfen für Eltern

Alle Eltern werden die Situation kennen. Probleme häufen sich oder gestalten sich derart, dass man alleine nicht mehr weiter weiß.

In vielen Fällen hilft schon ein Gespräch mit anderen Eltern oder mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer. Manchmal reicht das aber nicht aus. Wir versuchen hier ein paar Kontakte zu nennen, die bei Erziehungsproblemen, Schulproblemen oder finanziellen Problemen weiterhelfen können.

Schulprobleme

Wissen Sie, dass es an vielen Schulen Beratungslehrer gibt? Beratungslehrer müssen eine Zusatzausbildung absolvieren, in der sie Kompetenzen in Sachen Problemlösung erwerben. Sie helfenvor allem bei schulischen Problemen, arbeiten aber auch mit zahlreichen außerschulischen Institutionen zusammen, zu denen sie bei Problemen außerhalb ihrer Kompetenz einen Kontakt vermitteln können. Beratungslehrer arbeiten verschwiegen und unabhängig von der Schulleitung. Sie haben in der Regel eine Sprechstunde für Schüler und sind für Eltern per Telephon zu erreichen. Fragen Sie an Ihrer Schule nach einem solchen Beratungslehrer.
Haben Sie Probleme mit Verfahrensweisen an Ihrer Schule oder dem Vorgehen Ihrer Schulleitung? Dann können Sie sich an die Servicestellen in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (Hier: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück) wenden.

Schulpsychologische Beratung

Schulpsychologische Beratung ist nach § 120 des Niedersächsischen Schulgesetzes Aufgabe der Schulbehörden. Sie ist als Pflichtleistung des Landes und als Dienstleistung für alle an Schule Beteiligten definiert.
Für Eltern, Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit zu allen Fragen bezüglich der Schule direkt mit der Schulpsychologie Kontakt aufzunehmen. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen werden sich im notwendigen Umfang im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten der Fragestellungen annehmen. Die nachstehende Liste gibt einen allgemeinen Überblick über die Angebote der Schulpsychologie.

  • Psychologische Diagnostik zu Lern- und Leistungsfragen und zum sozialen Verhalten
  • Unterrichtshospitation zur Analyse des Schülerverhaltens
  • Veränderungsplanung und Unterstützung bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Interventionsmaßnahmen
  • Fachpsychologische Beratung zu schulischen Themen ( z.B. HA…)
  • Beratung und Unterstützung bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften sowie bei Konflikten auf der Schülerebene
  • Schullaufbahnberatung
  • Vermittlung außerschulischer Hilfen

Für den Landkreis Wittmund sind derzeit (2021) Alexandra Ubben und Guido Otten tätig. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung über die aktuellen Vertreter und Kontaktmöglichkeiten.

Schul- und Erziehungsprobleme

Der Deutsche Kinderschutzbund unterhält ein bundesweit erreichbares Elterntelefon. Unter der Telefonnummer 0800 111 0550 erreichen Sie kostenfrei Montag und Mittwoch von 9 bis 11 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr kompetente Mitarbeiter, die Ihnen zuhören und Rat erteilen können, wenn Ihnen die Decke auf den Kopf fällt, Schulprobleme Ihre Familie belasten oder Sie Streit mit Ihrem Kind nicht aus der Welt schaffen können.
Für Kinder gibt es auch eine “Nummer gegen Kummer”. Unter 0800 111 0333 können Kinder und Jugendliche kostenfrei von Montag bis Sonnabend zwischen 14 und 20 Uhr anrufen.
–>nummergegenkummer.de

Sexueller Missbrauch oder Diskriminierung

Die Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung in Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder berät Betroffene und deren Angehörige, pädagogisches Personal und bietet Informationen, Schulungen und Trainings für Fachpersonal. Die Anlaufstelle wird auch dann tätig, wenn die Verortung des sexuellen Missbrauchs oder der Diskriminierung im virtuellen Bereich geschieht (cybermobbing, cybergrooming).
Sie erreichen die Anlaufstelle telefonisch unter 0511 120-7120 oder per Email unter anlaufstelle (at) mk.niedersachsen.de.

Finanzielle Probleme

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Haushalte zu, denen Sozialhilfe nach dem SGB II, SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag nach dem BKGG gewährt werden.
Folgende Leistungen können beantragt werden:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler, sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf (Lernmaterialien) für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Bitte wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen des Sozial- und Jugendamtes des Landkreises Wittmund (Tel.: 04462/86-1304) bzw. des Jobcenters Wittmund (Tel. 04462/884-229) für Ihre Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket. Weitere Informationen erhalten Sie auf einer Website des Landkreises Wittmund.