Sitzung des Kreiselternrates in der Schule an der Lessingstraße

Schule an der Lessingstraße

Der Kreiselternrat war einmal mehr zu Gast in der Schule an der Lessingstraße. Genauso wie in der Vergangenheit erfuhren die Mitglieder des Gremiums auch bei dem neuen Schulleiter eine herzliche Gastfreundschaft.

Anzeiger für Harlingerland vom 07.02.2020

Seit Beginn des Schuljahres ist Armin Feldmann Leiter der Schule an der Lessingstraße in Wittmund (siehe Bericht des Anzeiger für Harlingerlandes vom 7. Februar 2020). Herr Feldmann stellte die Arbeit der Förderschule im Haus, aber auch im Außeneinsatz an den Regelschulen im Rahmen der inklusiven Schule vor. Der Mangel an Förderschullehrkräften wird durch einen engagierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und MItarbeiter teilweise ausgeglichen. Auf Dauer sei das aber eine stark belastende Situation für die Lehrerinnen und Lehrer, die auch zu hohem Krankenstand führen könne. Besonders gefalle ihm die gute Arbeit in multiprofessionellen Teams, die im Haus kurze Wege und komplikationslose Problemlösungen ermögliche.

Die Unterrichtsversorgung werde seiner Einschätzung nach auch noch auf Jahre nicht ausreichend sein. Obwohl unsere Region einiges an Lebensqualität zu bieten habe, würden viele frisch ausgebildeten Sonderpädagogen die bekannten Regionen um ihre Studienorte bevorzugen. Herr Feldmann ist überzeugt, dass der hohe Einsatz der Förderschule für Studierende in der Ausbildung sich am Ende auszahle. Wer hier eine tolle Arbeitsatmosphäre und eine attraktive Umgebung erlebe, komme gerne wieder.

Herr Feldmann erläuterte dem Gremium, wie eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder ein sogenanntes Verifizierungsgutachten abläuft und wie arbeitsaufwendig diese sind. Bei bis zu 100 Prüfungsverfahren pro Jahr sei dies ein großer Arbeitsschwerpunkt der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.

Es wäre eine sinnvolle Weiterentwicklung der Inklusion, wenn alle Grundschulen mit mindestens einem Sonderpädagogen ausgestattet wären. Die erfahrenen Eltern hatten keine Probleme nachzuvollziehen, dass eine solche Fachkraft auch an kleinen Schulen ausreichend Beschäftigung finden würde.

Das Gremium besprach die Rolle der Schulbegleiter in der Schule. Diese sehr anspruchsvolle Tätigkeit wird nur gering entlohnt. In manchen Fällen führt allerdings auch die geringe Qualifizierungshürde zu Problemen. Kümmern sich Schulbegleiter nur sehr dogmatisch um das Kind, dem sie zugewiesen sind, könne das zur Stigmatisierung des Kindes führen. Wenn Schulbegleiter und die schulische Umgebung den Auftrag etwas weiter fassen, dann können sowohl das Kind mit Unterstützungsbedarf als auch die anderen Schülerinnen und Schüler von einer Schulbegleiterin oder einem Schulbegleiter profitieren.

Wie werden unsere Elterninteressen am besten zu den Entscheidern in Politik und Verwaltung transportiert?

Als Kreiselternrat erörtern wir laut Niedersächsischem Schulgesetz alle Dinge, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Es gibt aber auch Themen, die uns in mehreren Kreisen betreffen, z.B. die Umsetzung der Inklusion oder die Unterrichtsversorgung. In der Vergangenheit wurde Kritik am Landeselternrat laut, weil einige Elternvertreter unzufrieden darüber waren, dass der Landeselternrat solche überregionalen Probleme nicht energisch genug ansprechen und thematisieren würde.
Der Vorstand des aktuellen Landeselternrates hatte die Aufgaben des Gremiums eher eng in seiner Rolle als Berater des Kultusministeriums gesehen. Je nach Sichtweise lässt der §169 (3) aber auch darüber hinausgehendes Engagement zu. Kreiselternräte anderer Kreise haben die Bildung einer Interessengemeinschaft von Kreis- und Stadtelternräten angeregt, um den Eltern auch dann eine Stimme zu verschaffen, wenn der Landeselternrat diese Rolle nicht wahrnimmt. Der Kreiselternrat Wittmund hat aber folgende Argumente zusammengetragen, die derzeit gegen eine Gründungsunterstützung einer solchen Interessengemeinschaft sprechen:

  • Eine weitere Organisation macht die Artikulierung von Elterninteressen nur bunter aber nicht schlagkräftiger, es besteht eher die Gefahr einer Schwächung von Elterninteressen.
  • Es bestehen hier kaum Ressourcen, um sich noch in einem weiteren Gremium zu engagieren.
  • Energien sollen eher in die Unterstützung des Landeselternrates gesteckt werden, so dass dieser seine Rolle als Vermittler von Elterninteressen im Kultusministerium besser wahrnehmen kann.

Arbeitskreis Inklusion

Marc Häde stellte die Arbeit des Arbeitskreises Inklusion vor, und ermunterte die anwesenden Eltern, sich in den neuen Unterarbeitsgruppen zu engagieren. Auch andere Eltern im Landkreis sind aufgerufen, sich hier für eine gelungene Inklusion auch im außerschulischen Alltag einzusetzen. Die neuen Unterarbeitskreise haben folgende Themen:

  • berufliche Bildung (UAG 6)
  • Weiterentwicklung des Mobilen Dienstes (in Verbindung mit UAG „Mobiler Dienst ESE“)
  • Gründung eines multiprofessionellen Teams zur schnellen Unterstützung der Schulen (UAG 8)
  • Erfolgsgeschichten und -modelle bei der Inklusion (UAG 9)
  • Unterstützung beeinträchtigter / hilfebedürftiger Eltern (UAG 7).

Interessierte Eltern können sich beim Kreiselternrat oder direkt bei der Fachstelle Inklusion des Landkreises, Frau Silvana Behrends unter der Email: silvana.behrends (bei) lk.wittmund.de oder Tel.: 04462 / 86 1359 melden.

Arbeitskreis Präventionskette

Der Arbeitskreis Präventionskette arbeitet daran, Kindern im Vorschulalter den Übergang in die Schule zu erleichtern. Sprachliche Kompetenz, adäquates Sozialverhalten, gute Ernährung oder ein kindgerecht ausgebildetes Bewegungsvermögen sind einige Ziele für diese Altersgruppe. Wichtiger Aspekt dabei ist die Stärkung der Eltern. Die mitwirkenden Teilnehmer überlegen, wie alle Familien erreicht werden können. Eltern sind herzlich eingeladen bei diesem Arbeitskreis mitzuwirken. Das nächste Treffen der Planungsgruppe findet am 2. März um 14.30 Uhr statt. Nähere Informationen erhalten Sie über den Kreiselternrat oder bei Marie-Christin Geissler vom Familien- und Kinderservicebüro des Landkreises, Tel.: 04462 / 86 1363 oder Email: Marie-Christin.Geissler (bei) lk.wittmund.de.

Mobbing an Grundschulen

Nach Schilderung von Problemen an einer Grundschule, stellte Carsten Hillerts die Arbeit des Präventionsrates Harlingerland kurz vor und empfahl eine Kontaktaufnahme zu den Sozialpädagogen des Präventionsrates.

Armin Feldmann empfahl auch das Beratungs- und Unterstützungsportal der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Die Schulpsychologen der Landesschulbehörde könnten auch bei Mobbingfällen helfen.

Der Tagesordnungspunkt „Priorisierung von Aufgaben des Kreiselternrates“ wurde wegen Zeitmangels vertagt.

Hilfe bei Zeugnisfrust

Für sämtliche Fragen, Nöte, Ängste rund um das Zeugnis stellt die Niedersächsische Landesschulbehörde am Freitag, den 31. Januar 2020, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr wieder Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Schulpsychologie zur Verfügung.

Unter der Telefonnummer 0551 309854-30 oder unter der E-Mail zeugnishotline@nlschb.niedersachsen.de können Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Ratsuchende ihre Fragen oder ihren Kummer loswerden. Für Antworten und Unterstützung sorgen dann am anderen Ende der Leitung Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Eine Information der Niedersächsischen Landesschulbehörde

Mitbestimmung an der Schule für Schülerinnen und Schüler

Mitbestimmung für Schülerinnen und Schüler. Eine Sonderfolge von Logo.

Zu den wenigen empfehlenswerten Fernsehsendungen für Kinder zählt logo, die tägliche ZDF-Nachrichtensendung für Kinder. Logo informiert am Ende des Tages in etwa zehn Minuten über wichtige Ereignisse des Tages. In einer Sonderfolge hat sich das logo-Team mit der Mitbestimmung beschäftigt. Diese Sendung wurde so konsequent gestaltet, dass die jungen Zuschauer am 25. September sogar den Sendungsablauf beeinflussen konnten.

Die Sendung ist auch in der Nachschau sehr interessant. Moderatorin Linda Joe Fuhrich stellt in „Unsere Schule – unsere Entscheidung!“ verschiedene Schulen vor, die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Formen der Mitbestimmung ermöglichen. Wann ist die Mitbestimmung sinnvoll, wann zu anstrengend? Nach Ansicht dieses Beitrags können Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Mitbestimmungswünsche sicherlich besser einordnen. Vielleicht möchte der eine oder die andere dann ja auch an der eigenen Schule eine Mitbestimmungsinitiative starten?

Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Schulbücher können ein großes Loch ins Portemonnaie reißen

Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, 8. Mai 2019 entschieden (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). 

Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Denn der Ermittlung des Regelbedarfs liegt eine bundesweite Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde. Deren Ergebnis für Schulbücher ist folglich nicht auf Schüler übertragbar, für die anders als in den meisten Bundesländern keine Lernmittelfreiheit in der Oberstufe gilt. 

Daher sind Schulbücher für Schüler, die sie mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II zu übernehmen. Dieser Mehrbedarf wurde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz eingeführt. 

Der Härtefall-Mehrbedarf soll Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt, und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist, Rechnung tragen und ist verfassungskonform auszulegen (BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – BVerfGE 125, 175; BVerfG vom 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 – BVerfGE 137, 34).

Aus der Kultushoheit der Länder folgt nichts anderes. Mögliche Konflikte zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Finanzierung der Schulbildung dürfen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht auf dem Rücken der Schüler ausgetragen werden. 

Ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II scheidet aus, weil dieses einen vom Regelbedarf zutreffend erfassten Bedarf voraussetzt, was bei fehlender Lernmittelfreiheit gerade nicht der Fall ist.

Dies ist eine Presseinformation des Bundessozialgerichtes.

Siehe auch:

Die Magie des Lesens

Zum Welttag des Buches informierte der NDR über die Bedeutung des Lesens. Die Frage des Tages war, ob man Kinder zum Lesen zwingen muss. Darauf gab es nicht nur eine Antwort.

Erster Trick beim Lesenlernen: Bücher sind immer dabei. Bild: Brad Greenlee (CC-BY 2.0)

Fast 20 Prozent der Kinder in Deutschland können nach der Grundschule nicht richtig lesen – so ein Ergebnis der letzten Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (kurz IGLU). Auch die weiterführenden Schulen klagen, dass die Kinder zunehmend Probleme mit komplexen Texten haben. Katharina Mahrenholtz ging der Frage nach, ob das Lesen in den Grundschulen vernachlässigt wird? Welche Faktoren tragen dazu bei, dass viele Kinder keine ausreichenden Lesekompetenzen erwerben?

Lesen lernen: Was passiert im Kopf?

Worauf kommt es beim Lesenlernen an? Was passiert beim Lesenlernen im Gehirn? Katharina Mahrenholtz hat mit Hilfe der Psycholinguistin Pauline Schröter beschrieben, wie der Weg von der Entzifferung einzelner Buchstaben bis zum Erkennen kompletter Wortbilder verläuft. Nur durch viel Übung baut man sich ein mentales Wortarchiv auf, mit dem das Lesen schließlich so leicht fällt wie das Schwimmen für Fische.

Lesen lernen: Was machen die Iren besser?

Katharina Mahrenholtz gab eine Übersicht über die Strategie zur Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenz die Irland nach den schlechten PISA-Ergebnissen 2009 eingeführt hat, um die Lesefähigkeit der Schülerinnen und Schüler in Irland zu verbessern. Irland ist der europäische Shooting Star im Bereich Lesekompetenz. Was genau haben die Iren gemacht?

Harry Potter ab Stufe 6

Auch Großbritannien hat sich Gedanken um das Lesenlernen gemacht und sich mit überzeugenden Konzepten um die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler gemacht. Jens-Peter Marquardt berichtet über Kinder, die die Leseleiter erklimmen, bis sie schließlich ab Stufe 6 Harry Potter lesen können. Es gibt Leseclubs und Ferienlektüre.

Viele Informationen auch zum Nachhören

Alle Berichte zum Welttag des Buches finden Sie in der Übersicht beim NDR. Sie können aber auch das zwanzigminütige Feature „Jeder fünfte Viertklässler kann nicht lesen“ hören, in dem viele Berichte enthalten sind. In der einstündigen Redezeit „Müssen wir unsere Kinder zum Lesen zwingen?“ hat Birgit Langhammer mit dem Hamburger Schulsenator Ties Rabe, der Autorin Kirsten Boie, dem Bildungsforscher Prof. Dr. Hans Brügelmann und der Buchhändlerin Susanne Sießegger gesprochen. Viele Hörer haben Beiträge zur Debatte geleistet.

Das Resumé des Lesetages zieht Katharina Mahrenholtz im Gespräch „Lesemuffel: Wie der Einstieg gelingen kann“ mit Liane Koßmann.