Schülerbeförderung und Infektionsschutz

Landkreis Wittmund, Verkehrsunternehmen und Kreiselternrat diskutieren den Infektionsschutz bei der Schülerbeförderung

Der Schulbetrieb ist angelaufen und überall wird der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule umgesetzt. Aber wie kommen unsere Kinder zur Schule? In einem Flächenlandkreis werden die Schülerinnen und Schüler vor allem per Bus zur Schule gebracht. Schaut man sich unsere vollen und übervollen Busse am frühen Morgen an, fragt man sich, ob hier die Bemühungen der Schule um Hygiene nicht konterkariert werden. Bei den Eltern regt sich zunehmend der Unmut über das Risiko Schülerbeförderung. Um die Situation im Landkreis Wittmund abzuklären, hat es am 9. September einen schnell eingerichteten Runden Tisch gegeben, an dem Landkreis, Verkehrsunternehmen und Kreiselternrat die Situation besprochen haben.

Mund-Nasen-Schutz für Oma und Opa

Frau Dr. Behnke vom Gesundheitsamt des Landkreises, ordnete die Infektionsgefahr ein und teilte mit, dass derzeit der Infektionsdruck im Landkreis Wittmund sehr gering sei. Sie wies darauf hin, dass es gerade bei Unterschreitung des Mindestabstandes und unzureichendem Luftaustausch bedeutend sei, dass sich alle Fahrgäste an die Maskenpflicht halten. Dadurch werde die Infektionsgefahr minimiert. Kinder selbst scheinen sich nicht ganz so leicht anstecken zu lassen, wie erwachsene Personen. Es gebe Fälle im Landkreis, wo die Eltern mit COVID-19 infiziert waren und die Kindern sich nicht angesteckt hätten.

Der Kreiselternrat bittet alle Eltern, Ihre Kinder auf die Bedeutung des Masketragens hinzuweisen. Dabei sollte den Kindern auch deutlich gemacht werden, dass sie die Maske nicht nur zum Eigenschutz oder Schutz von Mitschülerinnen und Mitschülern tragen, sondern viel mehr zum Schutz der viel stärker gefährdeten Menschen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler wie z.B. Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen.

Auf die Frage des Kreiselternrates, ob die vollen Busse die aufwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen nicht konterkariere, konnte Frau Dr. Behnke nicht ganz eindeutig antworten. Klar sei, dass bei derzeitigem Infektionsdruck die Infektionsgefahr gering sei. Die Beurteilung ändere sich aber bei höheren Infektionszahlen. Es sei wünschenswert, wenn nicht jeder Stehplatz besetzt würde. Richtig gut wäre es, wenn nur jede zweite Reihe mit einer Schülerinnen oder einem Schüler besetzt wäre. Dann bräuchte man aber mindestens vier mal so viele Busse, wie vorhanden sind. Für dieses Szenario fehlen aber sowohl Fahrzeuge als auch Fahrer.

Elterntaxis sind gefährlicher als Corona

Der Kreiselternrat stellt fest, dass der derzeitige Trend, dass Eltern ihre Kinder einzeln zur Schule fahren ein weit höheres Risiko birgt, als die Ansteckungsgefahr im Bus. Vor den Schulen entstehen unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituationen durch die vielen Fahrzeuge. Das stehe überhaupt nicht im Verhältnis zur derzeitigen Infektionsgefahr.

Schön sei es, wenn Schülerinnen und Schüler, die nicht allzu weit von der Schule entfernt wohnen, die Situation sportlich sehen und das Fahrrad für den Schulweg nutzen. Das ist ein hilfreicher Einsatz, um die Busse zu entlasten, der vom ganzen Umfeld sehr geschätzt werden sollte.

Begrenzte Möglichkeiten der Verkehrsbetriebe

Von der Firma Edzards Reisen war Herr Henning, vom Verkehrsverbund Weser-Ems-Bus Herr Jäger anwesend. Auf die “übervollen” Busse angesprochen erklärte Herr Henning, dass die Busse zusätzlich zu den Sitzplätzen für eine gewisse Anzahl Stehplätze genehmigt seien. Bei Fahrgastzählungen würden diese Zahlen nicht überschritten werden. Er räumte aber ein, dass gerade mit Schul- und Sporttaschen schnell der Eindruck eines sehr vollen Busses entstehen könne. Er bedauerte, dass nicht viele zusätzliche Busse zur Verfügung ständen. Die Busse müssten auch als Ersatz für den Normalbetrieb zur Verfügung stehen, da durch den jüngsten Zukauf von Bussen und Schülerbeförderungsstrecken auch einige ältere Busse in den Fuhrpark aufgenommen worden seien. Zwei bis drei Busse stünden als Reserve zur Verfügung. Reisebusse seien für einen anderen Zweck genehmigt worden. Diese ließen sich nicht einfach so für die tägliche Schülerbeförderung nutzen. Wenn zusätzliche Busse fahren müssten, bräuchte man auch dementsprechend viele Fahrerinnen und Fahrer.

Herr Jäger schilderte, dass im Landkreis Aurich die zusätzlichen Busse zunächst erprobt würden. Man habe die Strecken mit dem höchsten Beförderungsaufkommen analysiert und ergänze die Strecken durch Zusatzbusse nach einer Prioritätenliste, da nur begrenzt Fahrzeuge und Fahrer zur Verfügung stehen. Es sei so geplant, dass jeweils ein zweiter Bus hinter dem planmäßigen her fahre. Ob das angenommen werde, sei noch unklar. Er kenne Schwierigkeiten mit Schülerinnen und Schülern, die unbedingt mit ihren Freunden fahren und nicht auf den Folgebus warten wollten.

Kreativität gefragt

Der erste Kreisrat Uwe Cassens appellierte an die Verkehrsunternehmen kreativ zu denken und Lösungen zu erarbeiten. Die Nutzung der vorhandenen Verstärkerbusse solle umgehend geprüft werden. Auf jeden Fall werde sich der Landkreis aber auf den Fall eines höheren Infektionsdruckes vorbereiten. Leider habe das Land Niedersachsen keine Unterstützung für die Schülerbeförderung vorgesehen.

Frau Janssen (Amt für zentrale Dienste und Finanzen) ergänzte, dass auch Gespräche mit den Schulen hinsichtlich veränderter Unterrichtszeiten geführt wurden. Das Thema erweise sich derzeit aber als sehr komplex. Die Schulen haben darauf hingewiesen, dass sie ihre Pflichtstunden anbieten müssten und den zeitlichen Umfang nicht reduzieren könnten. Eine Verschiebung der Schulanfangs- und -endzeiten sei daher aktuell nicht in der Vorbereitung, könne bei veränderter Infektionslage aber noch einmal angedacht werden.

Communication overkill

Frau Dr. Behnke und Herr Carstens, der zuständig für die Schülerbeförderung im Amt für zentrale Dienste und Finanzen ist, appellierten an die Eltern, sich bei Anrufen kurz zu fassen und eventuell mehrere Stimmen vor einem Anruf zusammenzufassen. Frau Dr. Behnke machte deutlich, dass das Gesundheitsamt derzeit am Limit arbeite und die vielen zusätzlichen Anrufe viel Zeit kosteten, die der eigentlichen Arbeit dann nicht mehr zur Verfügung stände. Herr Carstens pflichtete dem bei und versprach, jedem Hinweis auf Probleme bei der Schülerbeförderung nachzugehen. Wenn aber mehrere Eltern den gleichen Vorfall ausführlich schilderten, würde er seine Arbeitszeit lieber in die Bewältigung der Probleme stecken. Der Kreiselternrat meint dazu, dass sich Eltern natürlich beim Landkreis melden, Vorfälle schildern oder Sorgen klären können müssen. Wenn Eltern sich dabei sachlich kurz fassen, ist das zu begrüßen. Der Kreiselternrat hat angeboten Antworten auf häufig eintreffende Fragen an die Elternschaft weiterzugeben, um damit die Arbeit der Ämter zu entlasten.

Eltern können Probleme bei der Schülerbeförderung beim Landkreis und beim Verkehrsunternehmen melden. Auch der Kreiselternrat benötigt Informationen zur Schülerbeförderung, um gegebenenfalls tätig zu werden.

Fazit des Gesprächs

  • Der Infektionsdruck im Landkreis Wittmund ist derzeit gering.
  • Maske tragen bei der Schülerbeförderung ist wichtig.
  • Elterntaxis erhöhen Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler.
  • Fahrradfahrende Schülerinnen und Schüler sind eine große Hilfe.
  • Die Verkehrsunternehmen können derzeit nur einen geringen Beitrag zur Entspannung leisten, haben aber signalisiert, die Bedarfsanalyse für gezielte Verstärkerbusse zu unterstützen. 
  • Der Landkreis Wittmund bereitet sich auf die Schülerbeförderung bei höherem Infektionsdruck vor.

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COVID-19: Wiedereröffnung der Schulen – Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

Die Wiedereröffnung der Schulen stellt unsere Schulen vor besondere Herausforderungen. Schülerinnen und Schüler können helfen, dass ein Unterricht und Schulaufenthalt möglich ist und dabei die Risiken für eine Ansteckung gering gehalten werden. Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule gibt dazu sinnvolle Hinweise:

Wichtigste Maßnahmen

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Ge- schmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
  • Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggf. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
  • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Gründliche Händehygiene
    Händewaschen 
    mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
    Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
    Eine Händedesinfektion ist in der Regel nicht notwendig. Die Schule informiert bei Bedarf über Anwendungsvorschriften.
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Be- helfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht er- forderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
    Mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
    Trotz Mund-Nasen-Schutz oder Mund-Nasen-Bedeckung sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten (Weitere Hinweise).

Für die Schulen hat die Niedersächsische Landesschulbehörde eine Checkliste Niedersächsicher Rahmen-Hygieneplan Corona Schule veröffentlicht. Die Hygiene-Maßnahmen für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler finden Sie im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Da werden u.a. die Stichpunkte Lüftung, Reinigung, Nutzung der Sanitärbereiche, Pausenregeln, Sportunterricht, Wegeführung besprochen.

Schulfahrplan für Busse ab Montag

Ab dem kommenden Montag (27.4.2020) fahren die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf den Linien im Landkreis Wittmund wieder nach dem Schulfahrplan. Das teilt die Wittmunder Kreisverwaltung mit. Die im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen werden im Zuge der andauernden Coronavirus-Krise aber entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Risiko der Ansteckung im ÖPNV zu minimieren.

Mundschutz ist Pflicht

Gemäß der Vorgaben der niedersächsischen Landesregierung gilt es, bei der Benutzung des ÖPNV ab sofort einen geeigneten Mundschutz zu tragen. Zutritt zu den Linienbussen wird nur noch den Fahrgästen gewährt, die eine Mund-Nase-Abdeckung tragen. Diese Abdeckung sollte entweder eine Stoff-Bedeckung (das kann auch ein Schal oder Tuch sein) oder eine Schutzmaske sein, die  erst nach dem Verlassen des Busses wieder abgesetzt werden darf. Diese Abdeckung ist von jedem Fahrgast selbst mitzubringen. Weitere Informationen werden in den Fahrzeugen und auf den Internetseiten der Verkehrsunternehmen bekannt gegeben.  

Geänderte Verbindungen

Der Landkreis Wittmund bittet darum, sich vor Fahrtantritt über die Verbindung zur Schule zu informieren. Durch die Übernahme der Linienverkehre der Fa. Janssen Reisen durch die Fa. Edzards Reisen haben sich zum Schulbeginn einige Verbindungen geändert. Wann der Bus fährt, erfahren Nutzer auf www.fahrplaner.de , in der FahrPlaner-App, am Aushangfahrplan an den Haltestellen oder telefonisch unter 04971/92580 sowie bei der Mobilitätszentrale des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter der Telefonnummer 04461/94900 (info@vej-bus.de) .

Bei Bedarf der Durchführung von Sonderbeförderungen nehmen Eltern und/oder Erziehungsberechtigte bitte eigenständig wieder Kontakt mit den vom Landkreis Wittmund beauftragten und bisher genutzten Taxiunternehmen auf. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen werden auch hier getroffen. Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Wittmund können generell erfragt werden unter der Email-Adresse schuelerbefoerderung@lk.wittmund.de sowie unter den Telefonnummern 04462-861152 oder 04462-861146.

Dies ist eine Presseinformation des Landkreises Wittmund.

Anmeldung für Fünftklässler in Coronazeiten

Die Anmeldung an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen im Landkreis Wittmund findet in diesem Jahr in der Woche vom 4. bis 8. Mai statt. Darauf weist die Kreisverwaltung Eltern und Erziehungsberechtigte hin. Aufgrund der aktuellen Situation in der andauernden Corona-Krise bitten die Schulen und der Landkreis um Verständnis, dass in diesem Jahr die persönliche Anmeldung des zukünftigen 5. Schuljahrganges  in den Sekretariaten der Schulen vermieden werden soll.

Formulare herunterladen

Vereinbart worden ist, dass die Schulen die jeweiligen Anmeldeformulare ab dem 27.04.2020 zum Download auf ihrer Schul-Internetseite zur Verfügung stellen.  Die Erziehungsberechtigten werden somit gebeten, diese Anmeldeformulare auszudrucken, gut leserlich auszufüllen und zu unterschreiben. Die Formulare mit notwendigen weiteren Unterlagen, wozu Hinweise auf den Schul-Internetseiten gegeben werden, sind dann per Post an die Schule zu schicken oder bis zum 11.05.2020 in den Postkasten der Schule einzuwerfen.

Kein Drucker ? – kein Problem!

Sollte es den Erziehungsberechtigten wegen fehlender technischer Ausstattung nicht möglich sein, die Anmeldeformulare über die Internetseiten der Schulen herunterzuladen, wenden sie sich bitte telefonisch an die Schule. Sie erhalten diese dann per Post zugestellt.
Die Schulen stehen telefonisch auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 

Schulen für Ihre Fünftklässler

Die weiterführenden Schulen im Landkreis sind wie folgt zu erreichen:

Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder an einer Förderschule im Landkreis Wittmund anmelden möchten, wenden sich bitte direkt an diese Schulen:

Dies ist eine Presseinformation des Landkreises Wittmund

COVID-19: Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

Junge beim Homeschooling

Fahrplan der Wiedereröffnung

22. AprilHome Learning
27. AprilAbschlussklassen der allgemein- und berufsbildenden Schulen
4. Mai4. Klassen
11. Mai12. Klassen
18. Mai3. Klassen, 9. & 10. Klassen
Fahrplan für die Wiederaufnahme des Schulunterrichts

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschlussklassen wieder öffnen, um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden.

Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückkehren. Für alle Schülerinnen und Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen.

„Mit den jetzt getroffenen Entscheidungen wollen wir den Schulen und Kitas Planungssicherheit und einen Fahrplan für die kommenden Wochen und Monate geben. Bei den Schulöffnungen gehen wir vor nach dem Prinzip, erst die Klassen, die Prüfungen ablegen müssen, dann im nächsten Schritt die älteren Jahrgänge der einzelnen Schulformen, dann die jüngeren. Dies alles geschieht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Der Schutz der Gesundheit muss an erster Stelle stehen“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. 

Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020. Auch die Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen starten am 27. April 2020. 

Lernen zu Hause

Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim Home Learning soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden. „Uns ist bewusst, dass das Home Learning den regulären schulischen Unterricht nicht vollwertig und vollumfänglich ersetzen kann. Gleichwohl besteht weiter die Schulpflicht und wir setzen uns das Ziel, dass Schülerinnen und Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern können und dabei Nachteile für einzelne Lernende möglichst vermieden werden. Wir haben hier volles Vertrauen in die Kompetenz der niedersächsischen Lehrkräfte, die gerade in dieser schwierigen Zeit hervorragende Arbeit leisten“, fügt Tonne hinzu.

Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver wird derzeit das Angebot erweitert, um Schülerinnen und Schülern zusätzlich Selbstlernangebote, (digitale) Unterrichtseinheiten und -materialien, Links zu geeigneten (kostenfreien) Internetseiten und Online-Lernplattformen, Apps und ähnliches für alle Schulformen und Fächer bereitzustellen. Mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) wird ab Anfang Mai allen niedersächsischen Schulen ein kostenloses und barrierefreies Lernmanagement-System angeboten. 

Hygienekonzept für Schulen

Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, soll es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept für die Schulen geben. Dieses bedarf der Umsetzung durch die Schulträger. Das Verfahren soll unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Das Niedersächsische Kultusministerium wird kurzfristig einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.

Schichtarbeit für Schülerinnen und Schüler

Zusätzlich ist für die Zeit bis zu den Sommerferien ein umschichtiges Verfahren im Präsenzunterricht vorgesehen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler in kleineren Lerngruppen zu unterrichten und entlasten zugleich Schulen als auch Lehrkräfte. Darüber hinaus entlasten wir mit dieser Maßnahme auch die Schülerbeförderung. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter die Möglichkeiten eines täglichen oder wöchentlichen Wechsels. Die Schule wählt dafür ein Modell aus und erstellt einen entsprechenden Plan. 

Dieser Text basiert auf einer Presseinformation des Kultusministeriums

COVID-19: Wer hilft den Nachbarn im Landkreis Wittmund?

Kermit kauft für Nachbarn in der Sesamstraße ein. Bild von Alexas_Fotos bei Pixabay.

Der Landkreis Wittmund baut derzeit eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe auf. Vielleicht haben ältere Schülerinnen und Schüler Interesse, sich hier zu engagieren? Weitere, konkrete Hinweise hierzu werden in der kommenden Woche auf der Internetseite der Kreisbehörde unter den aktuellen Informationen rund um COVID-19 zu finden sein.

Frau Pfister und Frau Schneider übernehmen diese Koordinierung und stehen unter 04462/861065 oder 04462/861063 oder per Mail unter nachbarschaftshilfe@lk.wittmund.de für Anfragen zur Verfügung.

Hier erhalten Sie alle Unterlagen, die für die Anmeldung und den Start der Koordinierung erforderlich sind. Im Einzelnen handelt es sich um:

Wie kommen die Formulare zurück an die Koordinierungsstelle?

Das einfachste Verfahren wäre, wenn Sie das ausgefüllte Registrierungsformular, den Leitfaden, die Datenschutzeinwilligung sowie die Vertraulichkeitserklärung einscannen und alles an die E-Mail-Adresse nachbarschaftshilfe@lk.wittmund.de zurücksenden.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch auf dem Postweg an folgende Adresse senden: Landkreis Wittmund
Koordinierungsstelle Nachbarschaftshilfe
Am Markt 9
26409 Wittmund.

Die Koordinierungsstelle setzt sich dann telefonisch zu einem kurzen Kennenlerngespräch mit Ihnen in Verbindung.

Falls Sie die Unterlagen statt per E-Mail lieber per Post erhalten möchten, teilen Sie dies bitte der Koordinierungsstelle mit.

Zielgruppe der künftig vom Kreis organisierten Nachbarschaftshilfe sind Personen, die tagesaktuell dringende Unterstützung zur Bewältigung des Alltags (z.B. Einkauf, Apothekengänge, Verpflegung der Haustiere usw.) benötigen. Diese können sich genauso wie Personen, welche ihre Unterstützung anbieten wollen, bei den Mitarbeiterinnen der neuen Koordinierungsstelle melden.