53 Euro machen den Unterschied. Dieser Betrag fehlt bedürftigen Familien jährlich für den Schulbedarf ihrer Kinder. Für Arbeitshefte, für Füller, für Zirkel und Tuschkästen. Wir wollen das ändern! Machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Petition durch Ihre Mitzeichnung/Unterschrift und die Weiterverbreitung in Ihrem Wirkungskreis. Die Petition ist nun online und kann noch bis zum 08.09.2016 unter der ID 66785 im Petitionsforum des Bundestags mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016/_07/_19/Petition_66785.html
Hintergrund: Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bekommen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ pro Schuljahr 100 Euro pro Kind. Damit sollen auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die gleichen Bildungschancen haben. Diese Summe reicht aber nicht aus. Eine wissenschaftliche Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland hat ermittelt, dass der tatsächliche existenznotwendige Bedarf durchschnittlich bei 153 Euro liegt. Deshalb hat die Diakonie evangelischer Kirchen in Niedersachsen eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht.
Der Petitionstext lautet:
Arbeitslosengeld II – Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(Bedarfe für Bildung und Teilhabe)
Der deutsche Bundestag möge beschließen: Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket § 28 Abs. 3 SGB II werden an die tatsächlich anfallenden Schulbedarfe für Kinder und Jugendliche angepasst. Der tatsächliche Bedarf ist in einer empirisch-wissenschaftlichen Studie zu ermitteln. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe vor den Sommerferien.
Weitere Informationen: www.gerechter-schulbedarf.de
Dies ist eine Aussendung des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V.