Landkreis Wittmund unterstützt Familien mit geringem Einkommen

Möglichst alle Kinder im Wittmunder Kreisgebiet sollen dabei sein

Gerade jetzt, zu Beginn des neuen Jahres, kennen viele Familien das drängende Problem: Die zu erwartenden Kosten für kommende Klassenfahrten, aber auch laufende Kosten für Vereinsbeiträge, den Musikunterricht der Kinder und ggf. auch die Nachhilfe in der Schule belasten das monatliche Familien-Budget zusätzlich und ganz erheblich. Und so manch eine Familie stellt sich daher die Frage: Können wir uns die anstehende Klassenfahrt für unsere Tochter oder unseren Sohn überhaupt noch leisten? Doch der Landkreis hilft unterstützend mit, gerade auch bei Familien mit geringem Einkommen. Darauf weist die Kreisverwaltung mit dieser Veröffentlichung hin.

Förderung für Familien “knapp über der Kante”

Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die vorher aufgeführten Aufwendungen Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes zu beantragen. Aber Familien, die aktuell nicht im Leistungsbezug stehen, aber dennoch mit einem eher geringen Einkommen auskommen müssen, gingen hier in der Vergangenheit in der Regel leer aus. Genau da setzt das Projekt „Dabei sein“ an. Bereits seit dem August 2015 fördert der Landkreis Wittmund mit Mitteln der privaten Stiftung Marienheim Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Von der Klassenfahrt bis zur Musikschule

Zuwendungen aus diesem Topf gibt es für Klassenfahrten, zu den Kosten der Schülerbeförderung für Oberstufenschüler, zu einer angemessenen Lernförderung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (unter anderem etwa Vereinsbeiträge, Musikschulunterricht, etc.). In Einzelfällen können sogar Förderungen für Personen bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden, wenn sie eine allgemeinbildende Schule besuchen.

Nähere Informationen zu dem Projekt „Dabei sein“ gibt es auf der Internetseite des Landkreises Wittmund unter dem Stichwort „Dabei sein“. Dort können auch das betreffende Antragsformular, was auszufüllen und vorzulegen ist, und ein Einkommensrechner heruntergeladen werden.

Weitere telefonische Auskünfte erteilt auch gerne die zuständige Mitarbeiterin des Sozial- und Jugendamtes des Landkreises,  Frau Nicole Meiners (04462/861328).

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