Ausstieg aus den Corona-Schutzmaßnahmen

Lockern mit Augenmaß: Niedersachsen legt Fahrplan bis Mai vor – Schulfahrten ermöglichen, Tests reduzieren, keine Maske mehr im Unterricht 

Mit einem Neustart bei Klassenfahrten, dem schrittweisen Reduzieren der Testpflichten in Kitas und Schulen sowie sukzessiven Lockerungen bei der Maskenpflicht legt Niedersachsen einen konkreten Fahrplan für den Bildungsbereich vor. Nach den Osterferien sollen wieder mehrtägige Schulfahrten stattfinden können, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am Donnerstag in Hannover mitgeteilt hat. Die tägliche Testpflicht werde nach und nach bis Ende April in ein freiwilliges Testangebot überführt. Zudem werde ebenfalls in mehreren Zwischenschritten der Ausstieg aus der Maskenpflicht im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April umgesetzt. 

Der Plan für den Ausstieg in Niedersachsen

Kultusminister Tonne: „Unser Exit-Plan wird den Kindern und Jugendlichen angemessene, spürbare Erleichterungen und Freude im Schulalltag verschaffen. Das ist gut und richtig und notwendig. Wir lockern umfassend, aber wir lockern mit Augenmaß. Wir erleichtern den Schulalltag, schmeißen die Sicherheit aber nicht achtlos über Bord. Wir legen ein Gesamtkonzept vor, lassen aber Raum, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Den Schutz der Gesundheit und des Präsenzunterrichtes bringen wir in Einklang mit positiven Perspektiven und Erleichterungen für die Kinder und Jugendlichen. Dieser Exit-Fahrplan ist weitreichend, weitsichtig und verantwortungsvoll gleichermaßen.“ 

Der Exit-Fahrplan sieht Lockerungen in folgenden Bereichen und Schrittfolgen vor: 

I. Schulfahrten nach den Osterferien 

„Klassenfahrten sind das Highlight für sehr viele Schülerinnen und Schüler. Die soziale und emotionale Dimension dieser gemeinschaftlichen Erlebnisse ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dieses Signal gewartet. Ich bin sehr froh, dass wir eine verlässliche Perspektive für Klassenfahrten aufzeigen können. 

Mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung sollen nach den Osterferien stattfinden können. Erster Schultag nach der Osterpause ist der 20. April 2022. Bei den Planungen von Fahrten sollten kurzfristige Stornierungsmöglichkeiten zunächst weiter beachtet werden. 

II. Schritt-für-Schritt-Reduktion bei Testungen 

Bis einschließlich Freitag, dem 4. März 2022, wird die derzeit geltende fünfmalige Testpflicht pro Woche aufrechterhalten, da sich die Inzidenzen noch auf einem hohen Niveau bewegen. Ab Montag, dem 7. März 2022, bis zum letzten Schultag vor den Osterferien am 1. April 2022 gilt dann die auch bereits in der Vergangenheit praktizierte und bekannte Testpflicht an drei Tagen pro Schulwoche, in der Regel montags, mittwochs und freitags. 

Nach den Osterferien wird im Zeitraum 20. April 2022 bis 29. April 2022 zur gesteigerten Sicherheit auf tägliche Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler erhöht. Dieses Vorgehen nach einer Zeit mit Reisen und sehr vielen Kontakten hat sich bewährt und wird daher erneut angewandt. 

Die verbindlichen Testungen laufen dann aus und werden durch anlassbezogene Maßnahmen und freiwillige Angebote ersetzt: Für alle Schülerinnen und Schüler werden Testkits für freiwillige Tests dreimal pro Woche zur Verfügung gestellt. Wenn es in Klassen oder Lerngruppen konkrete Infektionsfälle gibt, wird anlassbezogen getestet. 

Im Kita-Bereich läuft die Testpflicht vorerst bis zum 20. März. Ob und in welchem Umfang diese verlängert wird oder ausläuft und wieder auf freiwillige Angebote umgestellt wird, 

bleibt einer Erörterung mit den Trägerverbänden sowie der dann aktuellen Lagebewertung vorbehalten. 

III. Lockerungen bei der Maskenpflicht 

Ziel der Landesregierung ist, die Maskenpflicht am Platz für alle Schülerinnen und Schüler bis Ende April vollständig aufzuheben. Auf dem Weg dorthin sind Zwischenschritte notwendig, da die hohe Schutzwirkung der Mund-Nasen-Bedeckung zweifelsfrei bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zu beachten ist. Die bestehenden Regelungen bleiben daher bis zum 18. März 2022 bestehen. 

Ab dem 21. März können dann als erste die Grundschülerinnen und -schüler sowie diejenigen an Förderschulen die Maske im Unterricht am Platz ablegen (alle Jahrgänge im Primarbereich). 

In der Sicherheitsphase nach den Osterferien bleibt bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarbereiche I und II und der Berufsbildenden Schulen die Maske auch im Unterricht notwendig. Ab dem 2. Mai 2022 entfällt auch hier die Maskenpflicht am Platz im Unterricht. Grundsätzlich kann und darf aber auf eigenen Wunsch und freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. 

In allen Lockerungsstufen gilt, dass, wenn in einer Klasse oder Lerngruppe ein positiver Fall auftritt, dann in dieser Klasse oder Lerngruppe für fünf Tage die Maske auch wieder am Platz zu tragen ist. 

Auf den Gängen ist die Maske in allen Lockerungsstufen weiterhin zu tragen, auf den Außengeländen und im Sport nicht. Dies sind die bestehenden, bewährten und bekannten Regelungen, die auch perspektivisch als hilfreich erachtet werden, um einen sicheren Präsenzbetrieb zu gewährleisten. 

Tonne forderte abschließend die Bundespolitik auf, die rechtlichen Voraussetzungen im Infektionsschutzgesetz für diese Pläne nach dem 19. März 2022 zu schaffen. 

Dies ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums

Umfrage-Aufruf Corona & Jugendliche

  • Dritter Durchgang der bundesweiten Studie JuCo. Junge Menschen in der Pandemie!
  • Wissen über ihre Erfahrungen nach anderthalb Jahren mit den Corona-Maßnahmen
  • Aufruf zur Beteiligung junger Menschen zwischen 15 und 30 Jahren! Alle werden gefragt.
  • Fragebogen auch in einfacher Sprache verfügbar

Über 12.000 Menschen haben sich bisher an den bundesweiten Studien JuCo I und II der Universitäten Frankfurt und Hildesheim beteiligt, um von ihren Erfahrungen und Perspektiven während der Corona – Pandemie zu berichten.

Nun startet der Forschungsverbund die dritte Erhebung JuCo III. Im Fokus stehen die Veränderungen des Lebens Jugendlicher und junger Erwachsener nach nunmehr anderthalb Jahren im Corona-Modus. Das ist eine lange Zeit für junge Menschen.

Die Online-Befragung JuCo III richtet sich an junge Menschen ab 15 Jahren. Es geht darum, mehr über den Lebensalltag, die Herausforderungen und Perspektiven der jungen Menschen zu erfahren. „Jugendliche wollen gehört werden. Das haben bereits JuCo I und II deutlich gezeigt.“, so Severine Thomas aus dem Forschungsteam, Mitarbeiterin an der Universität Hildesheim. Johanna Wilmes von der Universität Frankfurt ergänzt: „Durch die ersten Befragungen konnten wir viel bewegen und die Aufmerksamkeit auf die Jugend lenken. Von einer erneuten großen Teilnahme an der dritten Studie erhoffen wir uns Erkenntnisse darüber, wie junge Menschen ihre Situation aktuell wahrnehmen und wie sie ihre Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einschätzen.“ Die Studie JuCo III bietet Jugendlichen eine Möglichkeit, ihre Anliegen zum Ausdruck zu bringen.

Deutschlandweit sind junge Menschen ab 15 Jahren eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Dazu Tanja Rusack: „Wir wollen möglichst viele junge Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen erreichen. Der Fragebogen ist deshalb erneut in einfacher Sprache formuliert“.

Der Fragebogen ist unter https://www.soscisurvey.de/JuCo_III/ erreichbar, die Teilnahme dauert ca. 20 Minuten. Unter den Teilnehmer:innen werden 20 Gutscheine im Wert von je 20 Euro verlost.

Der Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ setzt sich zusammen aus dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Stiftung Universität Hildesheim und dem Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung an der Universität Frankfurt. Entstanden sind darin bisher die bundesweite Studie JuCo I und II zu den Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen während der Corona-Maßnahmen sowie die bundesweite Studie KiCo zu den Erfahrungen und Perspektiven von Eltern und ihren Kindern während der Corona-Maßnahmen. Aktuell gehören zum Team Sabine Andresen, Anna Lips, Ann-Kristin Placzek, Tanja Rusack, Wolfgang Schröer, Severine Thomas, Johanna Wilmes. Weitere Informationen und bisherige Veröffentlichungen unter: https://t1p.de/studien-corona

COVID-19 und die Schulen: Regeln ab dem 2. November

Der Kultusminister Grant Hendrik Tonne richtet sich in einem Anschreiben an die Eltern und Erziehungsberechtigten. Ab dem 2. November gelten folgende Regelungen:

  • Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen müssen auch im Unterricht Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme anordnet oder allgemein, wenn im Landkreis, in dem die Schule liegt, der Inzidenzwert 50 überschritten wird. Eine Infektionsschutzmaßnahme dauert in der Regel 14 Tage. Der maßgebliche Inzidenzwert ist auf der täglich um 9 Uhr aktualisierten Website https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ einzusehen.
  • Wird der Inzidenzwert von 100 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten und ordnet das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme an, dann tritt das Szenario B in Kraft, bei dem die Klasse getrennt wird. Der Unterricht findet wieder zur Hälfte mit viel Platz in der Schule und halb zu Hause statt.

In Grundschulen ist derzeit keine Maskenpflicht vorgesehen. Es gibt einige Sonderregeln z.B. für den Sportunterricht, besondere Unterrichtssituationen und besonders betroffene Schülerinnen und Schüler.

Weitere Informationen erhalten Sie im Anschreiben an die Eltern (auch in einfacher Sprache) oder in einer Übersicht des Kultusministeriums.

Das Titelbild stammt von Alexandra Koch (Pixabay).

Wo klappt’s (nicht) mit dem Lüften

Das Kultusministerium hat informiert, dass das Thema Lüften auch bei schwierigen Witterungsverhältnissen ein zentraler Bestandteil der Hygiene an Schulen sei:

“Wir in Niedersachsen orientieren uns dabei an der Faustformel 20-5-20: 20 Minuten Unterricht 5 Minuten Stoßlüften und 20 Minuten Unterricht. Dieser Rhythmus lässt sich gut in den Ablauf einer Schulstunde integrieren und kann einen wichtigen präventiven Beitrag gegen die Verbreitung des Virus leisten.”

Der Landeselternrat zweifelt nach einzelnen Berichten aus Schulen an, dass das so überall umgesetzt werden könne und erhebt zur Zeit den Stand von Lüftungsmöglichkeiten an Schulen in Niedersachsen. Wir wollen diese Umfrage im Landkreis Wittmund unterstützen und bitten alle Eltern, folgende Fragen zu prüfen und uns mitzuteilen.

ACHTUNG: Durch die Angabe von Kontaktdaten ermöglichen Sie uns Rückfragen. Ihre Kontaktdaten (Name, Email, Tel.) und die Angabe zur Klasse bleiben beim Kreiselternrat Wittmund und werden nicht weitergeleitet. Sie können gerne auch andere Wege (Telefon, Email) nutzen. Alle Daten beim Kreiselternrat Wittmund werden nach Ablauf der Umfrage, spätestens aber am 15.12.2020 gelöscht.

    Haben Sie Kenntnis von Schulen bei denen das Lüften definitiv nicht umgesetzt werden kann?
    JaNein

    vier + 2 =

    Schülerbeförderung und Infektionsschutz

    Landkreis Wittmund, Verkehrsunternehmen und Kreiselternrat diskutieren den Infektionsschutz bei der Schülerbeförderung

    Der Schulbetrieb ist angelaufen und überall wird der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule umgesetzt. Aber wie kommen unsere Kinder zur Schule? In einem Flächenlandkreis werden die Schülerinnen und Schüler vor allem per Bus zur Schule gebracht. Schaut man sich unsere vollen und übervollen Busse am frühen Morgen an, fragt man sich, ob hier die Bemühungen der Schule um Hygiene nicht konterkariert werden. Bei den Eltern regt sich zunehmend der Unmut über das Risiko Schülerbeförderung. Um die Situation im Landkreis Wittmund abzuklären, hat es am 9. September einen schnell eingerichteten Runden Tisch gegeben, an dem Landkreis, Verkehrsunternehmen und Kreiselternrat die Situation besprochen haben.

    Mund-Nasen-Schutz für Oma und Opa

    Frau Dr. Behnke vom Gesundheitsamt des Landkreises, ordnete die Infektionsgefahr ein und teilte mit, dass derzeit der Infektionsdruck im Landkreis Wittmund sehr gering sei. Sie wies darauf hin, dass es gerade bei Unterschreitung des Mindestabstandes und unzureichendem Luftaustausch bedeutend sei, dass sich alle Fahrgäste an die Maskenpflicht halten. Dadurch werde die Infektionsgefahr minimiert. Kinder selbst scheinen sich nicht ganz so leicht anstecken zu lassen, wie erwachsene Personen. Es gebe Fälle im Landkreis, wo die Eltern mit COVID-19 infiziert waren und die Kindern sich nicht angesteckt hätten.

    Der Kreiselternrat bittet alle Eltern, Ihre Kinder auf die Bedeutung des Masketragens hinzuweisen. Dabei sollte den Kindern auch deutlich gemacht werden, dass sie die Maske nicht nur zum Eigenschutz oder Schutz von Mitschülerinnen und Mitschülern tragen, sondern viel mehr zum Schutz der viel stärker gefährdeten Menschen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler wie z.B. Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen.

    Auf die Frage des Kreiselternrates, ob die vollen Busse die aufwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen nicht konterkariere, konnte Frau Dr. Behnke nicht ganz eindeutig antworten. Klar sei, dass bei derzeitigem Infektionsdruck die Infektionsgefahr gering sei. Die Beurteilung ändere sich aber bei höheren Infektionszahlen. Es sei wünschenswert, wenn nicht jeder Stehplatz besetzt würde. Richtig gut wäre es, wenn nur jede zweite Reihe mit einer Schülerinnen oder einem Schüler besetzt wäre. Dann bräuchte man aber mindestens vier mal so viele Busse, wie vorhanden sind. Für dieses Szenario fehlen aber sowohl Fahrzeuge als auch Fahrer.

    Elterntaxis sind gefährlicher als Corona

    Der Kreiselternrat stellt fest, dass der derzeitige Trend, dass Eltern ihre Kinder einzeln zur Schule fahren ein weit höheres Risiko birgt, als die Ansteckungsgefahr im Bus. Vor den Schulen entstehen unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituationen durch die vielen Fahrzeuge. Das stehe überhaupt nicht im Verhältnis zur derzeitigen Infektionsgefahr.

    Schön sei es, wenn Schülerinnen und Schüler, die nicht allzu weit von der Schule entfernt wohnen, die Situation sportlich sehen und das Fahrrad für den Schulweg nutzen. Das ist ein hilfreicher Einsatz, um die Busse zu entlasten, der vom ganzen Umfeld sehr geschätzt werden sollte.

    Begrenzte Möglichkeiten der Verkehrsbetriebe

    Von der Firma Edzards Reisen war Herr Henning, vom Verkehrsverbund Weser-Ems-Bus Herr Jäger anwesend. Auf die “übervollen” Busse angesprochen erklärte Herr Henning, dass die Busse zusätzlich zu den Sitzplätzen für eine gewisse Anzahl Stehplätze genehmigt seien. Bei Fahrgastzählungen würden diese Zahlen nicht überschritten werden. Er räumte aber ein, dass gerade mit Schul- und Sporttaschen schnell der Eindruck eines sehr vollen Busses entstehen könne. Er bedauerte, dass nicht viele zusätzliche Busse zur Verfügung ständen. Die Busse müssten auch als Ersatz für den Normalbetrieb zur Verfügung stehen, da durch den jüngsten Zukauf von Bussen und Schülerbeförderungsstrecken auch einige ältere Busse in den Fuhrpark aufgenommen worden seien. Zwei bis drei Busse stünden als Reserve zur Verfügung. Reisebusse seien für einen anderen Zweck genehmigt worden. Diese ließen sich nicht einfach so für die tägliche Schülerbeförderung nutzen. Wenn zusätzliche Busse fahren müssten, bräuchte man auch dementsprechend viele Fahrerinnen und Fahrer.

    Herr Jäger schilderte, dass im Landkreis Aurich die zusätzlichen Busse zunächst erprobt würden. Man habe die Strecken mit dem höchsten Beförderungsaufkommen analysiert und ergänze die Strecken durch Zusatzbusse nach einer Prioritätenliste, da nur begrenzt Fahrzeuge und Fahrer zur Verfügung stehen. Es sei so geplant, dass jeweils ein zweiter Bus hinter dem planmäßigen her fahre. Ob das angenommen werde, sei noch unklar. Er kenne Schwierigkeiten mit Schülerinnen und Schülern, die unbedingt mit ihren Freunden fahren und nicht auf den Folgebus warten wollten.

    Kreativität gefragt

    Der erste Kreisrat Uwe Cassens appellierte an die Verkehrsunternehmen kreativ zu denken und Lösungen zu erarbeiten. Die Nutzung der vorhandenen Verstärkerbusse solle umgehend geprüft werden. Auf jeden Fall werde sich der Landkreis aber auf den Fall eines höheren Infektionsdruckes vorbereiten. Leider habe das Land Niedersachsen keine Unterstützung für die Schülerbeförderung vorgesehen.

    Frau Janssen (Amt für zentrale Dienste und Finanzen) ergänzte, dass auch Gespräche mit den Schulen hinsichtlich veränderter Unterrichtszeiten geführt wurden. Das Thema erweise sich derzeit aber als sehr komplex. Die Schulen haben darauf hingewiesen, dass sie ihre Pflichtstunden anbieten müssten und den zeitlichen Umfang nicht reduzieren könnten. Eine Verschiebung der Schulanfangs- und -endzeiten sei daher aktuell nicht in der Vorbereitung, könne bei veränderter Infektionslage aber noch einmal angedacht werden.

    Communication overkill

    Frau Dr. Behnke und Herr Carstens, der zuständig für die Schülerbeförderung im Amt für zentrale Dienste und Finanzen ist, appellierten an die Eltern, sich bei Anrufen kurz zu fassen und eventuell mehrere Stimmen vor einem Anruf zusammenzufassen. Frau Dr. Behnke machte deutlich, dass das Gesundheitsamt derzeit am Limit arbeite und die vielen zusätzlichen Anrufe viel Zeit kosteten, die der eigentlichen Arbeit dann nicht mehr zur Verfügung stände. Herr Carstens pflichtete dem bei und versprach, jedem Hinweis auf Probleme bei der Schülerbeförderung nachzugehen. Wenn aber mehrere Eltern den gleichen Vorfall ausführlich schilderten, würde er seine Arbeitszeit lieber in die Bewältigung der Probleme stecken. Der Kreiselternrat meint dazu, dass sich Eltern natürlich beim Landkreis melden, Vorfälle schildern oder Sorgen klären können müssen. Wenn Eltern sich dabei sachlich kurz fassen, ist das zu begrüßen. Der Kreiselternrat hat angeboten Antworten auf häufig eintreffende Fragen an die Elternschaft weiterzugeben, um damit die Arbeit der Ämter zu entlasten.

    Eltern können Probleme bei der Schülerbeförderung beim Landkreis und beim Verkehrsunternehmen melden. Auch der Kreiselternrat benötigt Informationen zur Schülerbeförderung, um gegebenenfalls tätig zu werden.

    Fazit des Gesprächs

    • Der Infektionsdruck im Landkreis Wittmund ist derzeit gering.
    • Maske tragen bei der Schülerbeförderung ist wichtig.
    • Elterntaxis erhöhen Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler.
    • Fahrradfahrende Schülerinnen und Schüler sind eine große Hilfe.
    • Die Verkehrsunternehmen können derzeit nur einen geringen Beitrag zur Entspannung leisten, haben aber signalisiert, die Bedarfsanalyse für gezielte Verstärkerbusse zu unterstützen. 
    • Der Landkreis Wittmund bereitet sich auf die Schülerbeförderung bei höherem Infektionsdruck vor.

    Links zum Thema

    COVID-19: Wiedereröffnung der Schulen – Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

    Die Wiedereröffnung der Schulen stellt unsere Schulen vor besondere Herausforderungen. Schülerinnen und Schüler können helfen, dass ein Unterricht und Schulaufenthalt möglich ist und dabei die Risiken für eine Ansteckung gering gehalten werden. Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule gibt dazu sinnvolle Hinweise:

    Wichtigste Maßnahmen

    • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Ge- schmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
    • Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten.
    • Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggf. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.
    • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
    • Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, Ghetto-Faust und kein Händeschütteln.
    • Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
    • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst minimieren, z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
    • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
    • Gründliche Händehygiene
      Händewaschen 
      mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
      Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen.
      Eine Händedesinfektion ist in der Regel nicht notwendig. Die Schule informiert bei Bedarf über Anwendungsvorschriften.
    • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Be- helfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht er- forderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist.
      Mit einem Mund-Nasen-Schutz oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.
      Trotz Mund-Nasen-Schutz oder Mund-Nasen-Bedeckung sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten (Weitere Hinweise).

    Für die Schulen hat die Niedersächsische Landesschulbehörde eine Checkliste Niedersächsicher Rahmen-Hygieneplan Corona Schule veröffentlicht. Die Hygiene-Maßnahmen für Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler finden Sie im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule. Da werden u.a. die Stichpunkte Lüftung, Reinigung, Nutzung der Sanitärbereiche, Pausenregeln, Sportunterricht, Wegeführung besprochen.